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IGNORED

Schenkung Frage


Nick1

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Hallo zusammen,

ich habe mal eine Frage: mein Schwiegervater ist ebenfalls Sportschütze und kann aber voraussichtlich den Sport aufgrund Krankheit nicht mehr ausüben. Nun würde er mir gerne seine Waffen schenken. Wie kann ich da am Besten vorgehen ? Muss ich den ganz normalen Weg beschreiten: Sportverein, Bedürfnis, Behörde etc ?

Grüße

Nick

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Man kann auch versuchen, mit dem SB über eine "Erbschaft" zu Lebzeiten zuzulassen, damit du die Waffen als "Erbe" erwirbst. Bei einem Kollegen, dessen Vater ebenfalls alt und krank war, hat die Waffenbehörde zugestimmt. Bei meinem SB gibts da nix, ich kann erst erben wenn der Erblasser tot ist. Also müsste ich den normalen Weg gehen, und ein anderes Bedürfnis nachweisen.

Was sind es denn für Waffen? Wenn Sie auf die gelbe WBK erworben werden dürfen, dann kannst sie ja Stück für Stück übernehmen. Bei Sachen auf Grün halt nur mit Voreintrag.

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Du kannst dich ja als Mitberechtigter auf seine WBK eintragen lassen.

Das spart Papierkram, wenn du mal damit schießen willst.

nein, eben nicht!

denn das wird so behandelt, als ob er die waffen sebst erwerben würde. der ganz normale verein-bedürfnis-behörden-weg. (mitberechtigter = berechtigter)

einziger vorteil: wenn der schwiegervater stirbt, braucht dieser nur aus der WBK gestrichen werden, bzw. die waffen werden auf eine "eigene" WBK umgeschrieben ( er ist ja schon berechtigter, denn er hat die waffen ja schon als mitberechtigter erworben). bis zum tod des schwiegervaters sind beide berechtigt, nach dem tod des schwiegervaters nur noch er alleine. keine erbschaft (im waffenrechtlichen sinn) mehr nötig, keine WBK in Erbfolge und keine evtl. probleme wegen blockierung.

gruß alzi

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nein, eben nicht!

denn das wird so behandelt, als ob er die waffen sebst erwerben würde. der ganz normale verein-bedürfnis-behörden-weg. (mitberechtigter = berechtigter)

...

gruß alzi

Ja und? Man kann ja mal vorab mit der Behörde reden. Die 2/6-Regelung sollte auch nicht zum Tragen kommen.

Das mit dem Papierkram habe ich auf die Leihscheingeschichte bezogen.

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Die 2/6-Regelung sollte auch nicht zum Tragen kommen.

tut sie in diesem fall aber, wenn man den verein-bedürfnis-behörden-weg beschreitet, so wie bei jedem anderen waffenerwerb durch einen sportschützen auch!

nicht jeder - ich würde eher sagen einen sehr kleine minderheit der - sachbearbeiter auf den behörden ist bereit eine ausnahme von 2/6 zu machen.

gruß alzi

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