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IGNORED

Erste Waffe beantragen


grawo

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Geschrieben

Hallo zusammen,

ein Jungschütze ist nun seit einem Jahr aktiv im Verein und hat auch die Sachkundeprüfung erfolgreich hinter sich. Nun möchte er natürlich seine erste Waffe.

Der Vereinsfürst meint nun das er ersteinmal 1 Jahr im Dachverband (BDS) sein muß. Dort ist er erst 4 Monate.

Ist das so neuerdings, hab ich da was verpasst?

Ich bin der Meinung 1 Jahr im Verein, der einem anerkannten Verband angehören muß....

Wie seht ihr das?

Danke schon mal für die Antworten

Geschrieben

wenn er AKTIV war, wird er doch auch irgendeinen wettkampf geschossen haben und folglicherweise in irgendeinem verband mitglied sein, wenn auch nicht im BDS.

vereine, die es nicht schaffen, regelmässig trainierende mitglieder frühzeitig an den verband zu melden, sollte man schnellstens wieder verlassen...

Geschrieben
Ich bin der Meinung ...

Welcher Landesverband?

Es kommt darauf an, was in der Befürwortungsrichtlinie des jeweiligen LV steht.

Z.B. LV4 (NRW): http://www.bdslv4.de/waffenrecht/Befuerwor...011.08.2010.pdf

Der Antragsteller muss zum Zeitpunkt der Antragstellung ordnungsgemäß beim LV 4 NRW angemeldet sein.

oder LV12 - Sachsen: http://www.bdslv12.de//Vorstand/Mitgliedsc...linie_waffe.pdf

Definition „... mindestens seit 12 Monaten ...“

Entweder

-Mitglied und Verein sind seit mindestens 12 Monaten Mitglied im BDS

-das Mitglied ist nachweislich seit mindestens 12 Monaten Mitglied im BDS, aber noch keine

12 Monate im derzeitigen Verein (war vorher in einem anderen BDS Verein)

-Mitglied und Verein sind/waren nachweislich seit mindestens 12 Monaten Mitglied in einem

anderen anerkannten Verband, sind aber noch keine 12 Monate im BDS

Wie du siehst, ist das von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt.

Der Vereinsvorsitzende bescheinigt die Mitgliedschaft und das regelmäßige Teilnahme am Schießen (des Vereins). Mehr nicht.

Geschrieben
Welcher Landesverband?

Es kommt darauf an, was in der Befürwortungsrichtlinie des jeweiligen LV steht.

Z.B. LV4 (NRW): http://www.bdslv4.de/waffenrecht/Befuerwor...011.08.2010.pdf

Im BDS LV 4 (NRW) ist ebenfalls eine Wartezeit erforderlich:

Regelungen des BDS

Der Gesamtvorstand des BDS hat anlässlich seiner Sitzung am 05.06.2005 in Kassel bundeseinheitlich nachstehende

Regelungen hinsichtlich von Wartezeiten getroffen.

Mitglieder die ausschließlich dem BDS als anerkanntem Verband angehören, müssen vor Antragstellung bereits

12 Monate dem BDS als Mitglied gemeldet sein.

Sollten anrechnungsfähige Zeiten eines anderen anerkannten Verbandes vorliegen, so ist mindestens eine

Mitgliedschaft von 4 Monaten im BDS erforderlich. Die Zeiten in dem anderen Verband müssen durch eine

Bescheinigung dieses Verbandes nachgewiesen werden.

In jedem Fall ist also eine Mindestmitgliedschaft von 12 Monaten in einem anerkannten Verband erforderlich.

Geschrieben
...... 1 Jahr im Dachverband (BDS) sein muß. Dort ist er erst 4 Monate.....

Mir stellt sich die Frage, warum er 12 Monate aktiv und 4 Monate im Verband ist...

Wurde da a bisserl spät gemeldet ????

Kenn ich doch sowas....

Ja im Verband melden wir erst nach.....

Gruß

Stephan

Geschrieben

Viele Vereine melden die Mitglieder erst recht spät dem Verband.

Das hat verschiedene Gründe, ein paar davon sind Faulheit, Amnesie oder die Tatsache, dass viele Landesverbände keine Beiträge für das Jahr kassieren wenn die Meldung im letzten Quartal erfolgt.

Geschrieben

Wenn man beim Verband nicht als Mitglied eingetragen ist, ist man auch nicht Versichert wenn was passieren sollte.

Bei mir war es so das ich die ersten 3-4 mal wo ich zum reinschnuppern da war immer zusätzlich 1,50,- für Versicherung bezahlen und nen schein ausfüllen musste.

Nachdem ich mich aber nach 2 Wochen angemeldet habe ging sofort die Meldung zum DSB raus.

War unserem Vereinsvorsitzendem auch sehr wichtig weil Sie in der Vergangenheit schonmal Ärger nach einem Unfall hatten.

Verstehe nicht das dass von manchen so Blauäugig gesehen wird, desweiterren wird nur die Beantragung der WBK für Neumitglieder verzögert

und da in jedem Verein den ich kenne, immer weniger Junge nachkommen macht man sich die wenigen die kommen durch so ein dahinziehen auch noch abtrünnig.

Geschrieben

Wenn man 1 Jahr Mitglied im Dachverband ist z.b. DSB, könnte man einen Befürwortungsantrag abgeben. Den muss aber der Oberschützenmeister gegenzeichnen und dann geht der zum Verband! Es gibt aber auch Vereine, die eine längere Mitgliedschaft fordern, um die Antragsteller besser beurteilen zu könne.

Bye eaglesix

Geschrieben

Kenn ich doch sowas....

Ja im Verband melden wir erst nach.....

das ist aber nicht bei allen Deinen Vereinen so!

LG

MK

Geschrieben

Danke Jungs, ich bin nun wach.

Was ich dachte/ meinte/ wusste/ steht ja in meinem ersten post.

AxelCGN hat sogar den richtigen LV4, ohne das ich ihn genannt hatte. (An was man alles denken muß wenn man ne Frage hat)

Man hört halt immer 1 Jahr im Verein...., drum war nicht nur ich erstaunt.

@Stephan_muc, wer sich wann auch im BDSs anmeldet ist Schützensache, geht nicht unbedingt automatisch. Hat er sich halt zu spät entschieden.

Dank an alle die sich hier bemüht haben.

Geschrieben
@Stephan_muc, wer sich wann auch im BDSs anmeldet ist Schützensache, geht nicht unbedingt automatisch. Hat er sich halt zu spät entschieden.

Nicht wirklich...

Wenn ich eine Mitgliedschaft im Verein habe, wo die Anmeldung Bestandteil des

Aufnahmeantrags ist, geh ich davon aus, dass diese auch umgehend vorgenommen wird.

So ist es bei meinen beiden Vereinen, wo die Anmeldung auch umgehend erfolgte.

En früherer Verein hat da "etwas" geschludert.....

Geschrieben
Man hört halt immer 1 Jahr im Verein...., drum war nicht nur ich erstaunt.

Das steht auch im Gesetz. Nur ist das wohl offensichtlich etwas mißbraucht worden, es gab wohl Vereine, die diese Aktivenfrist nach Gutdünken verringert haben, indem das Eintrittsdatum im Verein rück-editiert wurde. :pissed:

Seither prüft der Verband, als "Kopf-hin-Halter" einfach nach den eigenen Unterlagen. Am Anfang meiner Karriere hatte ich ähnliche Probleme. Letztlich habe ich noch ein paar Klimmzüge mit der Geschäftsstelle des LV4, bzw dem Landesvorsitzenden hingekriegt, einige Wochen lassen sich da überbrücken, aber eben nicht 8 Monate.

Wem man in dieser Situation auf den Hut steigen muss, ist der Vereinsfürst, der für 8 Monate das Beitragsgeld kassierte, aber keine Meldung an den Verband abschicken kann...:bad:

Vereinseintritt bedeutet bei uns seither immer auch: Absenden des Antrags auf Sportschützenausweis an den BDS. Unser damaliger Fürst ist inzwischen auch entschwunden und der Verein ist neugegründet. Ging nicht nur mir so, und nicht nur mit diesem Thema.

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