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IGNORED

WBK grün Antrag


Lo.

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Geschrieben

nicht steinigen bitte..., Aktualität ist sehr erwünscht.

Zwecks Erweiterung meiner schießsportlichen Disziplinen (DSB/NSSV), hier Kurzwaffe, möchte ich die entsprechende waffenrechtliche Erlaubnis (WBK grün) beantragen.

Die WBK-gelb ist seit einigen Jahren vorhanden, alle schießsportlichen Aktivitäten (Langwaffe/KK/Flinte) sind dokumentiert(Training/Wettkämpfe).

Meine Frage an euch:

Was muss der der Verein / Verband gegenüber der Waffenbehörde bescheinigen? 18/Jahr Schießtraining mit xy, z.B. Kal.357? Also erst einmal wieder ein Jahr "Probeschießen" mit Vereinswaffe, oder reichen die "Vorkenntnisse" im Bereich Langwaffe zwecks Bedürfnisbescheinigung aus?

Geschrieben

Mit was du innerhalb des letzten Jahres trainiert hast ist, rechtlich gesehen, egal. Je nach Verband müssen es aber erlaubnispflichtige Waffen gewesen sein, oder die richtige Waffenart. Beim DSB/BSSB z.B. bekommst du keine Kurzwaffe befürwortet, wenn du ausschließlich Langwaffentrainings hast. Also in den Befürwortungsrichtlinien deines Landesverbandes schauen!

Ansonsten muss der Verband das regelmäßige Training bescheinigen, und dass für die gewünschte Disziplin ein Stand zur Verfügung steht. Dann die Unterlagen zum Verband. Bearbeitungsgebühr bezahlen. Und mit der Bescheinigung zur Waffenbehörde. Wieder bezahlen, grüne WBK mitnehmen.

Tipp: Nach der (häufig noch angewendeten) alten Waffenkostenverordnung kosten Voreinträge, unabhängig von der Anzahl, nur einmal Gebühr für den Voreintrag. Es rechnet sich also wenn du gleich mit 2-4 Bedürfnisbescheinigungen auf einmal zur Waffenbehörde gehst.

Geschrieben
nicht steinigen bitte...,

Du hast "Jehova" gesagt. :angry2:

Geh mal auf die Seite von deinem Bezirk. (Welcher ist es denn ?)

Da ist sicherlich ein Formular zum runterladen drauf. Beim NSSV selbst findet man ja nix.

Geschrieben

Wie hier schon von anderen gesagt, ist es abhängig vom Landesverband. Sachsen und Brandenburg wollen 12 bis 18 Trainingseinheiten mit erlaubnispflichtigen Waffen sehen. Dabei spielt es überhaupt keine Rolle, ob Kurz- oder Langwaffe. Das sind zumindest meine Erfahrungen mit den entsprechenden Personen an stempelnder Stelle. Damit sollten deine "Vorkenntnisse" ausreichen.

Geschrieben
Beim DSB/BSSB z.B. bekommst du keine Kurzwaffe befürwortet, wenn du ausschließlich Langwaffentrainings hast. Also in den Befürwortungsrichtlinien deines Landesverbandes schauen!

Ansonsten muss der Verband das regelmäßige Training bescheinigen, und dass für die gewünschte Disziplin ein Stand zur Verfügung steht. Dann die Unterlagen zum Verband. Bearbeitungsgebühr bezahlen. Und mit der Bescheinigung zur Waffenbehörde. Wieder bezahlen, grüne WBK mitnehmen.

Laut Infoblatt meiner Waffenbehörde ist durch den Verein glaubhaft zu machen, dass das Mitglied den Schießsport in einem Verein regelmäßig als Sportschütze betreibt. Diese Angaben sind vom Kreisverband zu prüfen und zu bestätigen.

Also habe ich mit Richtlinien Landesverband offensichtlich nichts zu tun. Meine bisherigen Trainingszeiten Langwaffe / Flinte (Vereinsschießstand-DSB) sind alle bescheinigt (Schießbuch) und für die gewünschte Disziplin steht im selben Verein (DSB) ein Stand zur Verfügung.

Geschrieben
Es rechnet sich also wenn du gleich mit 2-4 Bedürfnisbescheinigungen auf einmal zur Waffenbehörde gehst.

Wie machste denn das? :confused:

Der DSB anhängige WSB erlaubt z.B. nur einen Bedürfnisantrag pro halebs Jahr, da dauert das Sammeln aber lange :peinlich:

Geschrieben
Laut Infoblatt meiner Waffenbehörde ist durch den Verein glaubhaft zu machen, dass das Mitglied den Schießsport in einem Verein regelmäßig als Sportschütze betreibt. Diese Angaben sind vom Kreisverband zu prüfen und zu bestätigen.

Also habe ich mit Richtlinien Landesverband offensichtlich nichts zu tun. Meine bisherigen Trainingszeiten Langwaffe / Flinte (Vereinsschießstand-DSB) sind alle bescheinigt (Schießbuch) und für die gewünschte Disziplin steht im selben Verein (DSB) ein Stand zur Verfügung.

Warum fragst du dann, wenn doch alles klar ist?

Geschrieben

Nebulös, sehr nebulös!

Ist es nun der Gesetzgeber (WaffG), der vorschreibt, dass aktive, langjährige WBK gelb-Sportschützen mit Langwaffenpraxis zwecks Disziplinerweiterung auf Kurzwaffe, den "Einsteiger-Bedürfnis-Lehrgang (18 x Training mit Kurzwaffe im Jahr) zu absolvieren haben, oder aber sind es Vereine / Verbände , die aus welchen Gründen auch immer, eine spezielle "Anwartschaft" fordern?

Geschrieben
Warum fragst du dann, wenn doch alles klar ist?

Du Sachse machst mir Spaß? Was ist denn hier klar? Ich interpretiere das WaffG offensichtlich anders, als mein zuständiger Verband. Offensichtlich geht das anderen Leuten ähnlich.

Geschrieben
Nebulös, sehr nebulös!

Ist es nun der Gesetzgeber (WaffG), der vorschreibt, dass aktive, langjährige WBK gelb-Sportschützen mit Langwaffenpraxis zwecks Disziplinerweiterung auf Kurzwaffe, den "Einsteiger-Bedürfnis-Lehrgang (18 x Training mit Kurzwaffe im Jahr) zu absolvieren haben, oder aber sind es Vereine / Verbände , die aus welchen Gründen auch immer, eine spezielle "Anwartschaft" fordern?

Es sind ausschließlich die Verbände !

Im Gesetz steht davon gar nix. Demnach reicht Langwaffenpraxis mit allerdings erlaubnispflichtigen Waffen allemal aus. Bist ja schließlich auch sachkundig (oder teilt Dein Verband die Sachkunde in bestimmte Waffengruppen auf ? Soll angeblich auch schon vorgekommen sein.

Beim Antrag würde ich gegenüber der Waffenbehörde aber ausschließlich auf die bereits vorhandene WBK verweisen. In der Regel sollte die Sachkunde dann keine Probleme bereiten.

Wenn nun Dein Verband das mit den Lang- und Kurzwaffen anders sieht, weil Kurzwaffen böse, schwarz, unolympisch, gefährlich oder einfach nicht lang oder kleinkalibrig genug sind, bist du leider gekniffen, wenn die sich anstellen wie ein Mädchen.

Und obwohl ich ja nicht so viel vom DSB-bashing hier halte ... für eine unkomplizierte Befürwortungspraxis hast Du Dir vermutlich eher nicht den geeignetsten Verband ausgesucht ...

Lange Rede, kurzer Sinn: Leite das Verfahren über Deinen Verband ein und lass Dich hoffentlich positiv überraschen.

Viel Glück,

Coltfan

Geschrieben
Du Sachse machst mir Spaß? Was ist denn hier klar? Ich interpretiere das WaffG offensichtlich anders, als mein zuständiger Verband. Offensichtlich geht das anderen Leuten ähnlich.

Hallo Lo.,

also auf der Verbandshomepage des SSB (DSB) gibt es dazu eindeutige Stellungnahme des Verbandes.

Unter: - Waffenrecht ist eine PDF "Hilfestellung für die Bescheinigung ....zum Erwerb gem. §14 WaffG"

verfügbar. Wenn notwendig PN. Hilfe ist gewiß.

Gruß D.S.

Geschrieben

Noch vergessen, auf der gleichen Seite im "Standpunkt der SSB zur Bearbeitung von Waffenrechtlichen Bedürfnissen"

unter Punkt 3.... kannst Du die Interpretation des Verbandes und die Eigene überprüfen.

Gruß D.S.

Geschrieben

Üben Üben Üben, mit einer fremden Waffe.

Teilnahme an der Vereinsmeisterschaft, und zumindest bei der Kreismeisterschaft.

Dann sollte "eigentlich" nichts mehr dem Antrag entgegen stehen.

Einzige Voraussetzung ?...ein vernünftiger Vereinsvorstand ! !

Recht hilfreich könnte auch der Hinweis des Vorstandes an "Kreisschützenmeister" sein;....wir haben keine Vereinswaffen .

Geschrieben
Einzige Voraussetzung ?...ein vernünftiger Vereinsvorstand ! !

Und, ums mal neutral zu sagen, wo man die findet, ist auf WO wirklich bereits hunderte Male erwähnt worden.

Geschrieben
Mit was du innerhalb des letzten Jahres trainiert hast ist, rechtlich gesehen, egal. Je nach Verband müssen es aber erlaubnispflichtige Waffen gewesen sein, ...

Da überkommt mich doch (nachdem ich mich nach meinem letzten WO-Thread auch brav wieder abgeregt habe:-) eine Frage rein Interessehalber:

[Frage geht natürlich auch an eventuelle Funktionsträger in den einzelnen Verbänden]

Ich habe einen Link, wie z.B. der BSB verfährt, angehängt:

PDF der Richtlinien des BSB

Im Prinzip ist nirgends ersichtlich, dass es sich bei den sich immer mehr auf Verbandsebene durchsetzenden 12..18 Trainingseinheiten um exakt die Waffenart handeln muss, die beantragt wird. Das wurde ja bereits angesprochen.

Auch finde ich nirgends (weder Gesetz, noch Verbandsrichtlinien Kyffhäuser, BSB und DSB nach hörensagen), dass es sich bei besagten Terminen um Trainings- oder Wettkampfeinheiten mit erlaubnispflichtige Waffen zu handeln hat.

Sind es die Verbände selbst, die hier die Bedingungen verschärfen? (JA!)

Oder vielmehr: Welcher Funktionär hat da innerhalb welchen Ermessensspielraums zu entscheiden?

Wer handelt da aufgrund welcher Grundlage "wie ein Mädchen" (TNX @Coltfan)?

Ein Bekannter ist Jurist und er deutet das Gesetz nach WaffG §14 (2,1) so, dass es sich um die Sicherstellung einer aktiven Mitgliedschaft in einem Verein handelt und nicht um Praxis an einer bestimmten Waffe oder Waffenart, die es ja durch den Erwerb erst zu Erlangen gilt. Die Befähigung dazu, so meint er, haben die Antragsteller ja bereits bei der Sachkunde erbracht.

Dennoch wird dies von den Verbänden oftmals (STETS!) verlangt...

Ich suche nun die Grundlagen, auf denen die Jungs der Kreisverbandsebene entscheiden.

(Manch Verein könnte sonst neue Disziplinen (Exoten der SSO) ja gar nicht aktivieren, wenn engagierte Mitglieder diese nicht einführen dürften...)

Geschrieben
Hallo Lo.,

also auf der Verbandshomepage des SSB (DSB) gibt es dazu eindeutige Stellungnahme des Verbandes.

Danke; sehr interessant. Nebenbei bin ich auf ein Formular (Bescheinigung für Sportschützen über das Vorliegen eines Bedürfnisses...)der Stadt Berlin aufmerksam geworden.

http://www.berlin.de/polizei/service/waffen_erlaubnis.html

Ein, wie ich finde, sehr klar strukturiertes Formular, was eigentlich keine Fragen offen lässt.

Geschrieben
http://www.berlin.de/polizei/service/waffen_erlaubnis.html

Ein, wie ich finde, sehr klar strukturiertes Formular, was eigentlich keine Fragen offen lässt.

Ja, ich sehe gerade einigen Verbandsfunktionären die Kinnlade runterklappen.

Den Satz "Innerhalb von 6 Monaten wurden nicht mehr als 2 Schusswaffen erworben." hätte man weglassen können.

Hilft aber nix, jeder DSB-LV kocht sein eigenes Süppchen.

Das NSSV-Formular (Klick) finde ich nicht ohne sachkundige Hilfe ausfüllbar.

sailfan

Geschrieben
Das NSSV-Formular finde ich nicht ohne sachkundige Hilfe ausfüllbar.

sailfan

Genau dieses Blatt ist das Problem. Es wurde bereits angemerkt, dass es nach entsprechender Kürzung auch für meine Zwecke brauchbar ist. Für den Erstantrag mag es ganz sinnvoll sein, aber als Universalformular verdonnert es den Zweit WBK-Antragsteller zu erneutem Trainingsjahr. Oder irre ich hier?

Hat der NNSV Probleme mit der Erstellung von konformen Formularen oder verbirgt sich sonst eine Intention, die ich nicht kenne dahinter?

Geschrieben
Genau dieses Blatt ist das Problem.

Das ist nicht nur ein Problem, sondern absoluter Schafscheiß. Da scheint jemand beim Erstellen an absolutem Schreibdurchfall gelitten zu haben. Ohne den Link hätte ich das auf der NSSV-Seite überhaupt nicht erst gefunden. Gibt es da evtl noch mehr Formulare ? Und wenn ja, wo ?

Geschrieben
Gibt es in Leipzig auch (ebenfalls Landkreis) aber habe es noch nicht online gesehen.

Gruß D.S.

Leipzig bietet diese Formulare nicht online an. Entweder hat der Vorstand schon mal welche vom Amt mitgenommen, oder man muss sie dort ausfüllen. Scheint aber in Niedersachsen wirklich eine recht merkwürdige Praxis mit den Kreisschützenverbänden zu sein. Ich habe bisher nur Erfahrung mit dem BSB und SSB und keiner der beiden Landesverbände hatte sich irgendwie zimperlich, z.B. mit dem gegenseitigen Anerkennen von Schießnachweisen, oder Vereinszugehörigkeiten. Das geht direkt über Bescheinigung vom Schützenverein zum Landesverband und zurück. Auch kenne ich hier keine untergeordneten Kreisschützenverbände.

Geschrieben

Durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes ist glaubhaft zu machen, dass

1.das Mitglied seit mindestens zwölf Monaten den Schießsport in einem Verein regelmäßig als Sportschütze betreibt und

2.die zu erwerbende Waffe für eine Sportdisziplin nach der Sportordnung des Schießsportverbandes zugelassen und erforderlich ist.

Der Verein bestätigt dem Verband das regelmäßige Training (also:den Schießsport), der Verband bescheinigt mit dieser Vorgabe das Bedürfnis zum Erwerb einer Waffe.

Ist das so ?

Warum frickeln sich einige Verbände mehrseitige Formulare zusammen, deren Inhalte weit über das Ziel hinausschießen?

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