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IGNORED

Wieviel KW darf man auf grüner WBK erwerben


Barkmann

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Geschrieben

Hallo liebe WO-Gemeinde,

durch den Thread "die schönste 1911er" neugierig geworden, wollte ich mal fragen ob es rechtlich möglich ist noch eine 5. Kurzwaffe auf meine grüne WBK zu erwerben ohne eine andere verkaufen zu müssen. Ich hab mal gehört dass man auf grüne WBK maximal 4 KW erwerben darf, finde aber im WaffG §13 ff. nirgends etwas über so eine Beschränkung. Gibt es die überhaupt oder suche ich nur an der falschen Stelle?

Danke im voraus

Barkmann

Geschrieben

Moin!

Es gibt keine Beschränkung. Du musst ein Bedürfnis über den Verband nachweisen und den Voreintrag beantragen.

Einige Behörden versuchen, über (evtl. nicht ausreichende) schießsportliche Aktivitäten die Schwelle mit steigender Waffenzahl höher zu legen. Teilnahme an Wettkämpfen ist sicherlich hilfreich. Wie Deine Behörde die weiteren Beantragungen bewertet kannst Du nur dort erfragen bzw. per Antrag versuchen.

Geschrieben

Wow das ging schnell! Danke für die Infos, bis jetzt hab ich als Nachweis immer das Schiessbuch vom Schützenverein aufgeführt... mal sehen ob ich Glück habe und es wieder klappt.

Geschrieben

Mit Glück hat das weniger zu tun. Wenn es eine Disziplin in deinem Verband gibt, die du mit deinen bisherigen Waffen nicht, mit einer 1911 aber schon schießen könntest, dann hast du Bedarf. Und wenn du nun auch noch Wettkämpfe (nötig ab 3. Kurzwaffe) nachweisen kannst, kann dir der Verband das Bedürfnis bescheinigen

Geschrieben
Die sollte doch in 9mm sein, und 1911 sind original in .45ACP. Hast du schon ne .45er? Wenn nein, dann hast du Bedarf.

Achso dann hab ich dich vorhin falsch verstanden... ich dachte wenn ich eine 9mm habe dann wird der SB sagen dass ich keine zusätzliche .45er mehr brauche.

Geschrieben

Ja das ist eine Sache die mich etwas ärgert. Hab mir damals gleich die X-Six geholt in 9mm weil es sie da in .45 und dem Wechselsystem in 9mm noch nicht gab :rolleyes:

Ok vielen Dank

Barkmann

Geschrieben

Zunächst mal bist Du bereits oberhalb des Grundkontingents für Sportschützen, musst also grundsätzlich eine Wettkampfteilnahme nachweisen, § 14 Abs. 3 WaffG.

Dann solltest Du anhand der Richtlinien Deines Verbandes überprüfen, ob Du die Chance hast, die von Dir gewünschte Waffe eingetragen zu bekommen, oder ob Du schon eine hast, mit der diese Disziplin geschossen werden kann, denn dann entfällt das Bedürfnis.

Manchmal klappt das auch schon dann, wenn Du eine zusätzliche Waffe mit bestimmten konstruktiven Merkmalen benötigst, z.B. ohne/ mit verstellbarer Visierung.

Gruß,

B.

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