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IGNORED

privater Waffenverkauf nach Österreich


sungam

Empfohlene Beiträge

Guten Tag,

ich habe eine Waffe gekauft, die ich jedoch nicht mehr haben möchte.

Ich befinde mich noch in der 2 Wochen Frist, die Waffe ist noch nicht in die WBK eingetragen.

Ich habe die Waffe bei egun an jemanden aus Österreich verkauft.

Jetzt meine Fragen. Wie ist der korrekte Ablauf?

Welche Dokumente brauche ich? Welche Dokumente brauch der Käufer?

Macht es einen Unterschied, ob er die Waffe bei mir abholt oder ich Sie ihm zuschicke?

Vielen Dank

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Guten Tag,

ich habe eine Waffe gekauft, die ich jedoch nicht mehr haben möchte.

Ich befinde mich noch in der 2 Wochen Frist, die Waffe ist noch nicht in die WBK eingetragen.

Ich habe die Waffe bei egun an jemanden aus Österreich verkauft.

Jetzt meine Fragen. Wie ist der korrekte Ablauf?

Welche Dokumente brauche ich? Welche Dokumente brauch der Käufer?

Macht es einen Unterschied, ob er die Waffe bei mir abholt oder ich Sie ihm zuschicke?

Vielen Dank

abholen geht garnicht! Er hat ja keine DEUTSCHE EWB.

Dann sollltest die Waffe erstmal eintragen lassen, oder das mit deinem SB klären.

Der kann dir auch sagen, was an Papieren brauchst.

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Dann sollltest die Waffe erstmal eintragen lassen, oder das mit deinem SB klären.

Der kann dir auch sagen, was an Papieren brauchst.

Bei gelber WBK unkritisch, bei grüner hätte er (vorausgesetzt er ist SpoSchü) danach wieder die dämliche Rennerei mit der Bedürfnisbescheinigung etc.

In dem Fall wäre Zwischenlagerung beim Händler empfehlenswert.

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Hallo sungam

so einfach ist das sicherlich nicht. Was sagt der Verkäufer, der dir die Waffe verkauft hat dazu? Du möchtest ja, daß sie nicht bei dir eingetragen wird, also würde offiziell der Verkäufer der Vorbesitzer der Waffe sein und für den Verkauf nach Österreich verantwortlich. Du wärest dann nur der Vermittler. Macht er da mit? Hat er den Verkauf schon seiner Behörde gemeldet und die Bürokratiemaschine läuft. Es ist etwas gewagt was du da vorhast. Ich würde zumindest mit deinem zuständigen SB reden. Welche WBK wäre betroffen?

Steven

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Hallo sungam

so einfach ist das sicherlich nicht. Was sagt der Verkäufer, der dir die Waffe verkauft hat dazu? Du möchtest ja, daß sie nicht bei dir eingetragen wird, also würde offiziell der Verkäufer der Vorbesitzer der Waffe sein und für den Verkauf nach Österreich verantwortlich. Du wärest dann nur der Vermittler. Macht er da mit? Hat er den Verkauf schon seiner Behörde gemeldet und die Bürokratiemaschine läuft. Es ist etwas gewagt was du da vorhast. Ich würde zumindest mit deinem zuständigen SB reden. Welche WBK wäre betroffen?

Steven

UIH......................da kommt schnell die WHE ins Spiel.deshalb besser erstmal eintragen

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Vor dem Verkauf nach Österreich wäre eine Rückabwicklung an den Vorbesitzer sinnvoller und vor allem viel einfacher gewesen.

Jetzt wo Du ohne eigenen Eintragungswillen einen Schritt weitergegangen bist und das Kind in den Brunnen gefallen ist, musst Du die Waffe

- erst mal in Deine WBK eintragen, dann

- Dir vom Österreicher die Einfuhrerlaubnis besorgen und damit schließlich

- bei Deiner Waffenbehörde die Verbringung nach § 31 Abs. 1 WaffG beantragen.

Nach erfolgter Verbringung (für Kategorie B und C besteht übrigens Meldepflicht gemäß § 34 Abs. 4 WaffG an das BKA !) dann wieder innerhalb von zwei Wochen Austrag aus WBK - fertig.

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