Zum Inhalt springen
IGNORED

Waffenschein und Vorbestraft


Privateer

Empfohlene Beiträge

So einfach ist das alles nicht, in 'Schland eine Waffe zu erhalten. Außerdem mal umgekehrt gefragt: Im Eingangsposting sagst Du, daß Du Dich verändert hast. Bist Du jetzt auf die Behörde böse, weil sie das auch erkannt hat ? Hälst Du Dich selbst für so unzuverlässig, daß Du Dir keine Waffe zutraust ? In dem Fall würde ich persönlich mal Deine Eignung anzweifeln, nicht Deine Zuverlässigkeit.

Wir reden hier eigentlich von einer WBK, natürlich kenne ich den Unterschied, ich hoffe ich werde deswegen noch genau so ernst genommen.

Im Prinzip ist es mir egal, die ganze Idee kam von einem Kumpel der die rote wbk hat und gemeint hat ich soll bei ihm dem Verein beitreten. Da ich abgesehen vom fehlenden Interesse, nicht wusste wie die Sachlage aussieht wenn man vorbestraft ist, hab ich den Thread eröffnet.

Bei der Bundeswehr war ich froh das der Schießprügel wieder in der Waffenkammer ist und ich nichtmehr verantwortlich bin dafür, das hat nichts mit fehlender Eignung zu tun, ganz im Gegenteil!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Es gibt keine dummen Fragen, sondern nur dumme Antworten!

Siehst du, daß ist das Problem mit euch "Journalisten", ihr könnt einfach nicht mehr ordentlich recherchieren und seid nur noch auf Krawall und Hetzkampagnen gebürstet!

Ordentlicher Journalismus sieht anders aus!

Aber ich versuche trotzdem mal dich aufzuklären:

Einen regulären Waffenschein (Erlaubnis zum Besitz und FÜHREN von bestimmten Schusswaffen ausserhalb deines befriedeten Besitztums) könntest du vielleicht nach dem

Gesetz mit deiner "Vorgeschichte" bekommen, praktisch tendiert die Wahrscheinlichkeit aber gegen Null! So einen Schein bekommt man nur, wenn man nachweisen kann

mehr als die Allgemeinheit gefährdet zu sein und zum Schutz von Leib und Leben eine Schusswaffe benötigt. Dies ist z.B. bei hohen Politikern der Fall.

Joschka Fischer z.B. der als junger Mann gerne mal mit Steinen nach unseren Polizisten geworfen hat, oder die ganzen anderen früheren "Berufsdemonstranten" die uns

heute ihre krude Ideologie per Gesetz aufoktruieren wollen, hätten wahrscheinlich keine Probleme diesen Schein zu erlangen!

Die einfachste Methode in Deutschland an eine Waffe zu kommen, ist wahrscheinlich in einen "deutsch-wasweißichwas Freundschaftsverein" einzutreten.

Bei manchen "Kulturkreisen" wird es nämlich durchaus geduldet, daß ein Mann eine Waffe braucht und keiner regt sich drüber auf. Und wenn mal wieder ne kleine Schwester

erschossen wird, oder ne kleine Familienfehde ausgetragen wird steht das vielleicht mal kurz auf Seite fünf der Lokalzeitung. Und vor Gericht gibts dann ein "Du du du" und die

Sache ist gegessen! Aber wehe Opa Erwin hat seine alte Flinte nicht ordentlich weggeschlossen, das steht dann am nächsten Tag als Aufmacher in der Blöd: "Waffennarr gefährdet

ganzes Dorf!

Der als Waffennarr bekannte Rentner Erwin K. wurde gestern nach einer anonymen Anzeige von einem Sondereinsatzkommande der Polizei in seinem Haus überwältigt. Dabei wurde

eine nicht verschlossene Schusswaffe (Kaliber 16 cm) sichergestellt, mit der man den ganzen Landstrich hätte entvölkern können! Diese Gefahr wurde allerdings gebannt: K. erlitt bei

der Polizeiaktion einen Herzinfarkt und verstarb kurze Zeit später im Krankenhaus."

So und jetzt troll dich du Schmierfink!

:appl: Da kann ich dir nur zustimmen!!!

Diese Beiträge erscheinen doch alle paar Monate. Wenn ich das Wort Waffenschein lese, dann läuten doch alle Alarmglocken.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

... von einem Kumpel der die rote wbk hat und gemeint hat ich soll bei ihm dem Verein beitreten. ...

Ist der in einem "Waffensammlerverein" oder einem "Sachverständigenverein" ?? Normalerweise bekommen nur Sammler oder eben Sachverständige eine rote WBK...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Im Prinzip ist es mir egal, die ganze Idee kam von einem Kumpel der die rote wbk hat und gemeint hat ich soll bei ihm dem Verein beitreten. Da ich abgesehen vom fehlenden Interesse, nicht wusste wie die Sachlage aussieht wenn man vorbestraft ist, hab ich den Thread eröffnet.

OK, jetzt erkenne ich den Hintergrund besser.

Wie gesagt: Vorstrafe ist nicht grundsätzlich ein Ausschlussgrund, aber mit einer Vorstrafe wird es schwieriger. Es wird eben überprüft, was Du wann auf Dein Kerbholz geladen hast und wie Du Dich danach verhalten hast, soweit eben die Waffenbehörde das prüfen kann. Die Behörde prüft also, ob Du Zuverlässig bist.

Der Gesetzgeber verlangt von Dir "sachkundig" zu sein, daher muss man bei einer anerkannten Stelle eine Prüfung ablegen. Für Sportschützen und "Bewachungsgewerbe" sind dabei meist Lehrgänge von mehreren Tagen vorgeschaltet. Geht um Technik, sicheren Umgang, Gesetzeslage, Pflichten des Waffenbesitzers und eben auch Notwehr-Recht.

Die Eignung ist die Eigenschaft, die am schwierigsten zu prüfen ist. Eigentlich werden nur Negative abgefragt: Nicht zu jung, nicht alkohol- oder drogensüchtig, nicht psychisch krank, nicht körperlich ungeeignet.

Eine Sonderstellung haben dabei Menschen unter 25, die als Schütze GK-Waffen erwerben wollen. Sie müssen eine MPU ablegen, um ihre Eignung zu beweisen...

Und zum Schluss kommt das Bedürfnis. Das ist das verquerste Stück der Säulen der Voraussetzung. Dabei wird versucht, daß jemand Anderes darüber entscheidet, ob Du einen Grund dafür hast, etwas zu tun oder zu lassen. Als Sportschütze musst Du 1 Jahr lang organisiert und regelmäßig Schießsport betreiben, als Jäger die Jagdprüfung bestehen und als Sammler ein Gutachten über Dein Sammelthema erstellen (lassen). Als Waffenträger musst Du die Behörde überzeugen, wie oben beschrieben, als Sachverständiger auch, am Einfachsten hat es der Erbe, der darf aber nur die Waffe behalten und darf keine Munition dafür besitzen, wenn möglich wird die Waffe sogar blockiert.

Erst wenn alle Voraussetzunen bejaht werden, gibt es WBK.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

OK, jetzt erkenne ich den Hintergrund besser.

Danke für den konstruktiven Beitrag, der Kumpel von mir hat eine rote wbk weil er Waffensammler ist und über ein Thema ein Gutachten gefertigt hat und dieser meinte eben wie gesagt, ob ich dem Verein beitreten möchte.

Die beiden Vergehen waren eben unter Alkoholeinfluß (soviel das ich nichtmehr wusste wo oben und unten ist), damals war ich 20 bzw. bei der zweiten Tat erst 21 geworden.

Seit damals bin ich nicht wieder in Erscheinung getreten und lasse auch die Finger vom Alkohol...

Den Unterschied verstehe ich nicht zwischen Eignung und Zuverlässigkeit, ich meine im Grunde sind es sehr ähnliche Worte?

Woher weiß die Behörde dann ob man alkoholabhängig ist, ich meine ich hab die Taten unter erheblichen Alkoholkonsum begangen?

nicht körperlich ungeeignet.

Und vorallem, was versteht man genau darunter?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

es gibt auch noch eine nicht behördliche hürde:

ich als schützenmeister würde dir mit wissen über deine "straftaten" keinen antrag auf wbk unterschreiben.

und das ist die voraussetzung, dass du eine genehmigung des verbandes bekommst.

somit würdest du auch keine waffen bekommen.

ach ja... klagen kannst du gegen meine entscheidung (als schützenmeister) dir die unterschrift zu verweigern...vor gericht bekomme ich aber recht.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Und vorallem, was versteht man genau darunter? (Eignung)

Wie gesagt, ist das diejenige von den 4 Voraussetzung für jede Erlaubnis, die am schwierigsten prüfbar ist. Daher hat sich eingebürgert, daß eine Waffenrechtliche Erlaubnis versagt wird, wenn es Zweifel an der Eignung gibt. Körperliche Eignung wäre z.B. bei Epilepsie in Frage gestellt. Rollstuhl oder Versehrtheit sind meistens keine Versagensgründe, gibt schließlich auch Behindertensport.

Wenn Du alkoholkrank oder drogensüchtig bist, wirst Du regelmäßig keine Erlaubnis erhalten. Das ist natürlich nur schwer durch einen Beamten allein auf dem Papier zu prüfen. Und umgekehrt kann es sein, daß ein Süchtiger trotzdem keine Gefahr für die Gesellschaft ist. Also wird das per Fragebogen abgefragt, möglich wäre auch, daß der SB Dich zum Kennenlernen einbestellt. Aber meist ist es eben über die Fragebogen-Ausfüllerei hinaus auf eine Alters-Überprüfung beschränkt.

Macht man falsche Angaben zur Eignung, verheimlicht man also eine Sucht, dann wird die Erlaubnis nach dem WaffG widerrufen.

Wer also bereits Waffen legal besitzt und sie behalten möchte, der ist zum Wohlverhalten bestimmt. Sowohl wegen der Eignung als auch wegen der Zuverlässigkeit. Die Sachkunde behält man eigentlich ein leben lang und wenn das Bedürfnis wegfällt, kann die Erlaubnis zum Besitz auch widerrufen werden. Glücklicherweise kann man bis in's hohe Alter unseren Sport betreiben.

ich als schützenmeister würde dir mit wissen über deine "straftaten" keinen antrag auf wbk unterschreiben.

und das ist die voraussetzung, dass du eine genehmigung des verbandes bekommst.

@fswald

Es steht Dir nicht zu, darüber zu befinden. Du bestätigst als Schützenmeister nur Teilnahme am Training. Und für den Verband außerdem noch, daß die beantragte Waffe auf Euren Schießstätten genutzt werden kann. Alles andere wäre Anmaßung. Insofern teile ich Deine Zuversicht vor Gericht nicht. Ist aber ein ganz anderes Thema, der Amtsdünkel der Funktionäre in deutschen Vereinen. Falls Du ein Vereinsmitglied für "nicht zuverlässig" hälst, dann schmeiß' ihn aus dem Verein. Das bleibt Dir unbenommen. Aber nicht über die Anträge "regieren"!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Nun ich würde die Unterschrift des Schützenmeisters/Sportleiters nicht unterschätzen!

Dieser sieht Dich regelmäßig beim Training, und bestätigt Dir per Stempel und Unterschrift (im Schiessbuch), das Du Deine Disziplinen regelmäßig trainierst und beherrschst.

Letztlich bürgt ER und damit der Verein dafür, das Du ein tatsächliches Bedürfniss hast.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

@fswald

Weil mich die Meinung von Leuten nicht interessiert die sich mit irgendwas wichtig tun müssen.

Aber insoweit habt ihr mich zu der Idee inspiriert, dass sollte ich doch einem Verein beitreten, dann wird dem "Schützenmeister" alles bis ins kleinste Detail meiner "Schandtaten" gesagt, damit ich auf gar keinen Fall in einen solchen Verein komme, wo solche die Schützenmeister sind....

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

kein vereinsvorstand oder verantwortlicher für wbk anträge der vernünftig ist wir dir einen antrag unterschreiben....

denn sonst könnte der sb auf die idee kommen seine zuverlässigkeit in frage zu stellen.

kaum erhältst du eine antwort die dir vermittelt, dass es nicht so einfach ist an eine waffe zu kommen,

wirst du persönlich... warum nur :confused:

habe ich deine welt, in der vorbestrafte straftäter legal und einfach an eine waffe kommen zum einsturz gebracht?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ob Deine "Geschichte" gesagt, erzählt, zitiert oder recherchiert wird, ist bei uns im Verein (und vielen anderen) zumindest irrelevant.

Die Abteilung "Spinner möchte gerne Waffe haben" wird meiner Erfahrung nach, sehr schnell erkannt und entsprechend "behandelt".

Die meisten Vereine haben dafür eine "Bandbreite" an Berufsgruppen, wo ein "Screening" des Interessenten im Vorwege ohne weiteres möglich ist.

Deswegen dauert es auch zuweilen, bist einer Mitgliedschaft im Schützenverein stattgegeben wird.

Für Trolle gelten ganz ähnliche "Hürden". ;)

Der Rest obliegt dann den Behörden!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

WELCHE GESCHICHTE BERECHTIGT DICH DAZU EINEN ANDEREN MENSCHEN SEINER FREIHEIT ZU BERAUBEN ???

NOTWEHR, NOTSTAND oder NOTHILFE ????

du hättest irgendwann mal schreiben müssen:

ich will nur antworten, die positiv für mich sind und mich bei meinen vorhaben unterstützen eine waffe legal zu bekommen.

im übrigen glaube ich nicht daran, dass du in einen schützenvein eintreten willst.

ehrliche interessenten werden hier gut beraten und bekommen ehrliche auskunft

mir wurde vom verein ein verantwortungsvoller posten anvertraut und das hat nichts mit extrem großen ego oder dergleichen zu tun sondern mit vertrauen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wenn es eine Berechtigung gegeben hätte, wäre ich auch nicht verurteilt worden.

Ziemlich auf der ersten Seite hab ich doch geschrieben das ihr wegen den Vergehen doch bitte nicht über mich urteilt.

Aber solang die wbk noch in frage gestellt war und Hinderniss die Behörde war, solange gab es keine Kritik. Jetzt nach dem OK der Behörde kommen plötzlich heftigste Reaktionen...

im übrigen glaube ich nicht daran, dass du in einen schützenvein eintreten willst.

Was würdest du tun wenn du in dem Interessensforum auf dich so reagiert werden würde?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

da du über die voraussetzungen absolut nicht informiert bist, glaube ich nicht , dass du das ok der behörde hast...

die behörde hätte dich darüber aufgeklärt, was du alles vorweisen mußt... und nicht nur gesagt das geht schon.

überleg doch mal warum so auf dich reagiert wird....

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.