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IGNORED

Gültigkeitsbereich der Sachkunde


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Geschrieben

Hallo allerseits,

ist die Sachkundeprüfung des "Verbandes für Sicherheit in der Wirtschaft" (vsw-bw.de) auch in Sportvereinen gültig?

Es heißt in der Beschreibung des entsprechenden Lehrgangs: "Die Waffensachkundelehrgänge des VSW-BW sind gem. § 3 (2) AWaffV staatlich anerkannt und gültig für den gesamten Geltungsbereich des WaffG."

Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!

Geschrieben

Herzlich willkommen im Forum.

Eine Sachkunde ist personengebunden und hat nichts mit einem Sportverein zu tun. Wenn der Lehrgangsträger nach § 3 Abs. 2 AWaffV staatlich anerkannt ist, gelten die von ihm ausgestellten Sachkundebescheinigungen bundesweit.

Meine Vermutung ist, dass Du nach einem Schießsportverein suchen möchtest, der einem anerkannten Schießsportverband angeschlossen ist, damit Du über diesen ein Bedürfnis nach § 14 WaffG geltend machen kannst. Die derzeit neun anerkannten Verbände kann man hier ersehen:

http://www.bva.bund.de/cln_101/nn_372242/s...html?__nnn=true

Geschrieben

Ein guter anerkannter Lehrgansgträger händigt mit dem Zeugnis eine Kopie seiner Anerkennung aus. Dann hat der Zeugnisinhaber bei überregionalen Behörden auch keine Probleme, wo denn der Lehrgangsträger vielleicht nicht namentlich bekannt ist.

Wir handhaben das jedenfalls so.

Geschrieben
Ein guter anerkannter Lehrgansgträger händigt mit dem Zeugnis eine Kopie seiner Anerkennung aus.

Die Anerkennung muss sich lt. Ziff. 7.5.4 des aktuellen VwV-Entwurfs (der Passus fand sich auch schon in den Vorversionen) bereits aus dem Zeugnis selbst ergeben:

"7.5.4 Die Sachkundebescheinigung gem. § 3 Abs. 4 Satz 3 i.V.m. § 2 Abs. 4 AWaffV muss über die in Nummer 7.1 aufgeführten Inhalte hinaus auch eine Aussage über die erfolgte Anerkennung des Lehrgangs (Anerkennungsbehörde, Datum und Aktenzeichen der Anerkennung) enthalten."

Geschrieben
Die Anerkennung muss sich lt. Ziff. 7.5.4 des aktuellen VwV-Entwurfs (der Passus fand sich auch schon in den Vorversionen) bereits aus dem Zeugnis selbst ergeben:

"7.5.4 Die Sachkundebescheinigung gem. § 3 Abs. 4 Satz 3 i.V.m. § 2 Abs. 4 AWaffV muss über die in Nummer 7.1 aufgeführten Inhalte hinaus auch eine Aussage über die erfolgte Anerkennung des Lehrgangs (Anerkennungsbehörde, Datum und Aktenzeichen der Anerkennung) enthalten."

Wenn der Entwurf hier zitiert wirf, sollte er dann nicht auch ins Forum gestellt werden?????

(Oder bin ich nur zu dumm ihn zu finden?)

Geschrieben

Meine erste Sachkunde hatte ich für das Wach- und Sicherheitsgewebe im Mai 1990 in Frankfurt/Main abgelegt.

Diese Sachkunde wurde vom DSB nicht anerkannt.

Ich musste im Februar diesen Jahres den ganzen Kladderaradatsch noch mal neu machen.

Hat aber auch was gebracht, da sich in dieser Zeit ja einiges geändert hatte....

Gruß,

Wolfgang

Geschrieben

Vielen Dank für die Antworten!

Die Aussagen von Sachbearbeiter ("Eine Sachkunde ist personengebunden und hat nichts mit einem Sportverein zu tun. Wenn der Lehrgangsträger nach § 3 Abs. 2 AWaffV staatlich anerkannt ist, gelten die von ihm ausgestellten Sachkundebescheinigungen bundesweit.") und Paps ("Meine erste Sachkunde hatte ich für das Wach- und Sicherheitsgewebe im Mai 1990 in Frankfurt/Main abgelegt.

Diese Sachkunde wurde vom DSB nicht anerkannt.") sind allerdings etwas widersprüchlich.

Könnte mich jemand aufklären?

Geschrieben

Achja, nochwas: Aufgrund der bisherigen Aussagen von Sachbearbeiter habe ich mich bereits vor Paps' Beitrag beim oben angeführten Lehrgang angemeldet. Da das Ding stolze 260 Euro kostet, wäre es klasse, wenn mir bald jemand sagen könnte, ob das konkret für mich als Sportschütze nützlich ist, denn andernfalls wäre das rausgeschmissenes Geld. Ich habe beim Anbieter angerufen, aber da wusste man auch nicht wirklich Bescheid.

Geschrieben

Du könntest uns ja mal verraten, ob Du die Sachkunde nur für das Sportschützentum brauchst oder auch für das Bewachungsgewerbe...

Sportschützen bekommen Kurse von ihrem Verband angeboten und die kosten meist weniger als 75€

Geschrieben
Meine erste Sachkunde hatte ich für das Wach- und Sicherheitsgewebe im Mai 1990 in Frankfurt/Main abgelegt. Diese Sachkunde wurde vom DSB nicht anerkannt.

Ich bin mir ziemlich sicher, dass der DSB hier nicht im Spiel war. Der ist dafür auch gar nicht (direkt) zuständig.

Ich welchem Zusammenhang wurde deine Sachkunde nicht anerkannt und welcher Verein/Verband war da involviert?

Bedürfnisbescheinigung, Qualifikation als Aufsicht, Teilnahme an einem weiterführenden Lehrgang?

Mit bestem Schützengruß

Frank

Geschrieben
Du könntest uns ja mal verraten, ob Du die Sachkunde nur für das Sportschützentum brauchst oder auch für das Bewachungsgewerbe...

Sportschützen bekommen Kurse von ihrem Verband angeboten und die kosten meist weniger als 75€

Ich brauche die Sachkunde nur für das Sportschützentum. Ich habe mich dort angemeldet, weil ich nichts anderes gefunden habe. In meinem Verein wird zwar ein Sachkundelehrgang angeboten, der findet jedoch nur in sehr großen Abständen statt. Lupi macht mir zwar durchaus Spaß, aber mal KK zu schießen wäre halt auch ganz nett.

Geschrieben

Ich fühle mich aber sehr wohl in dem Verein, alles nette Leute, insofern möchte ich auf jeden Fall dort bleiben. Das mit dem KK ist zwar schade, aber früher oder später möchte ich ohnehin sachkundig sein und deshalb stellt sich nach wie vor die Frage, ob der Sachkundekurs, bei dem ich mich angemeldet habe, mir als Sportschütze etwas bringt. Im Bewachungsgewerbe tätig zu werden strebe ich jedemfaöös nicht an.

Geschrieben

Hallo Patriarch MacQuarrie,

so ganz schlau werde ich zur Zeit noch nicht nicht aus deinen Beiträgen.

Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, hast Du Dich bei dem privaten Ausbildunsträger angemeldet, weil dein Verein, oder was ist dieses Sportschützenzentrum überhaupt, in absehbarer Zeit keine Sachkundelehrgänge anbietet. Welchem Verband ist der Verein oder dieses Zentrum denn angeschlossen. Oder ist dieses Zentrum ein wirtschaftlich geführter Schießstand? Wenn dein Verein einem Verband angeschlossen ist, sollte es aber doch dann wenigstens die Möglichkeit auf Kreis- oder Bezirksebene geben, einen Sachkundelehrgang in absehbarer Zeit zu belegen.

Wofür benötigst Du denn den Nachweis der Sachkunde? Erwerb einer genehmigungspflichtigen Schusswaffe? Schießen kannst Du in deinem Verein oder auf einem Schießstand generell auch ohne den Nachweis der Sachkunde, zumindest wenn nicht augenscheinliche oder offensichtliche Gründe dagegen sprechen.

260 EUR sind schon heftig. Das sollte auch unter 100 EUR gehen und geht bei manchen Vereinen/Verbänden auch sogar manchmal unter 50 EUR.

Mit bestem Schützengruß

Frank

Geschrieben

Der Verein ist auf jeden Fall den wesentlichen Sportverbänden angeschlossen und viele Mitglieder nehmen an von diesen Verbänden ausgetragenen Wettkämpfen teil. Es handelt sich um einen klassischen Verein - ein wirtschaftlich geführter Schießstand ist es definitiv nicht.

Den Nachweis der Sachkunde benötige ich vorerst nur dafür, um KK schießen zu dürfen. Vielleicht möchte ich später auch mal eine genehmigungspflichtige Schusswaffe erwerben, aber das ist noch Zukunftsmusik.

Wie gesagt, ich bin sehr zufrieden mit dem Verein. Das einzige Problem besteht darin, dass die Sachkundekurse nur in sehr großen Abständen angeboten werden, weshalb ich mich bei einem privaten Ausbildungsträger angemeldet habe. Wenn ich nachher eine sportschützentaugliche Sachkunde in den Händen halte, dann soll mir der Kurs so recht sein, wenn es aber nicht tauglich ist, dann wäre das wirklich rausgeschmissenes Geld. Sollte dieser Kurs also nichts taugen - wo kann ich einen anderen finden? Google hat mir bislang jedenfalls nicht weitergeholfen.

Geschrieben

habe ich das richtig verstanden: dein verein verlangt von jemandem, der einmal KK schiessen will, einen sachkundenachweis? wieso? ist gesetzlich nicht gefordert und auch total sinnlos.

wieso soll einer, der das schiessen will, wissen müssen, wie man waffen aufbewahrt und einen durchblich in notwehr / nothilfe haben?

und was sind "wesentliche" sportverbände???

in welchem schützenbezirk ist dein verein organisiert? dann können wir evtl. weiterhelfen...

Geschrieben

Was die Verbände anbelangt, so gehört der DSB auf jeden Fall dazu und noch irgendein großer.

Ich durfte einmal unter Beaufsichtigung KK schießen, was mir sehr Spaß gemacht hat. Um es aber regelmäßig und ohne Beaufsichtigung (was ziemlich nervig ist, wenn man sich konzentrieren möchte) tun zu dürfen, muss ich sachkundig sein.

// Wie finde ich den Bezirk heraus? Ich schieße in der Gegend von Stuttgart.

Geschrieben
Der Verein ist auf jeden Fall den wesentlichen Sportverbänden angeschlossen und viele Mitglieder nehmen an von diesen Verbänden ausgetragenen Wettkämpfen teil.

Ein Verband würde ja schon reichen. Die Verbände unterscheiden sich allerdings in ihren Strukturen und teilweise auch in den Formalien.

Den Nachweis der Sachkunde benötige ich vorerst nur dafür, um KK schießen zu dürfen.

Diese Forderung von Seiten deines Vereins ist aber waffenrechtlich so nicht haltbar. Auf einem genehmigten Schießstand brauchst Du keinen Sachkundenachweis als Schütze. Nur die jeweilige Aufsicht muss sachkundig sein. Wenn dein Verein Dich ohne Sachkundenachweis nicht mit KK schießen lassen will, dann such Dir besser einen anderen Verein. Die "Jungs" dort werden vermutlich auch in anderen Dingen recht seltsame Ansichten vertreten.

Wenn ich nachher eine sportschützentaugliche Sachkunde in den Händen halte, dann soll mir der Kurs so recht sein, wenn es aber nicht tauglich ist, dann wäre das wirklich rausgeschmissenes Geld.

Ein staatlich anerkannter Kurs wird von den Behörden in Deutschland (normalerweise) immer anerkannt. Bezüglich deines Vereins und deines Verbandes kann es aber zwei Probleme geben. Manche Verbände verlangen für weiterführende Lehrgänge die Teilnahme an ihren Einstiegskursen, welche fast immer auch den Sachkundelehrgang beinhalten. Hier könnte es Dir also passieren, dass Du den Sachkundelehrgang also quasi noch einmal belegen müsstest, was nicht schaden muss, aber auch Geld und Zeit kostet.

Des weiteren beinhaltet nicht jeder Sachkundelehrgang auch automatisch die Qualifizierung zur Standaufsicht. Darauf solltest Du bei deinem Lehrgang achten. Trotzdem kann es, obwohl rechtlich umstritten, Gezicke bezüglich der Anerkennung der Qualifikation zur Standaufsicht geben, wenn diese nicht beim (eigenen) Verband erworben wurde.

Solltest Du es also nicht ganz eilig haben mit der Sachkunde, kann ein Lehrgang beim eigenen Verband schon Vorteile haben. Günstiger sollte es auf jeden Fall auch noch sein.

Mit bestem Schützengruß

Frank

Geschrieben
Ich bin mir ziemlich sicher, dass der DSB hier nicht im Spiel war. Der ist dafür auch gar nicht (direkt) zuständig.

Ich welchem Zusammenhang wurde deine Sachkunde nicht anerkannt und welcher Verein/Verband war da involviert?

Bedürfnisbescheinigung, Qualifikation als Aufsicht, Teilnahme an einem weiterführenden Lehrgang?

Mit bestem Schützengruß

Frank

Hallo Frank.

Tja, stimmt irgendwo, wenns man´s ganz genau nimmt. Der DSB direkt war wohl nicht direkt im Spiel. Dafür aber der untergeordnete Verband, der KreisSchützenVerband Burgdorf, der im NSSV ist, der wiederum im DSB ist.

Der KSV also handelt dann im Namen/Auftrag des DSB.

Hier hin wurde also die Anfrage von meinem Verein aus gestellt, ob meine 1990 gemachte WSK fürs Wachgewerbe anerkannt wird.

Und die Antwort lautete unmissverständlich, dass der DSB die WSK nicht anerkennt.

Aus diesem kühlen Grunde musste ich die WSK nochmals machen.

Bedürfnisbescheinigung, Qualifikation als Aufsicht, Teilnahme an einem weiterführenden Lehrgang war gar nicht die Frage.

Nur, ob meine Sachkunde ausreicht fürSportschützen.

Übrigens war in der Antwort des KSV/NSSV/DSB auch die Info, dass die WSK des DSB (oder korrekterweise des NSSV) in Umkehrschluss auch nicht fürs Wachgewerbe anerkannt würde. :D

Gruß,

Wolfgang

Geschrieben
Was die Verbände anbelangt, so gehört der DSB auf jeden Fall dazu und noch irgendein großer.

Ich durfte einmal unter Beaufsichtigung KK schießen, was mir sehr Spaß gemacht hat. Um es aber regelmäßig und ohne Beaufsichtigung (was ziemlich nervig ist, wenn man sich konzentrieren möchte) tun zu dürfen, muss ich sachkundig sein.

// Wie finde ich den Bezirk heraus? Ich schieße in der Gegend von Stuttgart.

Moin, wende Dich mal an die Schützengilde Vaihingen (Stgt). Die führen regelmässig Sachkundelehrgänge durch, diese sind gut gemacht und kosten unter 100 €.

Näheres gerne auch per PN.

Liebe Grüsse, Lui

Geschrieben

möchte noch anmerken, daß es verbände gibt, die der sachkundenachweis gar nicht interessiert.

der BhdS zum beispiel sagt, daß man die sachkunde seiner behörde gegenüber nachweisen muss, nicht jedoch dem verband.

pragmatische, sinnvolle einstellung, wie ich finde.

Geschrieben
Ich durfte einmal unter Beaufsichtigung KK schießen, was mir sehr Spaß gemacht hat. Um es aber regelmäßig und ohne Beaufsichtigung (was ziemlich nervig ist, wenn man sich konzentrieren möchte) tun zu dürfen, muss ich sachkundig sein.

Des ist doch so nicht richtig! Wenn Du richtig in den Umgang mit der Waffe eingewiesen bist, kannst Du doch alleine an deinem Schützenplatz schiessen. Die Aufsicht ist dazu da, alle Schützen am Stand zu beaufsichtigen und für Sicherheit zu sorgen.

Wenn bei mir ein neuer Schütze am Stand schiessen will, mache ich ihn erst mit dem sicheren Umgang vertraut. D. H. alle Abläufe ohne Mun incl Magazinwechsel. Dann lasse ich ihn erstmalig unter meiner Aufsicht schiessen, weise gegebenfalls noch auf Fehler hin. Wenn ich merke, das das sitzt, meist ab dem 3ten Magazinwechsel, entferne ich mich langsam nach hinten und kontrolliere nur noch aus ca 2m Entfernung. Wenn das dann Fehlerfrei funktioniert, kann der Schütze bei mir dann ab dem 2ten Päckchen Mun alleine an seinem Standplatz schiessen, und ich werde ihn aus 5-6m verstärkt im Auge behalten (für den Anfang).

Erik

Geschrieben

Hallo Klaus,

Der DSB direkt war wohl nicht direkt im Spiel. Dafür aber der untergeordnete Verband, der KreisSchützenVerband Burgdorf, der im NSSV ist, der wiederum im DSB ist.

Der KSV also handelt dann im Namen/Auftrag des DSB.

Der Kreisverband stellt die unterste Stufe des Landesverbandes da. Die Landesverbände sind eigenständige Mitglieder des DSB. Auch die Kreise sind in einigen Landesverbänden eigenständig. Wenn also so ein Kreisverband, vertreten durch Person XYZ, irgendwelche Thesen aufstellt oder etwas tut, heißt das noch lange nicht, dass er das auch im Namen des DSB tut. Das soll jetzt keine Haarspalterei oder gar Besserwisserei sein. Nur wird halt sehr oft der DSB für etwas verantwortlich gemacht, was so gar nicht in dessen Aufgabenbereich fällt.

Und die Antwort lautete unmissverständlich, dass der DSB die WSK nicht anerkennt.

Solche Antworten mag es geben, keine Frage. Ob das so aber auch korrekt ist, ist eine ganz andere Frage. Wichtig wäre hier, in welchem Zusammenhang wer etwas nicht anerkennt.

Bedürfnisbescheinigung, Qualifikation als Aufsicht, Teilnahme an einem weiterführenden Lehrgang war gar nicht die Frage.

Nur, ob meine Sachkunde ausreicht fürSportschützen.

Wie ja hier schon geschrieben wurde, braucht ein Sportschütze nicht zwingend eine Sachkundebescheinigung. Diese wird erst dann nötig, wenn es um einen der aufgeführten Punkte geht. Bei der Beantragung einer waffenrechtlichen Erlaubnis entscheidet die zuständige Behörde über die Anerkennung der Sachkunde, nicht der Verein oder Verband. Zu den Punkten Aufsicht und Lehrgänge habe ich ja schon etwas geschrieben.

Übrigens war in der Antwort des KSV/NSSV/DSB auch die Info, dass die WSK des DSB (oder korrekterweise des NSSV) in Umkehrschluss auch nicht fürs Wachgewerbe anerkannt würde. :D

Das ist wieder eine andere Baustelle. Da kenne ich mich nicht aus. Da mögen andere etwas zu schreiben.

Mit bestem Schützengruß

Frank

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