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IPSC Rifle (KW Munition) in KW Matches


BBF

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Ich zweifle nicht, dass er einen Voreintrag Pistole 9mm bekommt.

Ich zweifle nicht, dass er mit diesem Voreintrag eine sportschützenkonforme TP9 kaufen kann.

Ich zweifle nicht, dass er bei einer unkundigen Waffenbehörde diese eingetragen bekommt.

Ich bin mir aber sicher, dass er früher oder später damit auf die Schnauze fällt. Spätestens, wenn er die nächste Waffe beim BDS beantragt. Die Legalitätsfrage bei ausdrücklicher Nichtbefürwortung durch den Verband brauchen wir nicht klären, oder? (Stichwort mangelnde Erlaubnisvorraussetzung)

greetz

@ Cascadeur

Na das ist einfach Verbandsprinzip ;)

Geschrieben
Ich bin mir aber sicher, dass er früher oder später damit auf die Schnauze fällt. Spätestens, wenn er die nächste Waffe beim BDS beantragt. Die Legalitätsfrage bei ausdrücklicher Nichtbefürwortung durch den Verband brauchen wir nicht klären, oder? (Stichwort mangelnde Erlaubnisvorraussetzung)

Ich hatte eigendlich an DSB 2.53 gedacht.

BBF

Geschrieben

Im konkreten Fall geht es um den BDS ;)

Wie gesagt, wenn ein Verband das befürwortet, ist das für mich vollkommen in Ordnung. Wenn der BDS das nicht macht, ist das für mich ebenfalls in Ordnung. Ich kann meinen Verband frei wählen und jeder mag wählen was ihm persönlich wichtig ist. Es handelt sich eh um eine Nebensächlichkeit.

Ich denke ich habe keine weiteren Beiträge zum Thema.

greetz

Geschrieben

Ich würde mal davon ausgehen, das es rechtliche Hindernisse für den BDS gibt, welche ihn dazu veranlassen keine Befürwortungen auszustellen. Die Tatsache das eine Waffe die technischen Spezifikationen der Sportordnung erfüllt, bedeutet ja im Umkehrschluss nicht, das sie auch alle waffenrechtlichen Voraussetzungen erfüllt. Immerhin spricht die genehmigte Sportordnung des BDS bei IPSC-Rifle von Langwaffen. Und nur auf Basis der Sportordnung kann der BDS eine Befürwortung erteilen. Deswegen wird ja auch auf die Disziplinen 25 m-Präzision (10xx) kein Bedürfnis bescheinigt. Eben weil diese Diszplinen nicht offiziell vom Bundesverwaltungsamt abgesegnet sind.

Geschrieben

Nein, das ist nicht der Grund. Der Verband erspart sich den behördlichen Ärger und allen Schützen wahrscheinlich folgende gesetzliche Regelungen.

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