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IGNORED

Notwehr in Deutschland - Wehren verboten


rhodium

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Geschrieben
Notwehr in Deutschland

Besser, man wehrt sich nicht in Deutschland. Die Verbrecher dort sind allesamt ausreichend bewaffnet und die Justiz läßt sie ungeschoren. Wer sich wehrt, überlebt vielleicht, hat aber die Folgen zu tragen.

In seinem Haus wird ein alter Mann überfallen. Fünf junge Menschen berauben ihn, nehmen ihm sein Geld weg und wollen den Safe aufbrechen. Ein Alarm geht los, der Überfallene – als Jäger hat er eine Waffe – ergreift seine Pistole und erschießt einen der Burschen, hoffnungsvolle sechzehn.

Es kommt, wie es kommen muß: der Staatsanwalt nimmt ein Ermittlungsverfahren auf. Grundsätzlich ist das in Ordnung, ein Todesfall muß immer untersucht werden. Was dabei herauskommt, wissen wir nicht, noch nicht. Aber bei der deutschen Justiz haben Opfer selten einen guten Stand.

Die Mitleidsindustrie beginnt auch schon zu arbeiten. Der tote Räuber sei ein ganz lieber Mensch gewesen, die Freude seiner Anverwandten. Trauerfeiern mit den unausweichlichen Lichterln werden veranstaltet, die Zeitungen bringen Bilder. Tatsächlich war er als Intensivtäter bekannt, hatte schon viel auf seinem Kerbholz, durfte aber unverständlicherweise unbehindert in seiner Verbrecherkarriere fortfahren, kein Gericht, kein Staatsanwalt, keine Polizei hat sich darum gekümmert, seine vergangenen und zukünftigen Opfer geschützt und vor seinen Untaten bewahrt.

Jetzt ist er tot, weil sich sein letztes Opfer gewehrt hat. Was der tapfere alte Mann uns allen erspart hat, wissen wir nicht, aber man kann es sich ausmalen.

Wehren verboten

In Deutschland braucht man für jede Waffe ein „Bedürfnis“, das „Recht“ ist längst gestorben. Das kann Jagen, Sportschießen oder Sammeln sein, die Selbstverteidigung ist aber kein Grund. Der Deutsche hat kein Recht, sich selbst zu verteidigen, wenn man von den paar Menschen absieht, die so gefährdet oder so prominent sind, daß ihnen die Obrigkeit einen „Waffenschein“ (bei uns Waffenpaß) zubilligt. Da sind aber nur wenig „gewöhnliche“ Menschen dabei, die meisten sind irgendwelche Politbonzen. Dazu paßt, daß man Verteidigungsschießen auch nicht üben darf. Streng verboten in Deutschland, die Opfer sollen gefälligst wehrlos bleiben.

Diese Gesetzeslage ist natürlich menschenrechtswidrig, das scheint aber in unserem Nachbarland keine Rolle zu spielen.

Die Folge davon ist, daß nur jene bewaffnet sind, die sich um das Gesetz nicht scheren. Der brave Deutsche hat weder Angriffs- noch Verteidigungswaffen parat, wenn es um das Leben, das Vermögen und die körperliche Unversehrtheit geht.

Die Auswirkungen auf die Kriminalität kann man sich ausrechnen. Wenn der Staat die Notwehr und Selbstverteidigung dadurch behindert, daß er seinen Bürgern – also jenen, die als Opfer in Frage kommen - die Verteidigungsmittel vorenthält, begünstigt dies die Straftäter. Die wissen nämlich, daß sich ihre Opfer nicht mehr wehren können.

Wie soll man sich gegen verbrecherische Aktionen denn zur Wehr setzen? Sich einsperren? Nicht aus dem Haus gehen? Seine Wohnung zu einer Festung ausbauen? Karate lernen? Oder Krav Magna?

Funktioniert alles nicht. Hätte der 77jährige Mann mit 5 jungen Verbrechern herumraufen sollen? Sogar Chuck Norris (auch schon 70!) hat immer seine Government umgeschnallt.

Der Alte war Jäger und er hatte deshalb eine Waffe, die ihn gerettet hat. Die anderen Opfer haben diese Wahl nicht.

Darum regieren die Verbrecher in Deutschland. Und diese Verbrecher sind die Helfershelfer der deutschen Politiker. Sie sorgen dafür, daß sich die sogenannten „Bio-Deutschen“ fürchten, daß sie alle gesetzlichen Beschränkungen willig ertragen, Überwachungsmaßnahmen in Kauf nehmen, auf ihre Grundrechte verzichten und sich als die duldsamen Schafe erweisen, die ein Obrigkeitsstaat braucht.

Die KZs und die GULAGs haben genauso funktioniert. Die Kapos – meistens Berufsverbrecher – haben die Gefangenen beaufsichtigt, in Schach gehalten und die Wachmannschaften entlastet. Noch sind wir nicht so weit, aber lange kann es nicht mehr dauern. Man arbeitet daran – mit deutscher Gründlichkeit.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Georg Zakrajsek

Ein zugegebenermassen zünftiger Querschuss

Quelle: www.querschuesse.at

Geschrieben

der Alte man hat genau das richtige getan.

Erst vor kurzem ist in Norddeutschland ein älteres Ehepaar im eigenen Haus von 2 Räubern überfallen und gefesselt worden. Der Mann starb an seinem Knebel.

Der konnte sich nicht wehren. HÄTTE er sich gewehrt, wäre sicherlich wieder ein Zinober losgegangen. Armes Deutschland.

Geschrieben
Oder Krav Magna?

Das heißt Krav Maga....

... und hätte dem Opfer vermutlich auch nicht geholfen. Auch wenn's noch so effektiv ist (was es m. E. im Vergleich auch wirklich ist, aber das ist ein anderes Thema).

Geschrieben

Es heisst Krav Maga (hebräisch - kommt aus Isreal) und ist das beste, was es an waffenlosen Nahkampfsystem zu erlernen gibt, ich unterrichte es seit mehreren Jahren.

Was es gegen mehrere bewaffnete Angreifer hilft? Garnichts... Das ist leider der Trick, mitdem sich die meisten Leute verarschen lassen: Sie verstehen nicht, dass ein (ohnehin nur auf dem Papier vorhandenes) Notwehrrecht nichts wert ist, wenn man die dazu nötigen Mittel nicht erwerben darf. Man kriegt es leider nur sehr schwer ins Gehirn der Leute rein, dass man unbewaffnet gegen einen bewafffneten und entschlossenen Angreifer wehrlos ist - im Fernsehn wird ja auch jeden Abend das Gegenteil gezeigt, da werden dauernd irgendwelche "bösen Messerstecher" mit bloßen Händen entwaffnet, was in der Realität am Friedhof endet...

Das ist allerdings so gewollt.

Das deutsche Notwehrrecht kann man dem Rechtslaien am besten anhand einer Schulklasse begreiflich machen:

Wenn sich 2 Kinder gerauft haben, müssen einfach beide nachsitzen damit der Unterricht ungestört weitergehen kann... Wer damit angefangen hat ist völlig egal. Es geht nicht darum Einzelfallgerechtigkeit herzustellen, man will lediglich sicherstellen, dass nicht noch einer aus der Reihe tanzt... Wen wundert es dann noch, warum man in Deutschland kein Combat-Schiessen betreiben darf. Wenn es das Grundgesetz hergeben würde und es praktisch umsetzbar wäre, wären sämtliche Kampfsportarten höchstwahrscheinlich auch verboten... Wer weiß was noch kommt - denn bei 85% der Bevölkerung kommen solche Verbote nach wie vor gut an...

Geschrieben

Nicht zu vergessen, dass von stark trainierten und evtl. wettkampflich erfolgreichen Kampfsportlern nachträglich bei Gericht erwartet wird, sie hätten alles noch viel massvoller und weniger verletzend anstellen können, wenn sie mal draufgeschlagen haben. Sie seien ja Experten.

"Lern doch Judo...", hat mir ein Mädel mal geraten, als wirs von Waffen zur SV hatten. Ich habe nur noch ungläubig gestarrt.

Better judged by 12 than carried by 6, heisst es in einem fernwestlichen Land.

Geschrieben

Der hat zwar im Grunde Recht, aber so polemisch zu schreiben ist kontraproduktiv. Das liest keiner außer dem der sich daran ergötzen will.

Notwehr ist erlaubt und eigentlich ist es im Falle einer berechtigten Notwehr hinterher sekundär was die Behörden und noch mehr was paar Medien sagen, das eigenen Überleben steht im Vordergrund sonst nichts.Sonst wäre es ja keine Not -wehr.

Was man dann braucht ist ein guter Anwalt und genug Verstand nichts ohne diesen zu sagen, also auch keine Interviews an RTL und die Lokalzeitung, auch nicht gegen Bares.

Allerdings sollte man sich auch vorher innerlich und inhalltlich mit dem Inhalt des Notwehrrechts auseinandersetzen um nicht unverzeihliche Fehler zu machen, nicht umsonst sollte es ja auf Sachkundeschulungen ausgiebig erörtert werden.

Als Waffenbesitzer kann man eben leichter einen Angreifer töten als ein Unbewaffneter und darüber sollte man sich im Klaren sein daß das auch bei Notwehrüberschreitung Folgen haben kann.

Der tote Räuber sei ein ganz lieber Mensch gewesen, die Freude seiner Anverwandten. Trauerfeiern mit den unausweichlichen Lichterln werden veranstaltet, die Zeitungen bringen Bilder. Tatsächlich war er als Intensivtäter bekannt, hatte schon viel auf seinem Kerbholz, durfte aber unverständlicherweise unbehindert in seiner Verbrecherkarriere fortfahren, kein Gericht, kein Staatsanwalt, keine Polizei hat sich darum gekümmert, seine vergangenen und zukünftigen Opfer geschützt und vor seinen Untaten bewahrt.

Genau solche Sätze sind total überflüssig und polemisch.

der tote Räuber mag durchaus privat ein netter Kerl gewesen sein, hat vielleicht sogar Familie und Angehörige die um ihn trauern.

Dürfen die das nicht ?

Geschrieben
Man kriegt es leider nur sehr schwer ins Gehirn der Leute rein, dass man unbewaffnet gegen einen bewafffneten und entschlossenen Angreifer wehrlos ist - im Fernsehn wird ja auch jeden Abend das Gegenteil gezeigt, da werden dauernd irgendwelche "bösen Messerstecher" mit bloßen Händen entwaffnet, was in der Realität am Friedhof endet...

Das ist zweifellos richtig insbesondere die TV-Verblödung , aber wir sollten auch nicht so tun als ob jeder Angreifer Profikiller und zu allem entschlossen ist.

Wenn selbst , wie oft zu lesen , Kassiererinnen im Supermarkt oder Tanke einen bewaffneten Räuber mit Geschrei oder forschen Auftreten in die Flucht schlagen dann zeigt sich dass viele Kriminelle entweder Gelegenheitsdiebe sind oder genau abwägen wieviel Risiko sie gehen wollen.

Bei geringen Beträgen wird das Risiko sicher nicht zu hoch gewählt als wenn es um den Einbruch in die Bundesbank ginge.

Sie wissen doch ganz genau dass ein Mord /Körperverletzung bei der Ausübung ihres Raubzuges sie unabhängig von der Höhe der Beute lebenslänglich hinter Gitter bringt und auch die Ermittlungen intensiver sind.

Von daher wird wahrscheinlich das letzte Risiko gescheut und statt dessen besser woanders ein neuer Versuch unternommen wo das Opfer leichter eingeschüchtert werden kann.

Möglich ist dass Kriminelle die in die Ecke getrieben werden dann erst tätlich werden.

Deshalb meine ich dass schon das Zeigen einer Waffe ( kann auch ein eigenes Messer oder ein Kantholz sein ) ohne zu schießen oder ein Warnschuß ausreicht und deshalb ein gezielter Schuß eben auch für den Schützen belastend ist.

Geschrieben
Notwehr ist erlaubt

...nur auf dem Papier. Glaubs mir, die Realität in deutschen Gerichtssälen sieht anders aus, als es die §§ 32ff. vermuten lassen...

Was man dann braucht ist ein guter Anwalt und genug Verstand nichts ohne diesen zu sagen...

Auch der wird nicht helfen. Der macht bissl Dienst nach Vorschrift, etwas Strafmaßverteidigung und schielt dabei auf die Uhr, weil er eh 60 Stunden pro Woche arbeiten muss und der nächste Mandant schon wartet... Zumal das Ganze auch hier schon an praktischen Punkten scheitert. Meine legal zu erwerbende Waffe darf ich sowieso nicht führen und durch die ganzen Realitätsfremden DSB Disziplinen wird schon dafür gesorgt, dass wenn ich schon eine Waffe habe, ich wenigstens nicht richtig lerne, wie man diese benutzt..

Geschrieben
Der hat zwar im Grunde Recht, aber so polemisch zu schreiben ist kontraproduktiv. Das liest keiner außer dem der sich daran ergötzen will.

Genau solche Sätze sind total überflüssig und polemisch.

der tote Räuber mag durchaus privat ein netter Kerl gewesen sein, hat vielleicht sogar Familie und Angehörige die um ihn trauern.

Dürfen die das nicht ?

Das ist richtig und das sollte man auch bedenken. Was er jedoch rüberbringen wollte - und dies ist m.E. nach gelungen, wenn auch zugegebenermaßen etwas drastisch- ist, dass es IMMER um den armen Täter geht, seltenst um das Opfer. Für den Täter werden jede Menge mögliche und unmögliche "Problemfelder" von der Geburt an medial ausgebreitet um verständlich zu machen, dass der arme Kerl doch nur ein Opfer seiner Umwelt und der Gesellschaft war.

Dass z.B. ein Räuber vor der Notwehr durch das wirkliche Opfer all das mitgenommen hatte was sich das Opfer in einem langen und arbeitsreichen Leben an "Wohlstand" erarbeitet hatte oder was für dieses eine ganz besondere Bedeutung beaß, z.B. der Ehering der kürzlich verstorbenen Partnerin, dass das Opfer traumatisiert ist für den Rest seines Lebens und sich in den eigenen Wänden nie mehr sicher fühlen wird, dies alles wird dann schnell als belanglos gegenüber dem armen geschundenen Täter dargestellt.

DAS hat er gemeint und die meisten haben es auch genau so verstanden.

Auch, wenn ich seinen Stil sonst nicht sehr mag.

Geschrieben

Kennt denn jemand einen konkreten Fall in Deutschland, bei dem nach berechtigter Notwehr, das Opfer verknakt wurde???

Ich habe diese Frage schon oft gestellt, jedoch nie eine Antwort erhalten, was mich wundert....

Denn so, wie hier einige schreiben, scheint es absoluter und täglich persönlich erlebter Alltag zu sein, dass solches geschieht.

Ich habe trotz intensiver Suche keinen solchen Fall finden können.

Wer kann mir helfen?

Geschrieben
Das ist zweifellos richtig insbesondere die TV-Verblödung , aber wir sollten auch nicht so tun als ob jeder Angreifer Profikiller und zu allem entschlossen ist.

Aber ausschließen kannst du es auch nicht! Daher musst du vom für dich schlimmsten FAll ausgehen, alles andere ist Leichtsinn und bodenlose Dämlichkeit!

Wenn selbst , wie oft zu lesen , Kassiererinnen im Supermarkt oder Tanke einen bewaffneten Räuber mit Geschrei oder forschen Auftreten in die Flucht schlagen dann zeigt sich dass viele Kriminelle entweder Gelegenheitsdiebe sind oder genau abwägen wieviel Risiko sie gehen wollen. Oder - was ich für wahrscheinlicher halte- dass sie einfach der Meinung sind, sie haben keinen Widerstand zu erwarten

Bei geringen Beträgen wird das Risiko sicher nicht zu hoch gewählt als wenn es um den Einbruch in die Bundesbank ginge. Woher willst du wissen, was im Kopf eines dir unbekannten Straftäters (das ist er bereits beim Versuch!) vorgeht? Ich weiß es nicht.

Sie wissen doch ganz genau dass ein Mord /Körperverletzung bei der Ausübung ihres Raubzuges sie unabhängig von der Höhe der Beute lebenslänglich hinter Gitter bringt und auch die Ermittlungen intensiver sind. Das was du hier geschrieben hast glaust du doch selbst nicht!

Von daher wird wahrscheinlich das letzte Risiko gescheut und statt dessen besser woanders ein neuer Versuch unternommen wo das Opfer leichter eingeschüchtert werden kann. Und ? Das ist dann besser? Nach dem Motto "lass mich in Ruhe, probier`s bei dem gehbehinderten Rentner nebenan"`?? Ja sag mal....

Möglich ist dass Kriminelle die in die Ecke getrieben werden dann erst tätlich werden. Und dann? Dann muss er mit den Konsequenzen leben wenn ich mich zur Wehr setzte!

Deshalb meine ich dass schon das Zeigen einer Waffe ( kann auch ein eigenes Messer oder ein Kantholz sein ) ohne zu schießen oder ein Warnschuß ausreicht und deshalb ein gezielter Schuß eben auch für den Schützen belastend ist.

Das ist Sterndeuterei. Hätte, könnte, sollte, würde eventuell. Fakt ist, dass ein Straftäter eine Straftat begeht gegen die man dem Opfer von Gesetzes wegen ein Notwehrrecht zubilligt. Alles andere ist nebensächlich. Wer mir was will, muss damit rechnen, dass er ernsthafte gesundheitliche Probleme bekommt, notfalls auch auf (sehr lange) Dauer.

Geschrieben

Sehr guter Beitrag von "rhodium",

der damit sagen möchte, daß Straftäter hier in Deutschland mit Samthandschuhen angefaßt werden.

In letzter Zeit sind auch Fälle bekannt geworden, die Bürgern schon das Leben gekostet haben, weil Straftäter einfach nicht eingesperrt und mit "Kuschelstrafen" belegt wurden.

Der Raubtäter in diesen Falle hat das bekommen, was er verdient hat. Und wer hier noch Mitleid mit den ach so jungen Verbrecher hat, dem wünscht man eigentlich nicht, einmal in so eine Situation zu kommen. Ich wünsche dem 77-jährigen viel Erfolg bei seiner gerichtlichen Verteidigung.

In den USA ist es gängige Rechtslage, wer bei Einbrüchen z.B. auf Privatgrundstücken erschossen wird, der hat Pech gehabt.

Auch wenn sich meine Meinung etwas hart anhört, in Deutschland werden durch die Verrohung der Gesellschaft auch die Straftaten extremer und gewalttätiger. Die heutigen Verbrecher nehmen die Zerstörung eines Menschenlebens oder dessen Gesundheit billigend in Kauf.

Leider werden in Deutschland die Gesetze an die gegenwärtige gesellschaftliche Lage und deren zunehmenden Härte nicht angepaßt. Hier wird der Bürger für sich alleine gelassen. Was ist nur aus den Deutschen geworden !?

Geschrieben
Ich habe trotz intensiver Suche keinen solchen Fall finden können.

Wer kann mir helfen?

Man muss nichtmal Gerichtsakten lesen, es war doch erst vor kurzem ein Fall in der Bildzeitung, wo ein Renter von Jugendlichen die längst polizeibekannt waren angepöbelt, bespuckt etc. wurde und eine saftige Geldstrafe (die für einen Sportschützen das "Game Over" gewesen wäre) dafür bekommen hat, weil er ein Pfefferspray benutzt hat (das nichtmal irgendwelche bleibenden Schäden hinterlässt). Begründung der Stasi: Kein gegenwärtiger Angriff mehr, 32 nicht einschlägig, gefährliche Körperverletzung... Hätte halt noch warten müssen, bis sie ihm 3 Schneidezähne rausschlagen...

Geschrieben
Sie wissen doch ganz genau dass ein Mord /Körperverletzung bei der Ausübung ihres Raubzuges sie unabhängig von der Höhe der Beute lebenslänglich hinter Gitter bringt und auch die Ermittlungen intensiver sind.

Von daher wird wahrscheinlich das letzte Risiko gescheut

Hallo und nichts für ungut:

Glaubst Du wirklich, daß diese Typen strafrechtliche Kenntnisse haben- außer dem genauen Wissen, wo in deren Wohnort das Sozialamt ist?

Und- "lebenslänglich"? Da widersprechen leider vergangene Gerichtsurteile, (gekoppelt vorherig mit einem versierten Anwalt)

allen Wünschen.

MfG!

Geschrieben
Sehr guter Beitrag von "rhodium",

der damit sagen möchte, daß Straftäter hier in Deutschland mit Samthandschuhen angefaßt werden.

Hier wird der Bürger für sich alleine gelassen. Was ist nur aus den Deutschen geworden !?

---guter comment- aber besser gefragt: Nicht unbedingt "aus den Deutschen geworden", sondern leider übergreifend gefragt: Aus Deutschland. Oder ist es wohl doch ein "feed back": Du kriegst, was du wählst!

MfG!

Geschrieben
Kennt denn jemand einen konkreten Fall in Deutschland, bei dem nach berechtigter Notwehr, das Opfer verknakt wurde???

Hier wird dir geholfen. Eine bessere Quelle hab ich auf die Schnelle nicht gefunden.

Der Fall wurde hier auch ausgiebig diskutiert.

Geschrieben
Kennt denn jemand einen konkreten Fall in Deutschland, bei dem nach berechtigter Notwehr, das Opfer verknakt wurde???

Ich habe diese Frage schon oft gestellt, jedoch nie eine Antwort erhalten, was mich wundert....

Denn so, wie hier einige schreiben, scheint es absoluter und täglich persönlich erlebter Alltag zu sein, dass solches geschieht.

Ich habe trotz intensiver Suche keinen solchen Fall finden können.

Wer kann mir helfen?

Sorry, aber "man hört von Fällen"... "in der Blödzeitung soll gestanden haben"..."war mal ein Bericht"...

Das ist nichts als Polemik.

Das das Strafrecht in D. dringend reformiert gehört,keine Frage!

Aber das Notwehrrecht sehe ich in D. nicht unterhöhlt.

Geschrieben
Aber das Notwehrrecht sehe ich in D. nicht unterhöhlt.

Träum weiter und hoffe, dass Du nie aufwachst...

Im übrigen Stimme ich zu, dass die BILD nicht gerade eine seriöse Quelle ist, in diesem Fall wurde aber detailiert berichtet, auf der Homepage war sogar ein Video mit einer Stellungnahme der Staatsanwaltschaft. Ich habe dieses Beispiel nur gewählt, weil es sehr bekannt ist.

Geschrieben
Ja, und das Urteil ist kassiert worden.

http://www.youtube.com/watch?v=7Z_I-Se_ryU

Auch der Fall wurde hier diskutiert.

Die Frage war aber nicht, was wann wo diskutiert wurde, sondern welcher, in Notwehrhandelnde, verknakt wurde (rechtskräftig).

Link1 (TZ): Notwehrhandlung, Verurteilung zu 3 Jahren und 9 Monaten Haft, plus 12500€ Schmerzensgeld (Siehe auch Artikel in Spiegel Panorama

(...)Es wird geprüft, ob von dem Studenten noch eine Gefahr ausgeht. Die Strafvollstreckungskammer wird anschließend entsprechend darüber entscheiden, ob G. zurück ins Gefängnis muss oder ob seine Reststrafe zur Bewährung ausgesetzt wird.(...)

Link2 (Telepolis, 1. Absatz): Notwehrhandlung, Verurteilung zu 4 1/2 Jahren Haft

Link3 : Notwehrhndlung, verurteilt zu 1800 € wegen gefährlicher Körperverletzung

HIER findest du dazu auch das eine oder Andere

Geschrieben
Aber das Notwehrrecht sehe ich in D. nicht unterhöhlt.

Chris_3 hat völlig recht, zumal schon seine Wortwahl vermuten lässt, was er beruflich macht...

Das Problem ist, dass viele Leute die Realität einfach nicht sehen wollen, weil es nicht in ihr Weltbild passt...

Geschrieben

Richtig, es ist sehr bekannt.

Dennoch gibt es (mit ein wenig Googeln) auch andere Quellen zu betrachten.

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,659320,00.html

http://www.sueddeutsche.de/muenchen/prozes...taeter-1.363639

http://www.abendzeitung.de/muenchen/144857

Wir haben es hier nämlich nicht mit einem 1,50m großem und 50 Kilo leichten Mädchen zu tun, dass von 5 brutalen Schlägern überfallen wird, sondern mit einer 1:1 Situation, in der der Angreifer vor dem (deutlich größeren und stärkeren) bereits zurück wich, als der Stich erfolgte. Zudem war nicht nur der Täter sturzbesoffen, sondern auch das Opfer.

Ein unangekündigter Messerangriff gegen den Hals eines bereits zurückweichenden und körperlich unterlegenen Angreifers ist schlicht eine Überschreitung.

Und nur darüber hatte das Gericht zu Urteilen.

Das ist übrigens auch nichts neues. Wenn der tatsächliche, unmittelbare, Angriff beendet ist, ist keinerlei Notwehrhandlung mehr gerechtfertigt.

Dass sich das (vor allem in den Berichten bestimmter Zeitungen) etwas anders liest, hat mit deren Skandal-Aufmachung zu tun.

Drum gibt über das zweite Urteil ja auch plötzlich keine Bericht in BILD, MERKUR und Co., nicht sexy genug, zu wenig Skandal.

Das mit dem WELTBILD ist eben nicht so einfach, wenn man seine Infos aus entsprechenden Gazetten zieht.

Aber deren Kunst im leichten Verdrehen tatsächlicher Sachverhalte, ist uns ja wohl nur zu bekannt.

So einfach (großer böser,fieser (ausländischer 100fach vorbestrafter)Täter und armes, unschuldiges Opfer) ist es nunmal leider selten, gerade wenn das Gericht eine Schlägerei/Messerstecherei unter besoffenen Jugendlichen aufklären soll.

Und zwar unabhängig davon, was in der Blöd-Zeitung stand.

Geschrieben
Wir haben es hier nämlich ... zu tun ... mit einer 1:1 Situation, in der der Angreifer vor dem (deutlich größeren und stärkeren) bereits zurück wich, als der Stich erfolgte.

Das ist falsch.

Sven G. sah sich vielmehr einer Gruppe von fünf (!) aggressiven Personen gegenüber, die - was er natürlich nicht wusste - soeben wegen Schlägerei aus einem Jugendtreff geworfen worden waren.

Der Anführer der Gruppe hatte bereits Svens Begleiter niedergeschlagen und ging dann auf Sven los. Der Angriff war keineswegs beendet.

Der Mainzer Strafrechtler Professor Volker Erb hat den Fall Sven G. wissenschaftlich für eine Fachzeitschrift analysiert und kommt zu dem Ergebnis, "dass für Sven G. kein gleichermaßen erfolgversprechendes anderes Mittel zur Verfügung stand, um diesen Angriff abzuwehren." Sein Vorgehen sei "notwehrrechtlich gerechtfertigt" gewesen. Außerdem ist für den Strafrechtler nicht nachvollziehbar, warum Sven G. nicht die Voraussetzungen von § 33 StGB erfüllt haben soll. Danach kann auch bei einer Überschreitung der Notwehrbefugnisse Strafffreiheit erlangt werden, wenn diese aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken geschah.

Nach Ansicht von Professor Erb befand sich Sven G. bei dem Überfall in großer Angst im Sinne von § 33 StGB.

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