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IGNORED

Bedürfnisprüfung nach drei Jahren mit nicht immer >= 18 Termienen/Jahr


RonaldReagan

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo Sportsfreunde!

Ein (gedachter) Fall wird von uns gerade diskutiert. Wie ist Eure Meinung dazu?

Vereinsmitglied ist seit einigen Jahren aktiv, unter Benutzung der Vereinswaffen, dabei.

Im Jahr (1) will er was Eigenes und beantragt eine grüne und eine gelbe WBK. Im Juni erhält er auch beide ohne Probleme von der Kreispolizeibehörde. Er kauft aber noch nichts.

Nun geht ein halbes Jahr ins Land und der Schütze kann aufgrund privater Probleme nur noch selten kommen. Auch kommt er nicht dazu, sich seine Gerätschaften zu kaufen. Er kommt in diesem Jahr (1) noch nicht mal auf zwölf Trainingstermine.

Im Jahre (2) bessert sich endlich seine Lage und er kommt wieder artig zum Üben. Bevor seine WBKs neu beantragt werden müßten, kauft er sich seine Pistole und seine Flinte. Er kommt letztendlich im laufe des Jahres auf weit über 18 Termine.

Im Jahre (3) und (4) sieht es ähnlich aus. Er ist immer noch dabei, kommt regelmäßig und erreicht locker über 18 Termine im Jahr. Er nimmt auch an Meisterschaften teil.

Nun steht im Jahr (4) oder (5) die erneute Bedürfnisprüfung an.

Kann Ihm nun ein Strick aus den wenigen Trainingsterminen im Jahr (1) gedreht werden?

Mit sportlichen Grüßen aus dem Münsterland

RonaldReagan

Geschrieben

Wie leicht sich immer alle damit tun, wenn sie nicht diejenigen sind, die etwas fälschlicherweise bestätigen sollen.

Probleme erwarte ich davon ab jedoch nicht.

greetz

Geschrieben

In dem skizzierten Beispiel hat sich noch ein Fehler eingeschlichen: Der trainings-behinderte Schütze erhält üblicherweise keine Verbandsbescheinigung, mit der er den Voreintrag erlangen kann, wenn er zu wenig trainiert.

Und zweitens: die Definition von "regelmäßig" aus dem Innenministerium hat ja noch Spielraum. Regelmäßig ist wenn ich das richtig in Erinnerung habe, folgendermaßen definiert:

18 Termine pro Jahr

mindestens Einmal jeden Monat

Intensiv in einem kürzeren Zeitraum.

Also da wird die Ordnungsbehörde sicher Probleme haben, einen Widerruf der WBK zu begründen, insofern wäre dieses Beispiel nicht problematisch. Denkt mal lieber an die Vereinskameraden, die man schon lange nicht mehr gesehen hat, bevor ihr hier Konstrukte zum Haare-raufen bastelt.

Geschrieben

:contra: hola amigos,

es gibt (noch) KEINE gesetzliche Grundlage für 12 oder 18 mal Trainig im Jahr, bei der Regelüberprüfung wird seitens der Behörde NUR nach regelmäßige Teilnahme gefragt.

Was regelmäßig ist hat Commerzgandalf schon in Beitrag#2 beschrieben. Die AWVwV von 1986(?) wo die 12 oder 18 mal drin standen wurde NIE vom Bundesrat abgestimmt,

dh. Sie wurde NICHT Teil des WaffG, und was sich irgendwelche Beamte ausdenken ist noch lange KEIN Gesetz.

Ausserdem was ist bei Unterbrechung durch Krankheit-Auslandsaufenthalt-Geldknappheit usw.? die Behörde hat auch etwas Spielraum im WaffG, aber das Thema haben wir hier bei WO schon gefühlte 20 mal gehabt.

Dass die Verbände nichts besseres zu tuen haben als in vorauseilender Gehorsam dieses zu übernehmen ist eigentlich dem typischen "DEUTSCHEN OBRIGKEITSGLAUBEN"

zuzuordnen.

Wir sollten uns nicht wundern wenn in der "neuen" AWVwV so etwas mit drin steht...den die Verbände haben dazu ja die Steilvorlage geliefert.

saludos de pancho lobo-Waffenbesitzer WIR sind die GUTEN- :hi::drinks:

Geschrieben

Schon mal darüber nachgedacht, warum bestimmte Branchen sich einiger FSK (Freiwilligen Selbstkontrolle) unterwerfen? Um gesetzgeberischen Handeln zuvor zu kommen. Auch unsere Verbände sind nicht blöd und wissen, warum einige Sachen so laufen und nicht anders.

Von Vorgabe oder nicht solltest du deine Verwaltung und deinen Verband befragen. Es gibt verbindliche Regelungen in den Verbänden und in den Verwaltungen. WO-Dampfgeplauder ist da häufig nichtmal gefährliches Halbwissen.

Nur mal so in die Runde für dieses stete "Obrigkeits..." gelaber.

greetz

P.S.: Es sollen sich bitte keinen Einzelpersonen angesprochen fühlen. Es geht um die allg. Stimmungslage.

Geschrieben
Schon mal darüber nachgedacht, warum bestimmte Branchen sich einiger FSK (Freiwilligen Selbstkontrolle) unterwerfen?

Selbstregulierung ist ja gut und schön, Mutter. Sicher besser als Kontrollettis der Obrigkeit. Nur schaffen es unsere Verbände nicht, das zu erreichen was bei solchen Ideen das Ziel ist:

FSK statt "Zensor" Die Schützen kriegen: Aufbewahrungskontrollen und Vereinsfürsten

Wir kriegen eben die doppelte Ladung durch Gesetzgeber und Verbände serviert. Und das kann eben gerade nicht akzeptiert werden.

Vernünftige Regeln wären OK. Aber sinnlose Selbstverschärfung muss bekämpft werden. Natürlich nur, wenn man Freiheit als ein hohes Gut ansieht. Wer bei D/s lieber auf der /s _Seite steht, fühlt sich vielleicht mit mehr Regeln wohler.

Immer wenn der SB das Schießbuch sehen will, Das BKA eine Waffe vom Schießsport ausschließt, der Vereinsfürst 320 Ringe Minimum verlangt, Vor GK erst mal Luftdruck geschossen werden soll, Der Kreisschützenmeister meint, daß es ein AR-15 in seinem Verband nicht geben darf, Mehrlader wegen der SportOrdnung nur als Einzellader geschossen werden dürfen, dann krankt unser Schützenwesen wieder am Kontrolletti-Syndrom.

Geschrieben
Hallo Sportsfreunde!

Ein (gedachter) Fall wird von uns gerade diskutiert. Wie ist Eure Meinung dazu?

Du solltest das jetzt nicht persönlich nehmen,

aber ein "gedachter und konstruierter Fall" aus dem Bereich des Waffenrechts (sic !)

-von einem Neumitglied

-als Beitrag 1 eingestellt,

-in der heutigen Zeit (!!!!)

löst bei mir immer eine ganze Anzahl von ALARMGLOCKEN aus !

Deswegen bitte ich Dich, dafür Verständnis zu haben,

daß ich allen Leuten, die hierzu etwas schreiben wollen,

ganz besonders empfehle, noch mehr als sonst darüber nachzudenken,

WAS sie schreiben.

Sollte man natürlich immer tun,

aber bei jemand der hier erstmals schreibt ...............................

Adventliche Grüße

G.T.

Geschrieben

Hallo Tyr13,

Da stimme ich dir vollkommen zu. Leider fängt diese "Obrigkeitshörig" Diskussion immer bei einfach zu verstehenden Dingen an. In diesem Fall geht es um den regelmäßigen Sportbetrieb. Die Verbandsregelungen mit 1x im Monat oder 18x jährlich oder intensiveren Trainingsphasen sind Ergebnis des Gesetzgebungsprozesses. Diese sind in vielen Bundesländern in den verschiedensten Verwaltungsbestimmungen für die jeweiligen Verwaltungen verbindlich gemacht worden. Es macht keinen Sinn eine dahingehende gesetzliche Regelung zu fordern. Es ist geregelt und gut ist. Der Gesetzgeber wird keine "weichere" Gesetzgebung diesbezüglich machen.

Der andere "Vorauseilende Gehorsam" bezieht sich dann meist (fälschlich) bezüglich der Halbautomaten. Dabei war es genau andersherum. Die Verbände erzielten erhebliche Verbesserungen und mussten dabei das Zugeständnis bei Lauf-, Hülsenlänge und Bulpup schlucken.

In diesen zwei Punkten liegen die Verbandsblamer einfach falsch. Man vergisst auch immer schnell, dass es in JEDEM Land Einschränkungen gibt.

greetz

Ich kann mich in meinem Verband (BDS) und in meinem Landesverband (LV1) nicht beschweren. Mein Vereinsvorsitzender bin ich selbst. Es gibt keine Gängelung und keine Verbandsfürsten, dafür gute Zusammenarbeit - es läuft ;)

Geschrieben
Du solltest das jetzt nicht persönlich nehmen,

aber ein "gedachter und konstruierter Fall" aus dem Bereich des Waffenrechts (sic !)

-von einem Neumitglied

-als Beitrag 1 eingestellt,

-in der heutigen Zeit (!!!!)

löst bei mir immer eine ganze Anzahl von ALARMGLOCKEN aus !

Adventliche Grüße

G.T.

Hallo Gottfried,

mir geht es ebenso.

MfG

Pirol 2

Geschrieben
In diesem Fall geht es um den regelmäßigen Sportbetrieb. Die Verbandsregelungen mit 1x im Monat oder 18x jährlich oder intensiveren Trainingsphasen sind Ergebnis des Gesetzgebungsprozesses.

Jein.

Afair ist diese Definition aus einem Rund-Schreiben des IM von NRW. Und inzwischen gängige Praxis seitens der Verbände. Das Schreiben stammt aber aus einer Zeit, wo es noch "Befürwortungen" gab, und der Sachbearbeiter "Bedürfnisprüfung" betrieb, der Addressat war somit ein Anderer.

Die Maßstäbe sind brauchbar. Bei einer marginalen Unterschreitung der Vorgaben sehe ich übrigens noch keine "Tatsache", die es mir unmöglich macht, das regelmäßige Training zu bescheinigen. Die Teilnahme an Wettkämpfen wäre für mich (übrigens auch für den BDS-LV4) ein deutlicheres Zeichen für Sportschützentätigkeit. Und damit ein Beleg für ein Bedürfnis i.S.d. §4 bzw. §8 im Allgemeinen oder im Speziellen §14.

Geschrieben

Die Verbände haben es sich nicht in die Satzunegen geschrieben und in den Entwurf der VwV ist es auch nicht gerutscht, weil sich das ein einzelner IM im Alleingang so ausgedacht hat. Da werden Regelungen vorgeschlagen und dann versucht jeder Seite ihre Bedenken irgendwie unterzubringen ;)

Den Aspekt mit den Wettbewerbsnachweisen finde ich schon lange höchst beachtenswert. Die Nachweise der Teilnahme an Wettbewerben ermöglicht den Erwerb einer über das Grundbedürfnis hinausgehenden Waffe. Damit untermauert man also eine ernsthafte Sportschützentätigkeit. Grundsätzlich soll aber regelmäßig (nach den Vorgaben des Verbandes) geschossen werden. Das passt nicht recht zueinander.

Bei den Bescheinigungen des Vereins muss man jedoch immer eines im Auge behalten: Ist der Verein einmal bei den Behörden diesbezüglich aufgefallen, ist das für alle Mitglieder kein Vergnügen mehr. Da schwebt über jedem ne dunkle Verdachtswolke. Man sollte nicht versuchen, gesetzliche oder verbandsseitige Vorgaben eigenständig "auszubessern" oder zu unterlaufen.

greetz

  • 1 Monat später...
Geschrieben
Du solltest das jetzt nicht persönlich nehmen,

aber ein "gedachter und konstruierter Fall" aus dem Bereich des Waffenrechts (sic !)

-von einem Neumitglied

-als Beitrag 1 eingestellt,

-in der heutigen Zeit (!!!!)

löst bei mir immer eine ganze Anzahl von ALARMGLOCKEN aus !

Deswegen bitte ich Dich, dafür Verständnis zu haben,

daß ich allen Leuten, die hierzu etwas schreiben wollen,

ganz besonders empfehle, noch mehr als sonst darüber nachzudenken,

WAS sie schreiben.

Sollte man natürlich immer tun,

aber bei jemand der hier erstmals schreibt ...............................

Adventliche Grüße

G.T.

Hallo Gottfried!

Ich kann Dir nicht ganz folgen. Was willst Du damit sagen?

Welches Thema wäre denn zum Einstieg geeignet gewesen? Habe ich hier gegen ein ungeschriebenes Gesetz verstoßen?

Im übrigen muß ich des doch persönlich nehmen, denn Du sprichts ja mich an, und nicht die Runde.

Verwirrt grüßt

RonaldReagan

Vielen Dank für Eure zahlreichen Antworten.

Geschrieben
Was willst Du damit sagen?

Daß man sich als Antworter auf Deine Fragen nicht blamieren soll. Du hast schon alles richtig gemacht, allerdings ist das mit Rechts-Antworten hier in WO manchmal wie Lotterie. Die richtige, hilfreiche und umfassende Antwort wird dabei sein. Du musst sie nur erkennen.

Hat das echt so lange gedauert, bis Du wieder mal hier vorbeigeschneit bist ? Ich meine, ich seh's ja, aber das bedeutet doch eigentlich: irgendwie ist Dir die Sache nicht allzu wichtig...

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