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IGNORED

§27 Bedürfnisnachweis


Krümelmonster

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Moin

ich suche im Sprengstoffgesetz den Passuns wo steht, dass Traditionsschützen den Vortbestand des Bedürfnises für Schwarzpulversalutschießen nachhalten müssen.

Ich finde da nichts. :confused:

Da will das Ordnungsamt mal wieder Papier vom Verein sehen, meiner Ansicht nach nicht im Gesetzt festgeschrieben.

Geschrieben
Als Sportschütze monatlich oder 18 mal im Jahr. Und bei Traditionspflege auch regelmäßig?

Hallo Krümelmonster,

in der Allgemeinen Verwaltungsvoschrift zun Sprengstoffgesetz ist unter der Nummer 27.8.ff aufgeführt,dass ein Bedürfnis nachzuweisen ist.

Gib der Behörde also eine Bescheinigung,dass es in eurem Verein Tradition ist, zu bestimmten Anlässen Salut zu schießen oder zu böllern.

Nix mit irgendwelchen "Regelmässigkeiten" wie einmal im Monat oder Ähnlichem.

Wiederladeprofessor

Geschrieben
Moin

ich suche im Sprengstoffgesetz den Passus wo steht, dass Traditionsschützen den Vortbestand des Bedürfnises für Schwarzpulversalutschießen nachhalten müssen.

Da will das Ordnungsamt mal wieder Papier vom Verein sehen, meiner Ansicht nach nicht im Gesetzt festgeschrieben.

Bei uns wird das durch Kauf von SP bestätigt, kein Kauf innerhalb von 5 Jahren, Schein weg

Erik

Geschrieben

Manchmal gibt es aber auch vom Verband entsprechende Bescheinigungen u. Formulare.

Hier mal der vom BSB-1874. Muß ich allerdings nur bei Erstbeantragung einreichen, anschließend reicht dem LRA dann ein einfacheres Formular, das bei jeder Verlängerung mit eingereicht werden muß.

Geschrieben

Bedürfnisbestätigung

/zur Verlängerung der Bescheinigung zu §27 Spreng.G

/gem. §4Abs.4 Waffengesetz

Nicht zutreffendes streichen

Herr/Frau _____________________________________________________

Ist seit _______ Mitglied im Verein_________________________________

Und nimmt

regelmäßig am sportlichen Schießen*

am Schießen zur Traditionspflege (z.B. Salutschießen) **

teil.

Nicht zutreffendes streichen

Vereinsname/stempel __________________________

Unterschrift Vereinspräsident ____________________

*regelmäßig= 1x monatlich oder 18x im Jahr

** bei Traditionspflege bedarf es gemäß Gesetzestext keiner Regelmäßigkeit

So habe ich es jetzt fertig gemacht.

Geschrieben
Nix mit irgendwelchen "Regelmässigkeiten" wie einmal im Monat oder Ähnlichem.

So ist es.

Um Himmelswillen, fangen wir mit diesem Regelmäßigkeitsquatsch nicht (auch) noch beim SP-Schießen an...

Bzw.: bringen wir niemanden auch nur auf dumme Ideen.

Geschrieben

Was heißt anfangen die Ordnungsämter schmeißen doch schon alles durcheinander!

Der Kollege der mich angesprochen hat schießt seit Jahren auf Festen Salut mit Genehmigung der jeweiligen Ämter. Beim Antrag zur Verlängerung zu §27 Spreng.G sollte er nun vom Verein dieses nachweisen lassen.

Sportschützen müssen die Sportliche Betätigung auch nachweisen zu Verlängerung der §27, wenn dieses nicht nach §4 WaffG schon geschehen ist?!

Zumindest in Stadt und Land Osnabrück.

Geschrieben
Bei uns wird das durch Kauf von SP bestätigt, kein Kauf innerhalb von 5 Jahren, Schein weg

Erik

Das ist Blödsinn, denn Du könntest das Pulver auch ausschließlich auf dem Schießstand oder über einen anderen Vorderlader zum sofortigen Verbrauch beziehen.

Geschrieben

Hallo SBine, ich weiss das das Blödsinn ist! Aber Du weisst doch das bei uns nur eine Verwaltungsfachangestellte im Waffenreferat sitzt, die meint sich eigene Gesetze schaffen zu können, weil sie von tuten und blasen (Waffenrecht) keine Ahnung hat.

ERik

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