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IGNORED

verkauf einer waffe ins EU ausland


FricKol

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einen guten abend,

folgendes problem: eine waffe wurde auf Egun ersteigert und der käufer hat die original verbringungserlaubnis und eine kopie des passes an den verkäufer gesendet und geld überwiesen. die einfuhrerlaubniss gleicht fasst 1 zu 1 der deutschen und beinhaltet alle daten die benötigt werden (vom käufer, verkäufer und von der waffe+ unterschrifft und stempel von der behörde) ist aber in der slowenischen sprache (slowenich= EU amtssprache) ausgestellt.

nun kam folgendes mail vom verkäufer:

Es ist meine Behörde die die Papier in Deutsch haben will. PS: seit dem Jahreswecksel macht meine Behörde, eine Wissenschaft aus den Auslandspapieren.

auf die bitte die original papiere noch einmal bei der behörde vorzulegen kam dann heute folgende antwort:

Meine Behörde hat mir mitgeteilt das gem. §31 WaffG abgelehnt wurde

komischer weise hatten wir nie probleme mit den slowenischen papieren die wir 2010 nach deutschland sandten.

immer haben wir bez. die verkäufer die ausfuhr papiere ohne beanstandungen erhalten.

weis da jemand mehr? seid wann ist es nötig das die dokumente in deutsch eingereicht werden?

deutschland sendet ja auch die papiere in deutscher sprache nach slowenien und die werden auch ohne

weiteres anerkannt...

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Bei so manchen ausländischen Verbringungserlaubnissen ist es für die deutsche Waffenbehörde nicht leicht, diese lesen und verstehen zu können (wer weiß schon, was Bockbüchsflinte auf tschechisch heißt), auch wenn der Aufbau des Formulares in der Regel ähnlich gestaltet ist. Zum Teil steht zu den Feldbezeichnungen des Formulares auch eine englische Übersetzung.

Da braucht es schon eine Portion Erfahrung und Wissen, um die ausländische Erlaubnis deuten zu können.

Im vorliegenden Fall scheint es wohl so zu sein, dass die slowenische Erlaubnis nicht auswertbar ist. In der Kommentierung zum WaffG hab ich mal gelesen, dass es in diesen Fällen statthaft ist, wenn die deutsche Behörde eine Übersetzung verlangt. Wenn das pauschal so gemacht wird, halte ich es allerdings für Schikane.

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danke für deine info. der aufbau der verbringungserlaubnis ist laut EU gesetz geregelt und so ist die auch aufgebaut. alle nennenswerten daten (name, anschrifften.. vom verkäufer und vom verbringer sowie die daten der waffe etc.) sind in jeder sprache gleich. im prinzip währe es so, das dann auch der pass, führerschein... übersetzt werden müsste. wie geschrieben, weder sportarms, waffen hansen... haten probleme bei der behörde und alles ging ratzfatz ohne probleme durch.

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Bei Händlern, die so etwas häufiger machen, gibt es in der Regel auch keine Probleme, weil die Behörde das besser kent. Bei privaten Besitzern sieht der SB dieses Ding eventuell zum ersten Mal und dann ist die Waffe in einer Sprache beschrieben, die er nicht kennt und so blockiert er erst einmal.

Bevor ich mich hier dazu ausweine, besorge ich mir in einem solchen Fall für die Waffenbeschreibung eine Übersetzung und dann klappt es wohl auch mit dem SB.

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Bevor ich mich hier dazu ausweine, besorge ich mir in einem solchen Fall für die Waffenbeschreibung eine Übersetzung und dann klappt es wohl auch mit dem SB.

na ja, ich weine ja nicht- ist nicht meine waffe.... nur das problem ist das wir die waffe nicht nach slowenien bekommen und der verkäufer hat nun das problem das er die ausfuhr papiere nicht bekommt obwohl alle sachen laut EU norm geregeld sind. die sache zieht sich nun seid einen monat.

jede übersetzung ist mit kosten verbunden... blöd ist es dass man den SB auch nicht ans telefon bekommt damit er die sachlage beschreibt und das wir dann das problem gemeinsam lösen können.

ich vermute (hoffe aber das ich falsch liege) das es mehr in die richtung geht das die waffe auf egun zu wenig geld gebracht hat und nun der verkäufer alles daran macht das die waffe nicht nach slowenien kommt.

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ich vermute (hoffe aber das ich falsch liege) das es mehr in die richtung geht das die waffe auf egun zu wenig geld gebracht hat und nun der verkäufer alles daran macht das die waffe nicht nach slowenien kommt.

Wenn Du das schon vermutest, bringt Deine Anfrage hier nichts.

Das Formular ist in allen EU-Staaten recht ähnlich. Meist sogar zwei- oder dreisprachig abgefasst. (Landessprache, englisch, französisch)

Die relevanten Daten, Versender, Empfänger, Waffe, Art, Kal., Waffennummer bedürfen keiner Übersetzung.

Bei Verkauf Deiner Waffe innerhalb der EU erfolgt auf Grund der Ausstellung einer Verbringungserlaubnis von Deiner Waffenbehörde eine Meldung an das BKA. Die informieren die zuständige Behörde im Empfangsland, die den Eingang bzw. den Eintrag in den dort erforderlichen Dokumenten abwarten und überprüfen. - Der Kreislauf ist geschlossen.

Der SB muss das Formular nicht lückenlos übersetzen können, es reicht wenn er keine Zweifel an der Echtheit hat.

Alles Andere läuft über höhere Instanzen.

Wenn die Behörde generell eine Übersetzung verlangt, schließe ich mich der Aussage von Sachbearbeiter an. (Schikane)

Wenn Dein Kumpel Mucken macht, weil die Waffe nach seiner Meinung zu wenig gebracht hat, trittst Du ihm mal kräftig in den A****,

von mir noch mal. Und ich wünsche ihm, dass dann die nächste Auktion noch weniger bringt.

Nebenbei: die Verkäufe in eGun sind ein rechtsverbindlicher Kaufvertrag.

Die können auch innerhalb der EU relativ leicht eingeklagt werden.

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