Zum Inhalt springen
IGNORED

DHL etc.


neuerschütze

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Habe nach einem E- gun Kauf über overnite eine Waffe geliefert bekommen und da ich ausgerechnet noch zu einem

Termin mußte wurde das Paket nicht meiner Sekretärin übergeben, sondern wieder mitgenommen und ich konnte es

am gleichen Tag von 15 bis 21 Uhr abholen. Passiert am Freitag 17.06.2011 ich würde es also empfehlen.

Gruß D.S.

Ich kann OVERNITE nur loben! Bisher 6 Aufträge, alle perfekt in der vereinbarten Zeit und absolut korrekt abgewickelt. Ein Waffenhändler in Lauf hat auch gerade auf OVERNITE umgestellt, weil DHL zu unzuverlässig war.

Geschrieben

Jetzt mal ganz blöd gefragt: Ich hab' nen Bekannten in Neuseeland für den bin ich seit einiger Zeit in "Lauerstellung" für einige Artikel auf egon.

Wenn ich jetzt diverses -freies- Zeug (ein paar Federn, Magazine,....) verschicken will, und dies dennoch mit DHL tun möchte, und die Inhaltsbeschreibung entsprechend kreativ gestalte (z.B. "Bevorratungseinheit für Messingbehälter" - statt "Magazin") was dann? Klar, wenn das Paket verlustig geht wird's knifflig und ich kann insofern Pech haben als dass DHL keinen Schadensersatz leistet.

Aber sonst?

Was darf DHL überhaupt?

Meine Pakete aufmachen?

Oder diese durchleuchten?

Sicher nicht.

Das darf nur der Zoll.

Also... :pardon:

Oder hab ich da was übersehen?

Geschrieben
Das darf nur der Zoll.

Also... :pardon:

Oder hab ich da was übersehen?

Der Zoll wird schon dafür sorgen, das die Ware nicht international ausgeliefert wird. Alle Packete ins Ausland werden durchleuchtet vom Zoll. Die Ware wird beschlagnahmt und ein Verfahren wird eingeleitet...

Eith: Verbuchselte Wechstaben

Geschrieben
Der Zoll wird schon dafür sorgen, das die Ware nicht international ausgeliefert wird. Alle Packete ins Ausland werden durchleuchtet vom Zoll. Die Ware wird beschlagnahmt und ein Verfahren wird eingeleitet...

Wenn es denn etwas ist was den ZOLL interessiert.

Was interessiert den Zoll?

Den Zoll interessiert, ob der Paketinhalt in D oder evtl. im Bestimmungsland verboten ist oder man sonstige besondere Weihen dafür empfangen haben muss. Wie z.B. wesentliche Waffenteile, Pharamzeutika, Bargeld, etc. und oder ob dafür irgendwelche Steuern oder Gebühren anfallen.

Die neuen AGB von DHL bzgl. der "zulässigen Inhalte" (oder nicht gewünschten Inhalte) basieren auf "Eigeninitiative" (um das mal nett zu formulieren) und nicht auf irgendwelchen Gesetzesvorlagen. Von daher sollte es dem Zoll doch eigentlich piepegal sein was ich verschicke, solange es nichts ist worum er sich offiziell zu kümmern hat.

Oder hat der Zoll eine Checkliste da liegen - "Gegenstand - Versandunternehmen - Ok Ja/Nein"?

Geschrieben
Was interessiert den Zoll?

Ob die Teile Exportgenehmigungspflichtig sind.

Nicht alle Teile die nach WaffG frei sind sind auch ohne Exporterlaubniss

frei ins Ausland zu verkaufen.

Schnuffi

Geschrieben
.........Ich alleine habe aber schon mindestens fünfmal von DHL die Gebühr für -eigenhändig- aus genau diesen Gründen erstattet bekommen.

Der Zusteller , der sich das geleistet hat , wird sicherlich nicht mehr für DHL tätig sein .

"Eigenhändig" nicht Eigenhändig zuzustellen , ist schon ein dickes Ding .

Da sind mir Fälle bekannt , bei denen Postmitarbeiter für kleinere Patzer mächtig Ärger bekamen .

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.