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IGNORED

Jagdwaffe im Revier einschießen?!


Kalkberg-Fuchs

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Geschrieben

Hallo zusammen!

Kann mir jemand die schwarz/weiß Stellen im Gesetz nennen, die das Einschießen von Jagdwaffen im Revier regelt!

Beim letzten Jägerabend gabs hier groooßßßeee Unstimmigkeiten!

Danke im voraus!

Grüße aus dem Thüringer Lande

Geschrieben

WaffG §13 Abs. 6

http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__13.html

... (6) Ein Jäger darf Jagdwaffen zur befugten Jagdausübung einschließlich des Ein- und Anschießens im Revier, zur Ausbildung von Jagdhunden im Revier, zum Jagdschutz oder zum Forstschutz ohne Erlaubnis führen und mit ihnen schießen; er darf auch im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten die Jagdwaffen nicht schussbereit ohne Erlaubnis führen. Der befugten Jagdausübung gleichgestellt ist der Abschuss von Tieren, die dem Naturschutzrecht unterliegen, wenn die naturschutzrechtliche Ausnahme oder Befreiung die Tötung durch einen Jagdscheininhaber vorsieht....
Geschrieben
P.S: Was ist eigentlich nochmal "anschießen"?

Anschießen: Kontrolle der Treffpunktlage einer eingeschossenen Waffe nach längerem Nichtgebrauch, Sturz, Aufsetzen der Visiereinrichtung oder Zusammenbau einer Take-Down-Waffe.

Geschrieben
Gibts da Einschränkungen/Bestimmungen, was die Art und Weise bzw. Schusszahl oder der gleichen regelt????

Nein, keine außer dem gesunden Menschenverstand.

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