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IGNORED

Psychologisches Gutachten


Stepfather

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo alle zusammen

Ich will gerne ein Jagdkus machen und daraufhin eine Jägerprüfung ablegen.

Jedoch muss ich höchst warscheinich ein psychologisches Gutachten(nicht zu verwechseln mit einem einfachen Zeugnis) machen lassen.

Und weil ich keine Lust habe nach einem sehr teueren Jagdkus meine Prüfung nicht machen zu dürfen, würde ich gerne dieses Gutachten machen lassen, bevor ich mich bei einem Kurs anmelde.

Meine Frage ist also: Was muss ich machen um von den Behörden durchgecheckt zu werden.

Dann können die mir sagen ob ich ein Gutachten machen lassen muss.

Wenn es dann möglich sein sollte ein Gutachten schon vor dem Anmelden bei einem Jagdkus zu machen würde ich noch gerne wissen ob so ein Gutachten ein Verfallsdatum hat, also ob ich zum Beispiel wenn ich nach dem Gutachten innehalb eines Jahres meine Jägerprüfung nicht ablege das Gutachten nocheinmal machen lassen muss.

Ich wäre für eine klare und gute Antwort sehr dankbar

mfg Stepfather

Geschrieben
Jedoch muss ich höchst warscheinich ein psychologisches Gutachten(nicht zu verwechseln mit einem einfachen Zeugnis) machen lassen.

Warum das? :confused:

Ohne Erklärung des Grundes, werden alle anderen Antworten nur Vermutungen bleiben.

Geschrieben

Fagen(wiederholung):

"Meine Frage ist also: Was muss ich machen um von den Behörden durchgecheckt zu werden.

Dann können die mir sagen ob ich ein Gutachten machen lassen muss.

Wenn es dann möglich sein sollte ein Gutachten schon vor dem Anmelden bei einem Jagdkus zu machen würde ich noch gerne wissen ob so ein Gutachten ein Verfallsdatum hat, also ob ich zum Beispiel wenn ich nach dem Gutachten innehalb eines Jahres meine Jägerprüfung nicht ablege das Gutachten nocheinmal machen lassen muss."

Um diese Fragen zu beantworten ist es meiner Meinung nach überhaupt nicht nötig den Grund des Gutachtens zu wissen.

Stepfather

Geschrieben

Fagen(wiederholung):

"Meine Frage ist also: Was muss ich machen um von den Behörden durchgecheckt zu werden.

Dann können die mir sagen ob ich ein Gutachten machen lassen muss.

Wenn es dann möglich sein sollte ein Gutachten schon vor dem Anmelden bei einem Jagdkus zu machen würde ich noch gerne wissen ob so ein Gutachten ein Verfallsdatum hat, also ob ich zum Beispiel wenn ich nach dem Gutachten innehalb eines Jahres meine Jägerprüfung nicht ablege das Gutachten nocheinmal machen lassen muss."

Um diese Fragen zu beantworten ist es meiner Meinung nach überhaupt nicht nötig den Grund des Gutachtens zu wissen.

Stepfather

Geschrieben

Also

"Was muss ich machen um von den behörden durchgecheckt zu weden."

Durchchecken = überprüfen

Normalerweise wird vor der Jägerprüfung geprüft ob du berechtigt bist die zu machen oder ob ein Gutachten nötig ist.

Nur ich habe keine lust 2000 euro für einen jagdkurs zu zahlen um dann das Gutachten zu machen und es vieleicht nicht zu bestehen.

Also will ich das Gutachten schon vor dem kurs machen.

Meine Frage ist also ob das geht.

Wozu in gottes Namen ist zur beantwotung dieser Frage nötig zu wissen wieso ich warscheinlich ein Gutachten machen muss.

wenn du unbedingt nen Grund willst dan such dir davon was aus:

AWaffV § 4 Gutachten über die persönliche Eignung

[Gutachtenanlässe § 4 (1)]

(1) Derjenige,

1. dem gegenüber die zuständige Behörde die Vorlage eines amts- oder fachärztlichen oder fachpsychologischen Gutachtens angeordnet hat, weil begründete Zweifel an von ihm beigebrachten Bescheinigungen oder durch Tatsachen begründete Bedenken bestehen, dass er

a) geschäftsunfähig oder in seiner Geschäftsfähigkeit beschränkt ist,

B) abhängig von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln, psychisch krank oder debil ist,

c) auf Grund in seiner Person liegender Umstände mit Waffen oder Munition nicht vorsichtig oder sachgemäß umgehen oder diese Gegenstände nicht sorgfältig verwahren kann oder dass die konkrete Gefahr einer Fremd- oder Selbstgefährdung besteht, oder

2. der zur Vorlage eines Gutachtens über die geistige Eignung verpflichtet ist, weil er noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet hat und eine erlaubnispflichtige Schusswaffe, ausgenommen Schusswaffen der in § 14 Abs.1 Satz 2 des Waffengesetzes genannten Art, erwerben und besitzen will, hat auf eigene Kosten mit der Begutachtung einen sachkundigen Gutachter zu beauftragen.

Geschrieben

?? Also solange du keinen an der Waffel hast und kein Alkoholiker bist und noch keinen umgebracht hast darfst du schon mit 15 den Jagdschein machen auch ohne Gutachten !!

Allerdings waffen bekommst du erst mit 18 Jahren !! Und wenn du was gelesen wo steht (weil er das 25. Lebensjahr noch nicht erreicht hat) das gilt nur für Sportschützen nicht für Leute die den Jagdschein machen !!

Ich hab so das Gefühl das du mit dem Gutachten das Polizeiliche Führungszeugnis meinst !! Kann das sein ??

Geschrieben

wenn du nicht mehr weist was du bis jetzt angestellt hast kannste auch ne Unbedenklichkeitsbescheinigung nach den SprengG beantragen.

Aber, wenn du dich selber schon nicht als Zuverlässig betrachtest, lass es.

Geschrieben
Wenn dein Auftreten hier im Forum auf dein Verhalten im wahren Leben schließen lässt...

Ich weiß auch garnicht was er immer mit seinem Gutachten meinte !!

Aber wenn er erstmal ein Gutachten braucht um den Jagdschein zu machen dann kann er es sowiso vergessen !!

Geschrieben

Hallo Stepfather,

geh zum Ordnungsamt, das für die waffenrechtlichen Genehmigungen zuständig ist, schildere dort Dein "Problem" das Dich veranlasst zu glauben dass Du eine MPU brauchst, dort wird man Dir sagen können was Du wo zu tun hast oder ob Dein Unterfangen evt. generell nicht von Erfolgt gekrönt sein wird. Hier im Forum wird Dir das keiner sagen können, zumal wir alle Dein "Problem" bzw. deine möglichen Einschränkungen oder Besonderheiten nicht kennen.

Geschrieben

Hm, also hier in Baden-Württemberg wurde die Jägerprüfung vor ein paar Jahren privatisiert und wird seitdem vom Landesjagdverband organisiert.

Dies bedeutet, dass erst bei der erstmaligen Jagdscheinerteilung die Zuverlässigkeitsprüfung mit einer unbeschränkten Auskunft erfolgt, die lediglich Behörden erhalten. Der Landesjagdverband könnte also jemanden als zuverlässig bzw. persönlich geeignet ansehen und zur Prüfung zulassen, der später trotz bestandener Jägerprüfung keinen Jagdschein erhält.

In der Tat für den Betroffenen ein Problem, das er aber wie oben schon gepostet ganz einfach z.B. durch einen Antrag für eine sprengstoffrechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung oder einen Kleinen Waffenschein lösen kann.

Geschrieben
Hm, also hier in Baden-Württemberg wurde die Jägerprüfung vor ein paar Jahren privatisiert und wird seitdem vom Landesjagdverband organisiert.

Dies bedeutet, dass erst bei der erstmaligen Jagdscheinerteilung die Zuverlässigkeitsprüfung mit einer unbeschränkten Auskunft erfolgt, die lediglich Behörden erhalten. Der Landesjagdverband könnte also jemanden als zuverlässig bzw. persönlich geeignet ansehen und zur Prüfung zulassen, der später trotz bestandener Jägerprüfung keinen Jagdschein erhält.

Aber jedes Bundesland macht das anders !!

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Moin!

Die Zulassung zur Prüfung zur Erlangung des ersten Jahresjagdscheines ist im jeweiligen Landesjagdgesetz geregelt und von den Voraussetzungen mit den sprengstoff- oder waffenrechtlichen Genehmigungen vergleichbar.

Ich schließe mich Sachbearbeiter´s Ausführungen an und empfehle ebenfalls die Beantragung des kleinen Waffenscheins.

Gruß,

frogger

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