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IGNORED

IPSC Newb in Deutschland mit auslands erfahrung.


NatNat

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

Ich lebe immoment noch in Neuseeland und hab dort mit IPSC angefangen.

Ein paar fragen zu IPSC in Deutschland.

Kein Schießen aus der bewegung? :traurig_16: Ernsthaft???

Wie ist das schießen um barrieren geregelt?

(hab ein blick ins deutsche regelwerk geworfen aber habs net so ganz verstanden.)

In NZ gibt es einen so genannten "Holster course", Ich glaube das entspricht dem SuRT bin mir aber nicht sicher.

Sind die Regeltests (wie auch immer sie heißen) International anerkannt?

Gibt es im allgemeinen möglichkeiten Vereinswaffen zu nutzen? Landesverband 2

Wie sehen die behörden das vonwegen 12 Monate aktiv im Sport bevor man eine WBK bekommt, da ich wenn ich wieder nach deutschland komme schon 10 monate in NZ geschossen hab.

Lg Lennard

Geschrieben
Ein paar fragen zu IPSC in Deutschland.

Schießen aus der Bewegung gehört zum Kampfmäßigen Schießen und ist somit nach §7 AWaffV verboten, daher gibt es auch ein deutsches Spezial-Regelwerk. Deshalb steht darin auch: keine plötzlich auftauchenden Ziele, keine unbekannten Parcours, kein Schießen aus Deckungen, kein überwinden von Hindernissen-> Barrieren, keine Deutschüsse.

Der Verband (BDS) bescheinigt Dir das Bedürfnis und verlangt üblicherweise die Mitgliedschaft in einem angeschlossenen Schieß-Verein. Ob die Deine Schießtätigkeit in NZ anerkennen musst Du direkt mit der Verbandszentrale Deines Landesverbands klären. Wahrscheinlich kann die 12 Monate verkürzt werden, aber um Wieviel: ??

Du wirst zum Erwerb eigener Waffen (gehe davon aus, daß Du Deutscher Staatsbürger bist) noch eine Sachkunde-Prüfung machen müssen. Ob außerdem noch ein SuRT notwendig sein wird, klärst Du auch mit dem Verband, wegen der Spezialregeln fürchte ich aber schon.

Je nach Verein gibt's Leihwaffen, vor Ort klären.

Geschrieben

Ich hatte eigentlich geplant bis dezember zu bleiben aber die universitäten erkennen den neuseeländischen schulabschluss nicht an. Zumindest nicht mit den fächern die ich hab. Genau die selbe Sch**** wie mit dem wffg.

Ich wohne in Eutin wenn dir das was sagt.

Zwischen Lübeck und Kiel.

Welchem verein ich beitreten werde weis ich noch nicht, da muss ich dann mal rumschaun.

Möglichst wenig fahrerei :)

lg Lennard

Geschrieben

sorry für den doppel post, hab tyrs antwort nicht gesehn.

Ja ich bin deutscher statsbürger. Bin nur für ein jahr nach neuseeland gegangen.

Warscheinlich ist es die beste idee einfach zu einem verein hizufahren wenn ich wieder hier bin und dann alles zu klären.

Geschrieben

Okay, wir sind dann doch etwas zu weit weg von Eutin ...

Vielleicht solltest Du mit diesen Jungs mal Kontakt aufnehmen, wenn Du wieder zurück bist:

MG HUBERTUSGILDE Kücknitz e.V.

Kontakt: Andreas Kurschies 0451 / 495708 oder

Thomas Hellwig-Bürgel 0177 / 7988096 (hellwig@physio.uni-luebeck.de)

(Training Mi. 17:00 - 19.00 Uhr in Lübeck-Kücknitz an der B75 nach Travemünde)

Homepage: www.hubertusgilde-kuecknitz.de

Quelle und weitere Adressen!

Geschrieben
Ich hatte eigentlich geplant bis dezember zu bleiben aber die universitäten erkennen den neuseeländischen schulabschluss nicht an. Zumindest nicht mit den fächern die ich hab. Genau die selbe Sch**** wie mit dem wffg.

Sorry, wenn ich nachhake. Falls Du noch jünger als 21 bist, kannst Du Dir den Erwerb von Großkaliber-Feuerwaffen (ausgenommen EL-Flinten) erstmal in die Haare schmieren (oder eine Ausnahmegenehmigung beantragen). Solltest Du bereits 21+, jedoch jünger als 25 sein, musst Du eine Med.-Psych.-Untersuchung nachweisen, daß Du geistig geeignet für Waffen bist.

Vielleicht ist NZ aus diesem Aspekt heraus doch besser. Was hier für die genannte Altersgruppe geht, ist auch KK-IPSC...

Geschrieben

Übrigens: Schießen "aus der Bewegung heraus", damit ist eher "Schießen aus dem deutlich erkennbaren Lauf" gemeint - und dann trifft man sowieso

nichts mehr (ich pauschalisiere hier einfach mal ;) ). Schießen beim Gehen z.B. ist ohne weiteres möglich!

Geschrieben
Dort siehts in der Zukunftsbetrachtung waffenrechtlich doch auch recht düster aus. Das Commonwealth ist da alles andere als freiheitlich. NZ und Australien gehen ja in die gleiche Richtung = Verbot.

Naja..... In NZ kann man ab 16 sein eigenes gewehr oder flinte besitzen.

Kurzwaffen sind etwas schwiriger, aber theoretisch mit 16 1/2 jahren möglich.

Halbautomatische Gewehre (sogenannte military style semi automatics) sind sogar schwerer zu bekommen als in Deutschland.

Währe soetwas

in Deutschland jetzt verboten oder nicht? Ich blick da nicht durch!

Ich erinnere mich noch gut, ich war 13 1/2 als sie das alter zum schießen von GK von 14 auf 18 angehoben haben. AAARRGGH

Aber wenn ich einen Verein finde der Leiwaffen hat kann ich damit schießen? Als unter 21 Jähriger.

Lg Lennard

Ps. In NZ gibts nur 3 Level III matches pro jahr :-(

Geschrieben
Ja, was Max Michel da zeigt ist hier definitiv ok.

Puhhh da hab ich ja nochmal glück gehabt!

Ich dachte man muss für jeden einzelnen schuss komplett stehenbleiben.

Danke für all eure Infos!

Hoffentlich wird das in Deutschland w

as für mich, sonst muss ich wieder abhauen :rolleyes:

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