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IGNORED

Doofe Frage zur Gelben


Heikoweh

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

@gorm

"Er" hat einen Eintrag, wonach (NEUE Gelbe) bei JEDEM Waffenerwerb eine VEREINSbescheinigung vorzulegen ist

So eine Einschränkung wie dein Freund hatte ich auch mal auf meiner Gelben.

Da muss man dann halt zeitnah ein intensiveres Gespräch führen oder eine Klage - dann ist die auch wieder runter.

Und

Dennoch läuft es wohl darauf hinaus, daß auch ich mich außerhalb der Legalität bewegen würde, gewisse Waffen zu kaufen, die mein Verein/Verband nicht schießen läßt.-

Nein. Wieso ? Es gilt das Gesetz.

Geschrieben
@gorm

...

Nein. Wieso ? Es gilt das Gesetz.

... genau deshalb deshalb muß auch jeder Scheiß der nicht auf 'ne gelbe gehört schnellstens darunter, egal was der Sachbearbeiter tatsächlich macht. :mega_shok:

Denn ES GILT DAS GESETZ und DAS SAGT:

§ 9 Inhaltliche Beschränkungen, Nebenbestimmungen und Anordnungen

(1) Eine Erlaubnis nach diesem Gesetz kann zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung inhaltlich beschränkt werden, insbesondere um Leben und Gesundheit von Menschen gegen die aus dem Umgang mit Schusswaffen oder Munition entstehenden Gefahren und erheblichen Nachteile zu schützen.

(2) Zu den in Absatz 1 genannten Zwecken können Erlaubnisse befristet oder mit Auflagen verbunden werden. Auflagen können nachträglich aufgenommen, geändert und ergänzt werden.

(3) Gegenüber Personen, die die Waffenherstellung oder den Waffenhandel nach Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nr. 4 bis 6 oder eine Schießstätte nach § 27 Abs. 2 ohne Erlaubnis betreiben dürfen, können Anordnungen zu den in Absatz 1 genannten Zwecken getroffen werden.

Wenn Du den Mist ersteinmal drinnstehen hast, dann hast Du die Rennerei um die Rechtswidrigkeit zu beweisen. :bad: :bad: :bad:

Geschrieben

So, und nun lesen wir das mal genau.

§ 9 Inhaltliche Beschränkungen, Nebenbestimmungen und Anordnungen

(1) Eine Erlaubnis nach diesem Gesetz kann zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung inhaltlich beschränkt werden, insbesondere um Leben und Gesundheit von Menschen gegen die aus dem Umgang mit Schusswaffen oder Munition entstehenden Gefahren und erheblichen Nachteile zu schützen.

(2) Zu den in Absatz 1 genannten Zwecken können Erlaubnisse befristet oder mit Auflagen verbunden werden. Auflagen können nachträglich aufgenommen, geändert und ergänzt werden.

Diese merkwürdigen Auflagen haben mit der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung nix, aber auch gar nix, zu tun.

Also rausnehmen lassen oder Rechtsgrundlage dafür verlangen. Dieser Paragraf ist es jedenfalls nicht.

Geschrieben
So, und nun lesen wir das mal genau.

...

... und finden dabei folgende Aussage:

... Wenn Du den Mist ersteinmal drinnstehen hast, dann hast Du die Rennerei um die Rechtswidrigkeit zu beweisen. :bad: :bad: :bad:

Wer hier genaues Lesen anmahnt, der sollte es wohl vielleicht auch selbst tun. :angry2:

Geschrieben
Wer hier genaues Lesen anmahnt, der sollte es wohl vielleicht auch selbst tun. :angry2:

Wer mahnt denn hier was an ?

Habe lediglich etwas relativierend hervorgehoben !

Und sach nich immer gleich "Krummer Hund" zu mir, ich sach ja auch nich "Du Nasenbär". :heuldoch:

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