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IGNORED

Aufforderung zur Jagdscheinverlängerung, aber keine Jagdmöglichkeit


Einsiedler

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Sehr abenteuerliches Verfahren, insbesondere entspricht es nicht den gesetzlichen Vorgaben.

Erst Vorlage des Versicherungsnachweises, und zwar für die Gesamtdauer der beantragten Verlängerung (wenn 3-Jahres-Jagdschein, dann muss der Versicherungsgeber auch die Fortdauer des Versicherungsschutzes für 3 Jahre bestätigen!), dann erfolgt die Verlängerung.

CM

Manchmal sind die Forenten hier schlimmer als die Behörden.

Weil mein LRA weiter weg ist und ich letzte Woche gerade dort zu tun hatte, habe ich meinen JS gleich verlängert. Hatte vorher schon eine Versicherungsbestätigung gewollt, bekam aber von der Gothaer die Auskunft, daß die per EDV Ende Jan. rausgingen und separat zu viel Aufwand bedeute. Bin mit dem Versicherungsschein zur UJB und bekam problemlos den JS verlängert mit der Maßgabe, dass ich vor dem 1.4. die Bestätigung per Fax schicken solle. Andernfalls müsse man den JS widerrufen. So geht das doch auch mit einsichtigen Behörden. Jetzt habe ich mir einen längeren Weg erspart.

Geschrieben
Manchmal sind die Forenten hier schlimmer als die Behörden.

...

In diesem Fall nicht, weil es nun einmal so festgelegt ist. Wenn Deine Behörde damit kulanter umgeht, ist es doch gut.

Gruß JM

Geschrieben
3 volle Jahresjagdscheine berechtigen Dich zum Pachten/ erwerben einer entgeltlichen Jagderlaubnis. Wenn, wie bei mir, die Prüfung im angefangenen Jagdjahr stattgefunden hat, ist das erste Jahr nicht "anrechnenbar". Steht im BJG und in den LJG wird es genauer definiert.

Im BJG steht etwas von 3 Jahren und nicht 3 vollen Jahresjagdscheinen - erst beim 5. JJS ist doch Unsinn.

Geschrieben

Ich kenne nur die Regelung ab dem 4.JJS. Vielleicht liegt die Lösung darin. dass man keinen 1/2 JS lösen kann. Er wird ja immer für ein Jagdjahr gelöst und bezahlt, unabhängig wie weit das Jagdjahr schon fortgeschritten ist.

Geschrieben

BundesJG § 11 Jagdpacht:

...

(5) Pächter darf nur sein, wer einen Jahresjagdschein besitzt und schon vorher einen solchen während dreier Jahre in Deutschland besessen hat. Für besondere Einzelfälle können Ausnahmen zugelassen werden. Auf den in Satz 1 genannten Zeitraum sind die Zeiten anzurechnen, während derer jemand vor dem Tag des Wirksamwerdens des Beitritts eine Jagderlaubnis in der Deutschen Demokratischen Republik besessen hat.

..

Geschrieben
Im BJG steht etwas von 3 Jahren und nicht 3 vollen Jahresjagdscheinen - erst beim 5. JJS ist doch Unsinn.

Wörtlich stehr "während dreier Jahre" drin, und auch mir wurde vor vielen, vielen Jahren mal eingetrichtert, daß mit dieser Formulierung jeweils volle Jagdjahre gemeint sind.

Geschrieben

Sei es drum.

Wir sind uns alle aber einig, dass der Themenstarter keinerlei Jagten zur Verlängerung seines JJS nachweisen muss.

Als ich meinen ersten JS beantragte, sagte mit der SB, diese Zeilen zu Jagd leer lassen.

Geschrieben
Ich hab halt nur bedenken das die sagen:

Aha, keine Jagdmöglichkeit:

Was wollen Sie denn dann überhaupt mit einem Jagdschein?

LG,

Frank

Hallo Frank,

offensichtlich möchte die Behörde nicht auf die Gebühren verzichten.

Andere Behörden setzen die Waffenrechtsbehörden in Kenntnis, wenn jemand keinen Jagdschein löst

und regen so die Bedürfnisprüfung (für den Waffenbesitz) an. Mach´ Dir also keine unnötigen Sorgen.

MfG

Pirol 2

Geschrieben
Ich hab halt nur bedenken das die sagen:

Aha, keine Jagdmöglichkeit:

Was wollen Sie denn dann überhaupt mit einem Jagdschein?

Es wird nicht nach Jagdmöglichkeiten gefragt, sondern nach bestimmten (Pacht- oder pachtähnlichen) Verhältnissen. Damit soll sichergestellt werden, daß der Jagdscheininhaber nicht mehr als die erlaubte Fläche pachtet.

Neben diesen kann man problemlos auch noch unentgeltliche Begehungsscheine haben, im Ausland auf die Jagd gehen, bei Gesellschaftsjagden eingeladen werden, etc, etc. Das interessiert das Amt nämlich nicht die Bohne.

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