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IGNORED

A C H T U N G ! Wichtig, wegen Senne!


Mike Brauer

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Ich wurde soeben von der NRA-D informiert und gebeten, folgendes bekannt zu geben:

Der morgige Messtermin war sowohl von der Polizei, als auch vom BVA genehmigt.

Auf Nachfrage der Bezirksregierung Bielefeld, ob auf der Senne ein ziviles Schießen möglich ist, hat die Polizeibehörde Gütersloh, mit Wirkung vom 5.4.02 12:20 Uhr, ein Schießen untersagt, weil die D-Gallery nicht unter zivilrechtlichen Bedingungen abgenommen ist.

Weitere Informationen werden noch folgen.

Bitte informiert alle, die kommen wollten, damit keiner umsonst anreist!!

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Lebenslänglich FWR#1911, in diesem Jahr geworbene Neumitglieder: 6, jetzt Du!

Together we stand, divided we fall

[Dieser Beitrag wurde von Mike Brauer am 05. April 2002 editiert.]

Geschrieben

Typische deutsche Beamtenverarschung des Volkes, denn das wussten die Polizeibehörde Gütersloh doch schon einige Zeit!

Vielleicht sollten alle Teilnehmer (ohne Waffen natuerlich) anstelle zum Schiessen, zu einer Demo vor der Polizeibehörde Gütersloh fahren und damit mal "Flagge" zeigen.

Aber lasst mich mal raten: Geht nicht, da dies erst genehmigt werden muss ....

Aber Jeder kann sich hinsetzen und einen Brief schreiben. Eine Behoerde muss jeden Brief beantworten.

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ARMED MEN ARE CITIZENS

UNARMED MEN ARE SUBJECTS

Geschrieben

Zitat:

Original erstellt von MarcDW:

Typische deutsche Beamtenverarschung des Volkes...

Aber lasst mich mal raten: Geht nicht, da dies erst genehmigt werden muss ....

Man merkt das Du aus Deutschland kommst... grin.gif

Geschrieben

Hat schon mal jemand daran gedacht,im vorliegenden Fall SOFORT zu handeln, anstatt im stillen Kämmerlein beleidigt zu heulen?

Ist jemand in der Lage, per einstweiliger Verfügung des AG Gütersloh diese Willkürentscheidung der Behörde MIT SOFORTIGER WIRKUNG aufzuheben?

HIER SIND DIE HOCHDOTIERTEN FUNKTIONÄRE GEFRAGT, UND NICHT DIE RATLOSEN SCHÜTZEN AN DER BASIS!

Maître C.

Geschrieben

Zitat:

Original erstellt von Der_Schamane:

Für irgendwas gibts doch auch einen Antrag auf ein Antragsformular. Weiß noch jemand was das war?

Hey, Schamane!

Das heißt:

"Antrag auf Erteilung eines Antragformulars zur Bestätigung der Nichtigkeit des Durchschriftexemplars, dessen Gültigkeitsvermerk von der Bezugsbehörde stammt, zum Behuf der Vorlage beim zuständigen Erteilungsamt."

Reinhard Mey läßt grüßen.... grin.gif

[Dieser Beitrag wurde von +sniper+ am 05. April 2002 editiert.]

Geschrieben

Zitat:

"Der morgige Messtermin war sowohl von der Polizei, als auch vom BVA genehmigt.

Auf Nachfrage der Bezirksregierung Bielefeld, ob auf der Senne ein ziviles Schießen möglich ist, hat die Polizeibehörde Gütersloh...ein Schießen untersagt"

Was denn nun?

Hat der Dorfwachtmeister nichts dagegen und der Oberdorfwachtmeister ist nicht einverstanden ?

Ist (wäre) morgen ein Schieß- oder ein Schallmeßtermin ?

Zum Zeitpunkt der Entscheidung: wenn es hier auch für eine Einstweilige Anordnung zu spät sein dürfte (darum wohl dieser Zeitpunkt der Untersagung) - zumindest eine Dienstaufsichtsbeschwerde eines oder aller Verbände ist fällig, auch wenn "fff". Das generiert zumindest eine Antwort, auf die reagiert gezielt werden kann.

Geschrieben

Zitat:

Original erstellt von Whitewater:

Man merkt das Du aus Deutschland kommst...
grin.gif

Ich habe mir das Spiel bis 1993 angeschaut und versucht Dinge zu verbessern.

Danach bin ich ausgewandert und heute feiere ich diesen Tag jedes Jahr als zweiten Geburstag!!!

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ARMED MEN ARE CITIZENS

UNARMED MEN ARE SUBJECTS

Geschrieben

@ Volker Gebert

Man Volker, auf die Idee mit der Dienstaufsichtsbeschwerde hätte ich auch kommen können! Danke für den Hinweis. Ich werde mir am Wochenende die Zeit nehmen, eine solche Beschwerde einigermaßen wasserdicht zu formulieren. Die geht garantiert am Montag in die Post. Eine solche Beschwerde M U S S nämlich beschieden werden und gegen einen solchen Bescheid besteht die Möglichkeit, weitere Rechtsmittel einzulegen. Nach persönlicher Rücksprache mit L. Rausch hat hier offensichtlich jemand etwas entschieden, für das er gar nicht zuständig war. Und damit hat eine solche Beschwerde berechtigte Aussicht auf Erfolg.

MfG, Maître C.

Geschrieben

So ist das in Deutschland,- wenn ein Beamter zu Hause nix zu sagen hat dann halt anderswo ein paar Leute ärgern.

Mit meiner zuständigen Behörde hab ich zwar keine Probleme, aber hier merkt man wieder daß man in Deutschland lebt.

Der perfekt Bürger: Wirs geboren und wächst möglicht schnell auf ohen was zu kosten, Bildung unwichtig da man ja schnell arbeiten soll um Geld zu verdienen von dem der Staat dann möglicht viele Steuern kassiert um diese dann irgendwo und wie unsinnig zu verschleudern. nach der Arbeit schnell nach Hause, essen, ins Bett um morgen wieder Geld zu verdienen. Alles was der Freizeitgestaltung oder dem Spaß dient wird durch immer mehr Abgaben und Steuern immer teurer und unbezahlbahrer. Und wenn das nicht reicht dann erfinden wir halt ein paar Verbote,- Ohne Rücksicht auf die Betroffenen und Bürgerrechte. ( Bürgerrechte,- Hä ??? )

Ghost

Geschrieben

In jedem Fall ist der Zeitpunkt der Bekanntgabe eine Riesensauerei. Daß dieser mit voller Absicht so gewählt wurde ist schließlich offensichtlich. Anscheinend vermutet die Behörde selbst, daß das Verbot rückgängig gemacht worden wäre, wenn es rechtzeitig bekanntgeworden wäre.

Geschrieben

Und auf jeden Fall weiß Schiller, wem er die nächste Zitrone verpaßt.

Geschrieben

Zitat:

Original erstellt von MarcDW:

... Demo vor der Polizeibehörde Gütersloh fahren und damit mal "Flagge" zeigen.

Aber lasst mich mal raten: Geht nicht, da dies erst genehmigt werden muss ....

nö! wieso sollte man auch etwas unter genhmigungsvorbehalt stellen, was der durchschnittsdeutsche sowieso nicht kann: den ***** hochkriegen!

p.s.: gilt nicht für wo, gilt für die restlichen 5 mio waffenbesitzer.

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