Zum Inhalt springen
IGNORED

Waffen vererben von D. nach USA


Paul F. W.

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Wer kann Hinweise und Tipps geben?

Ein Vereinsmitglied hat ein Alter erreicht, wo es regeln möchte was mit seinen Waffen (eine Pistole, ein Revolver) passiert, wenn es von seinem Recht des Ablebens gebrauch macht. Sein Sohn lebt in den USA, New Jersey und ist Jäger. Er möchte das sein Sohn diese Waffen erbt. Ich hatte mit dieser Problematik bisher keine Erfahrung und habe ihn erstmal geraten sein Testament entsprechend zu verfassen und sich beim Zoll zu erkundigen.

Hat jemand Kenntnis und Erfahrung in solchen Angelegenheiten und kann Tipp`s geben?

Besten Dank Paul F. W.

Geschrieben

Kommt stark drauf an, was fuer Waffen es sind - nicht alle sind fuer die Einfuhr in die so liberale USA zugelassen.

Wenn, dann muss das in den Staaten ueber einen offiziellen Importeur laufen. I.d.R. ein teurer und langwieriger Prozess. Wenn es keine Stuecke von sentimentalem oder bedeutsamem finanziellen Wert sind, dann sollte er sie lieber verkaufen und dem Sohn das Geld schicken - ist einfacher.

ps: NJ hat wirklich beschissene Waffengesetze!

Geschrieben

Hi, um allen Spekulationen oder Fehlinformationen aus dem Weg zu gehen, wuerde ich direkt hier anrufen.

Mir hat man anfangs versucht auszureden (nicht hier in WO, im Bekanntenkreis), Waffen von Dtl. nach Canada schicken zu lassen. Und siehe da, war total easy. Online Registrierung und schon waren sie unterwegs.

Geschrieben

Meines Erachtens ist es wegen § 25 Abs. 1 und 2 EGBGB waffenrechtlich gar nicht möglich, aus dem Ausland über § 20 WaffG zu erben.

http://dejure.org/gesetze/EGBGB/25.html

http://www.internationales-erbrecht.de/art...chland//17.html

Man kann die Waffen in solchen Fällen nur als Berechtigter mit vorhandener WBK und entsprechenden EWB (Jagdscheininhaber für Langwaffen, gelbe WBK-Inhaber bzw. Voreintrag in WBK) erwerben.

Geschrieben
Meines Erachtens ist es wegen § 25 Abs. 1 und 2 EGBGB waffenrechtlich gar nicht möglich, aus dem Ausland über § 20 WaffG zu erben.

http://dejure.org/gesetze/EGBGB/25.html

http://www.internationales-erbrecht.de/art...chland//17.html

Man kann die Waffen in solchen Fällen nur als Berechtigter mit vorhandener WBK und entsprechenden EWB (Jagdscheininhaber für Langwaffen, gelbe WBK-Inhaber bzw. Voreintrag in WBK) erwerben.

Wie kommst Du auf das dünne Brett? Natürlich kann er Erben, das Problem liegt hier nur in der Einfuhr in die im Waffenrecht doch so liberale USA.

Karl

Geschrieben

Oh, sorry. Da hab ich mich doch glatt verlesen. :wub:

Ich bin vom umgekehrten Weg ausgegangen, also einem Deutschen der aus den USA Waffen erben soll. Der könnte nämlich (zumindest auf direktem Wege) nur das Eigentum daran erstehen, nicht aber den Besitz hierzulande.

Zur Konstellation hier in Deutschland:

waffenrechtlich unproblematisch, da Verbringung in Drittstaaten erlaubnisfrei. BAFA-Genehmigung nach Außenwirtschaftsrecht aber bitte nicht vergessen.

Das größte Problem dürfte in der Tat das Einfuhrrecht der USA sein. Einen Anruf beim o.g. Link halte ich deshalb auch für angebracht.

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.