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IGNORED

Training & Bedürfniss


Elfredo

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo zusammen,

Ich hatte anfang des Jahres einen Motorradunfall. Ein Taxifahrer hat mich dabei von hinten mit 50 Kmh aus dem Kreisverkehr katapultiert. Seit dem bin ich erst seit 2 Monaten wieder halbwegs regelmaßig Trainieren, habe aber erst 4 mal diese Jahr geschafft. Einige Schützenkollegen sagen nun daß das Bedürfniss eigentlich für die Katz ist, da man 18x im Jahr trainieren soll..!? Die gilt doch aber meiner Meinung nach nur für den Erwerb der Waffen oder? Ich habe schon seit ca. 8 Jahren Waffen und trainiere etwa 30-40 mal im Jahr bis eben 2010 wo der Unfall war. Ist das Gesetz schon wieder geändert worden oder penn ich total? Muss ich mir sorgen machen wegen den nicht erreichten 18 mal oder ist das Blödsinn?

danke und Grüße

Geschrieben

hola amigo Elfredo,

:peinlich: für deine Schützenkameraden, im WaffG oder VwV zunm WaffG steht (noch) nichts von 12 oder 18 mal, sondern nur "regelmäßig"...die 12 bzw 18 mal stehen in einer VwV die NICHT übernommen wurde, d.H. es gibt für die Aussagen deiner Schützenkameraden KEINE gesetzliche Vorrausetzung. Die meisten Vereine/Verbände haben in vorrauseilender Gehorsam in IHRE Beführwortungs-Bestätigungs-Richtlinien (Beführworten kann nur das Amt) die 12 bzw 18 mal übernommen. Es wird vemtl. in der neuen VwV,

die vielleicht bis Ende 2010 verabschiedet wird, etwas drin stehen...aber in meiner Glaskugel herrscht Nebel.

saludos de pancho lobo :rtfm:(rtfm=WaffG/VwV) :hi::drinks:

Geschrieben
hola amigo Elfredo,

:peinlich: für deine Schützenkameraden, im WaffG oder VwV zunm WaffG steht (noch) nichts von 12 oder 18 mal, sondern nur "regelmäßig"...die 12 bzw 18 mal stehen in einer VwV die NICHT übernommen wurde, d.H. es gibt für die Aussagen deiner Schützenkameraden KEINE gesetzliche Vorrausetzung. Die meisten Vereine/Verbände haben in vorrauseilender Gehorsam in IHRE Beführwortungs-Bestätigungs-Richtlinien (Beführworten kann nur das Amt) die 12 bzw 18 mal übernommen. Es wird vemtl. in der neuen VwV,

die vielleicht bis Ende 2010 verabschiedet wird, etwas drin stehen...aber in meiner Glaskugel herrscht Nebel.

saludos de pancho lobo :rtfm:(rtfm=WaffG/VwV) :hi::drinks:

Danke für deine schnelle Antwort pacho,

Allein "regelmäßig" mach mir aber auch wieder Angst. Das kann ja alles bedeuten! 1x am Tag 1x im Monat 1x im Jahr...? Gibt es da eine Definition von "regelmäßig"?

gracias y un saludo

Geschrieben
Allein "regelmäßig" mach mir aber auch wieder Angst. Das kann ja alles bedeuten! 1x am Tag 1x im Monat 1x im Jahr...? Gibt es da eine Definition von "regelmäßig"?

Genau, es kann alles bedeuten.

Aber mit 1 Mal im Monat oder 18 Mal im Jahr bist du auf der sicheren Seite.

Weck doch keine schlafenden Hunde.

Wenn du vor dem Unfall regelmäßig (wie auch immer) geschossen hast, und auch danach wieder, wird dir auch niemand was wollen.

Geschrieben

:icon14: hola amigo Elfredo,

im WaffG steht auch etwas von AUSNAHMEN, und in deinem Fall trifft es ja zu! Du kannst nichts dafür das der Penner dich aus dem Kreisverkehr katapultiert hat.

Wenn zB. ein Student im Ausland studiert bzw. jemand längere Zeit auf Montage ist oder wie bei dir durch Krankheit... heisst das noch lange nicht dass Du keinen Wille zum

"regelmäßigen" Training hast, SONDERN VERHINDERT BIST und das ist kein Grund von amtswegen dir etwas Böses zu wollen.

Also 3x tief durchatmen und "lass es auf dich zukommen".

Ich Wette mit dir um eine Flasche Rioja tinto Gran Reserva dass da NICHTS (WaffG konformes, es sei denn die/der SBrin/SB biegt sich das WaffG zurecht=illegal) kommt.

saludos de pancho lobo :hi::drinks: Waffenbesitzer WIR sind die GUTEN

Geschrieben

Sieh' es etwas entspannter, wie pancho schrieb:

Krankheit/Unfall, berufliche Orientierung/Überlastung, wie auch immer bedingte Abwesenheit durch Beruf/studium, ...

Es gibt viele nachweisbare und nachvollziehbare Gründe, warum man phasenweise nicht so oft trainieren kann wie man möchte.

Ich selbst war dieses Jahr auch erst 3 mal trainieren - ging nicht anders.

Also, keep cool, baby ! B)

Geschrieben
:icon14: hola amigo Elfredo,

im WaffG steht auch etwas von AUSNAHMEN, und in deinem Fall trifft es ja zu! Du kannst nichts dafür das der Penner dich aus dem Kreisverkehr katapultiert hat.

Wenn zB. ein Student im Ausland studiert bzw. jemand längere Zeit auf Montage ist oder wie bei dir durch Krankheit... heisst das noch lange nicht dass Du keinen Wille zum

"regelmäßigen" Training hast, SONDERN VERHINDERT BIST und das ist kein Grund von amtswegen dir etwas Böses zu wollen.

Also 3x tief durchatmen und "lass es auf dich zukommen".

Ich Wette mit dir um eine Flasche Rioja tinto Gran Reserva dass da NICHTS (WaffG konformes, es sei denn die/der SBrin/SB biegt sich das WaffG zurecht=illegal) kommt.

saludos de pancho lobo :hi::drinks: Waffenbesitzer WIR sind die GUTEN

Okay dann aber mindestens um einen 1994ziger !

Estoy muy feliz por el vino que tengo las armas no importa !?

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