waltherPP Posted June 11, 2011 Share Posted June 11, 2011 Guten Abend liebe WO`ler, ich habe folgenden Frage zum Versand in die Schweiz. Darf ich eine Mündungsbremse in die Schweiz versenden ? DPD beantwortete mir die Frage mit einem klaren ,,Nein!" es liege unter dem Versandverbot. viele Grüße Walter Link to comment Share on other sites More sharing options...
Schnuffi Posted June 11, 2011 Share Posted June 11, 2011 Darf ich eine Mündungsbremse in die Schweiz versenden ?DPD beantwortete mir die Frage mit einem klaren ,,Nein!" es liege unter dem Versandverbot. DPD ist für solche Fragen vieleicht der falsche Ansprechpartner. Zuständig für solche Fragen ist die BAfA in Eschborn, ob sowas exportgenehmigungspflichtig ist. Schnuffi Link to comment Share on other sites More sharing options...
waltherPP Posted June 12, 2011 Author Share Posted June 12, 2011 DPD ist für solche Fragen vieleicht der falsche Ansprechpartner.Zuständig für solche Fragen ist die BAfA in Eschborn, ob sowas exportgenehmigungspflichtig ist. Schnuffi Danke für deine Auskunft. Mir wurde die AGB ausgedruckt und folgende Punkte unterstrichen. 3.18 Schusswaffen nach dem deutschen Waffengesetz oder nach den gesetzlichen Definitionen des Ziellandes oder eines Transitlandes; und 3.2 DPD ist berechtigt, die Weiterbeförderung zu verweigern, wenn DPD nach Übernahme des Gutes Kenntnis von einem Beförderungsausschluss erhält oder wenn Grund zu der Annahme besteht, dass das Paket von der Beförderung gemäß Ziffer 3.1 ausgeschlossen ist. In diesen Fällen ist DPD berechtigt, sofern es die Sachlage rechtfertigt, solche Güter unter Benachrichtigung des Auftraggebers auf dessen Kosten zu verwerten oder zur Abwendung von Gefahren zu vernichten. Weder in DE noch in der Schweiz zählt eine Mündungsbremse als Schusswaffe oder sehe ich das falsch ? Grüße Walter Link to comment Share on other sites More sharing options...
mühli Posted June 12, 2011 Share Posted June 12, 2011 .Weder in DE noch in der Schweiz zählt eine Mündungsbremse als Schusswaffe oder sehe ich das falsch ? Nein aber als Waffenzubehör und daher aus schweizerischer Sicht bewilligungspflichtig siehe hier http://www.fedpol.admin.ch/fedpol/de/home/...en/einfuhr.html deshalb kann ich mir auch als privater nicht mal Griffschalen aus Deutschland bestellen bzw. nur via. Umweg Büma. Link to comment Share on other sites More sharing options...
waltherPP Posted June 12, 2011 Author Share Posted June 12, 2011 Nein aber als Waffenzubehör und daher aus schweizerischer Sicht bewilligungspflichtig siehe hier http://www.fedpol.admin.ch/fedpol/de/home/...en/einfuhr.html deshalb kann ich mir auch als privater nicht mal Griffschalen aus Deutschland bestellen bzw. nur via. Umweg Büma. # Ist es ohne großen Aufwand möglich solches Zubehör beim Zoll anzumelden ? Grüße und besten dank ! Walter Link to comment Share on other sites More sharing options...
Schnuffi Posted June 12, 2011 Share Posted June 12, 2011 Weder in DE noch in der Schweiz zählt eine Mündungsbremse als Schusswaffe oder sehe ich das falsch ? Auch wenn es sich um ein Teil handelt, das nicht dem WaffG unterliegt, heist das nicht dass es dem Aussenwirtschaftsgesetz auch ohne Erlaubniss Exportiert werden darf. Matrizen, Hülsen und Geschosse sind auch Exportgenehmigungspflichtig und unterliegen nicht dem WaffG. Schnuffi Link to comment Share on other sites More sharing options...
mühli Posted June 12, 2011 Share Posted June 12, 2011 @waltherPP Keine Ahnung am besten wendest du dich u.a. an http://www.ezv.admin.ch/zollinfo_privat/00...ex.html?lang=de und ganz unten unter kontakt bzw. dort anklicken kannst du gleich per E-mail in Kontakt treten und die können dir dann genau sagen was du beachten musst bzw. welchen Vorschriften du erfüllen musst. Du kannst dich auch hier http://www.ezv.admin.ch/kontakt/01912/index.html?lang=de mal telefonisch erkundigen. Bitte auch den deutschen Zoll nicht vergessen zu kontaktieren wegen Ausfuhr. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Schnuffi Posted June 12, 2011 Share Posted June 12, 2011 Ist es ohne großen Aufwand möglich solches Zubehör beim Zoll anzumelden ? Du brauchst eine Zollnummer (Zollamt Dresden) dann stellst du bei der BAfA einen Antrag. Hast du die Exportelaubniss, dann gehst du zum Zoll und da wird die Exporterlaubniss weiterbearbeitet. Ist alles Schriftliche erledigt, dann wird dein Päckchen beim Zoll verplomb. Handelt es sich um EU Ursprungsware dann ist in der CH kein Zoll fällig, ansonnsten eine "Proformarechnung nur für Zollabwicklung" beilegen. Schnuffi Link to comment Share on other sites More sharing options...
Silhouette Posted June 15, 2011 Share Posted June 15, 2011 Für was für eine Waffe? Aber -wie bereits hier ausgeführt wurde- mit hoher Wahrscheinlichkeit ausfuhrgenehmigungspflichtig nach dem Außenwirtschaftsrecht. Ablauf ist dann so ähnlich wie von Schnuffi beschrieben und auch für privat mit erheblichem Aufwand verbunden. Link to comment Share on other sites More sharing options...
McMike Posted June 15, 2011 Share Posted June 15, 2011 Nein aber als Waffenzubehör und daher aus schweizerischer Sicht bewilligungspflichtig siehe hier http://www.fedpol.admin.ch/fedpol/de/home/...en/einfuhr.html deshalb kann ich mir auch als privater nicht mal Griffschalen aus Deutschland bestellen bzw. nur via. Umweg Büma. Hi Mühli Nach meinem Verständnis ist nur die Einfuhr von wesentlichen Waffenbestandteilen bewilligungspflichtig. Siehe Text gemäss deinem Link Nichtgewerbsmässiges Verbringen von Waffen in die Schweiz - Nichtgewerbsmässiges Verbringen (Einfuhr) Das Verbringen (die Einfuhr) ins schweizerische Staatsgebiet von Waffen, wesentlichen Waffenbestandteilen, Munition oder Munitionsbestandteilen bedarf einer Bewilligung. Die Zentralstelle Waffen erteilt sie. Waffen, wesentliche und besonders konstruierte Waffenbestandteile, Waffenzubehör, Munition und Munitionsbestandteile sind grundsätzlich beim Verbringen in das schweizerische Staatsgebiet nach den Bestimmungen des Zollgesetzes anzumelden. Die Vorweisung einer Quittung erleichtert die Zollveranlagung. [--> Anmeldung nur Zwecks Zollveranlagung] Verordnung über Waffen, Waffenzubehör und Munition (Waffenverordnung, WV) [sR 514.541]Art. 3 Wesentliche Waffenbestandteile (Art. 1 Abs. 2 Bst. a und 4 Abs. 3 WG) Als wesentliche Waffenbestandteile gelten: a. bei Pistolen: 1. Griffstück, 2. Verschluss, 3. Lauf; b. bei Revolvern: 1. Rahmen, 2. Lauf; c. bei Handfeuerwaffen: 1. Verschlussgehäuse, 2. Verschluss, 3. Lauf; d. bei militärischen Abschussgeräten mit Sprengwirkung: 1. Zielgerät, 2. Abschussbehälter oder Abschussrohr. Ich habe entsprechend mit Segen der Zentralstelle Waffen Bern (Telefon) schon div. nicht-wesentliche Waffenteile aus DE und aus den USA importiert. Falls ich mich nicht irre, fragte auch mal der Lieferdienst (DHL?) in Zusammenhang mit Abzügen, AR-15 Innereien und Magpul Schaftteilen etc. selber bei der Zentralstelle Waffen Bern nach und die sagten ihm auch, dass nur wesentliche Waffenbestandteile gem. WV bewilligungspflichtig sein. Zum gleichen Resultat komme ich auch, wenn ich die entsprechenden Normen (habe es früher vor der Anfrage an die Zentralstelle gemacht) durchlese. Eine Auslgegung der Normen (Grammatikalische A., Systematische A, Historisch obj./subj A. und teleologische Auslegung waren aufgrund des klaren Wortlautes nicht mehr nötig)... Gruess McMike Link to comment Share on other sites More sharing options...
mühli Posted June 15, 2011 Share Posted June 15, 2011 Waffen, wesentliche und besonders konstruierte Waffenbestandteile, Waffenzubehör, Munition und Munitionsbestandteile sind grundsätzlich beim Verbringen in das schweizerische Staatsgebiet nach den Bestimmungen des Zollgesetzes anzumelden. Die Vorweisung einer Quittung erleichtert die Zollveranlagung. [--> Anmeldung nur Zwecks Zollveranlagung] @McMike Danke für die Ergänzung. Ich glaube der Zoll ist die grosse Krux mal ganz davon abgesehen das der Postzoll bei Warenwert ab ca. 66 Franken, inklusive Versandkosten gnadenlos mit 18 Franken Servicegebühr plus die 7,6 % MWST zuschlägt. Ich kenne einen Händler in D der versendet an privat wegen dem ganzen Zollaufand nicht in die CH. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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