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IGNORED

Zuverlässigkeit


schadavi

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Geschrieben

Wenn ein Verfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz (Führen) wegen geringer Schuld eingestellt wurde, ist man dann noch Zuverlässig im Sinne des Waffengesetzes?

Meiner Meinung hängt das vom Sachbearbeiter ab, denn das fällt ja wohl unter die "es ist zu erwarten dass er wieder Unsinn macht" -Rubrik.

Geht der genaue Einstellungsgrund eigentlich aus dem Auszug aus dem ZStV hervor, den der SB kriegt? Oder steht da nur "Eingestellt"

Kennt sich jemand damit aus? Jura ist nicht so meine Stärke...

Geschrieben

Aber das Waffengesetz besagt doch, dass Leute nicht zuverlässig sind, auf die folgendes zutrifft:

bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie

a)

Waffen oder Munition missbräuchlich oder leichtfertig verwenden werden,

B)

mit Waffen oder Munition nicht vorsichtig oder sachgemäß umgehen oder diese Gegenstände nicht sorgfältig verwahren werden,

c)

Waffen oder Munition Personen überlassen werden, die zur Ausübung der tatsächlichen Gewalt über diese Gegenstände nicht berechtigt sind.

Könnte einem ein übellauniger SB da keinen Strick draus drehen, vor allem, wenn das Verfahren nicht wegen Unschuld, sondern wegen mangelnder Schwere der Schuld eingestellt wurde? (weitere Hintergrundinfos habe ich leider nicht - kann aber bei Bedarf nachgefragt werden.)

Und hättest du vielleicht ein ppar Hintergrundinfos zu den von dir genannten Urteilen? Gibt es die vielleicht sogar online?

Geschrieben

Leider gibt es aber auch Mittelbehörden, die der Meinung sind (und dies auch gegenüber Mitgliedern der Judikative so vor Zeugen aussagen) dass es sie überhaupt nicht interessiert was ein Gericht entscheidet.

Sie gehen allein bei einer erhobenen Klage bzw. Ermittlungen nach Anzeigeerstattung von Unzuverlässigkeit aus.

Und sie ziehen es durch - ohne Wenn und Aber!

Ein Urteil ist MIR nur bekannt im Zusammenhang mit einer Verwarnung. Hier wird kein BZR-Eintrag fällig und es werden (bei Einhaltung der "Bewährungsfrist") keine Tagessätze fällig.

Da gibt es ein Urteil des VGH Kassel, nachdem gerade eine Verwarung mit Strafvorbehalt eben nicht die Unzuverlässigkeit begründet.

Aber dann hat der willige SB ja noch den § 5 Abs. 1 Nr. 2 sowie Abs- 2 Nr.5 mit denen sich trefflich gängeln lässt.

Geschrieben

Zu unterscheiden ist hier in der Tat die strafrechtliche Würdigung und die waffenrechtliche Würdigung des Falles. Und die können höchst unterschiedlich ausfallen. Nicht alles was straffrei ist, ist auch ordnungsrechtlich okay.

So kann also durchaus trotz Freispruch im Strafverfahren von der Waffenbehörde auf waffenrechtliche Unzuverlässigkeit erkannt werden.

Hierzu gibts sogar ein Urteil des BVerwG (Az. 1 C 12/95).

Nach Rechtssprechung des BVerfG enthält im übrigen der Gleichheitssatz kein verfassungsrechtliches Gebot ähnliche Sachverhalte in verschiedenen Ordnungsbereichen gleich zu regeln (vergl. z.B. früheres Waffen- und Jagdrecht).

Geschrieben

Na toll.

Dann heisst es jetzt hoffen und beten, dass eine verleumderische und sofort eingestellte Anzeige mich nicht in meinem Hobby behindert <_<

Hätte ich doch bis zum Freispruch weitergemacht und wäre nicht auf das "bekennen sie sich schuldig, und wir stellen das Verfahren ein"-Angebot eigegangen. :mad1:

  • 3 Wochen später...
Geschrieben
Eben von meiner SBine angerufen worden:

WBK ist durch, und kann Montag abgeholt werden!

Es hat doch geklappt :D

Alsdann, sofern nicht bereits geschehen und eingelagert: Einkaufen gehen! :icon14:

Geschrieben

Habe versucht einkaufen zu gehen.

GSG 1911 ist vorbestellt, allerdings ist der Liefertermin:

"Mitte Mai 2011 - angeblich. Aber GSG soll uns auch noch Gewehre liefern, und das schon seit einem Jahr"

Leider hat kein Händler die GSG1911 Tactical Version lagernd :mad:

Geschrieben
...

Hätte ich doch bis zum Freispruch weitergemacht und wäre nicht auf das "bekennen sie sich schuldig, und wir stellen das Verfahren ein"-Angebot eigegangen. :mad1:

ja

Geschrieben
....

Es hat doch geklappt :D

Obwohl die SBine von "der Sache" kenntnis hatte? Dann wäre alles gut.

oder

Weil die SBine von der Sache noch keine Kenntnis hatte? Dann könnte sie die Erlaubnis widerrufen.

Geschrieben

Ne, hab ja mit ihr telefoniert. Hatte ich ihr auch schon im Vorfeld erläutert, daher war sie vorgewarnt, dass bei der Prüfung was auftaucht.

Hat sich sogar lieb entschuldigt, dass mein Antrag noch nicht fertig war, aber sie hatte viel um die Ohren.

Die scheint ganz in Ordnung zu sein, könnte aber auch daher kommen, dass sowohl sie als auch ich in der FFW sind, und wir daher beim ersten Gespräch eine halbe Stunde nur Einsatzgeschichten ausgetauscht haben (so nach dem Motto: Wer als Sani bei der Feuerwehr war, kann kein sooo schlechter Mensch sein)

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