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Eingetragener Verein und MwSt?


Floppyk

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Wenn der Schützenverein umsatzsteuerpflichtige Umsätze ausführt kann er die dazugehörige Vorsteuer in Abzug bringen.

Aber nur der auf die pflichtigen Umsätze entfallende Vorsteueranteil. Also nicht wenige pflichtige Umsätze ausführen und komplette Vorsteuer ziehen, das geht nicht. Der abziehbare Anteil kann durch direkte Zuordnung oder Quotelung ermittelt werden.

Es ist aber schwierig dazu was zu sagen wenn die genauen Sachverhalte nicht bekannt sind. Was habt Ihr Euch denn ausgedacht?

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Wie ist das im Steuerrecht?

Kann ein eingetragener Schützenverein die MwSt im Sinne eines Gewerbebetriebes ziehen oder nicht?

Oder kann man einen Verein als Gewerbebertieb anmelden?

Gem. Umsatzsteuergesetz ist man im laufenden Jahr grds. Kleinunternehmer, wenn die Umsätze im Vorjahr nicht mehr als 17.500,- Euro (einschl. Umsatzsteuer) betragen haben und im lfd. Jahr voraussichtlich nicht mehr als 50.000,- Euro vereinnahmt werden.

Wenn das so ist dann schuldet man keine Umsatzsteuer, muss sich nicht auf Rechnungen ausweisen und auch nicht abführen.

Wann kann aber auf diese Steuerfreiheit verzichten. Der Verzicht bindet einen für 5 Jahre. Man muss Umsatzsteuer auf der Rechnung ausweisen, vereinnahmen und an das Finanzamt abführen. Die Umsatzsteuer die man selber zahlt ,wenn man was für den Verein kauft, kann man dann dagegen rechnen (nennt sich dann Vorsteuer).

Rentiert sich nur wenn man größere Anschaffungen tätigt.

Falls noch Fragen sind, einfach melden.

Schönen Abend noch

BaseBowler

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Muss den der Verein ein Gerwerbe anmelden und hat ein Verein den "Gewerbestatus" automatisch?

Hast du gut formuliert, denn ein Verein is ers ma ne juristische Person. Und ne Person muß rennen und fragen und beantragen, ne juristische dabei vertreten werden, aber automatisch Gewerbestatus nur bei GmbH und AG, solche eben.

Vereine und Stiftungen können ja die dollsten Sachen anstellen, nicht nur gewerbliche.

Informationsquellen:

Ordnungsamt +

Finanzamt für ümme,

Steuerberater für harte $

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