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IGNORED

Waffenkauf in Österreich


Hickey

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Geschrieben

Ich weiß nicht, ob's zu dem Thema schon Threads gibt, gefunden hab ich auf Anhieb erstmal nix.

Mich würde interessieren, ob es möglich ist, als Deutscher (also Inhaber einer deutschen WBK oder eines deutschen JJ) in Österreich Waffen und in die BRD verbringen kann - ohne übertrieben großen Verwaltungsaufwand.

Mir ist die Sache mit Beschussamt und Co. klar, wenn es generell um Importe geht, aber Österreich ist doch bei diesem Abkommen zur gegenseitigen Anerkennung von Beschusszeichen dabei, oder? Demnach sollte zumindest schonmal dieser Kostenpunkt hinfällig sein.

Wie sieht das in der Realität aus?

Geschrieben
Ich weiß nicht, ob's zu dem Thema schon Threads gibt, gefunden hab ich auf Anhieb erstmal nix.

Mich würde interessieren,

Wie sieht das in der Realität aus?

Du kannst als Deutscher in Österreich Waffen kaufen. Zumindest von Privat. Wie es beim Händler läuft solltest du erfragen. Du benötigst zur Einfuhr und Legalisierung das Formular, das vorher von Deiner Behörde ausgefüllt wird. Wie der Ablauf an der Grenze ist, kann ich Dir nicht sagen. Normalerweise benötigst du dazu den europäischen Feuerwaffenpass. Ob das genannte Dokument diesen ersetzt, weiß ich nicht. Mit dem oben verlinkten Dokument kannst Du die erworbene Waffe aber nach Deutschland versenden. Das habe ich selbst schon praktiziert.

Geschrieben

hallo

du brauchst als privatmann eine exportgenehmigung (56,-) aus AT und eine importgenehmigung nach DE (keine ahnung ob und was das kostet)

es gibt aber AT haendler die sich auf den export nach DE spezialisiert haben

manche sind schweineteuer, manche sehr moderat

die guenstigste exportmoeglichkeit von AT nach DE (du als kauefer uebernimmst das teil dann vom deutschen haendler und hast mit dem export nix zu tun) kostet unter 50,-

der kauf selber ist bei langwaffen (buechsen und flinten) - soferne sie keine halbautomaten sind - problemlos.

du solltest sie von privat gegen altersnachweis (frei ab 18) erhalten

die staatsangehoerigkeit ist in AT beim kauf von privat theoretisch kein thema

kommt aber natuerlich auch auf den verkaeufer an

Geschrieben

Also um hier mal etwas Licht ins dunkel zu bringen:

1. Beschuss aus Österreich wird in DE anerkannt, da ebenfalls CIP-Staat.

2. Mit dem Europäischen Feuerwaffenpass darf man Waffen nur vorübergehend auf einer Reise über die Grenze mitnehmen. Für Sportschützen gibts sogar ein spezielles Abkommen aus 2002 für gewisse Waffenmitnahmen nach Österreich bzw. von dort nach Bayern ohne EFP.

3. Wenn die Waffe - wie hier wohl geschildert - dauerhaft in Deutschland bleiben soll, braucht man aber gemäß § 29 Abs. 2 WaffG eine Zustimmung der deutschen Waffenbehörde zur vorher erteilten österreichischen Ausfuhrerlaubnis (das hier eingestellte Formular ist übrigens stark veraltet, da steht nämlich noch die Rechtsgrundlage von vor April 2003 drauf). Anmerkung: viele Waffenhändler in Österreich haben eine generelle Genehmigung für Waffenexporte nach Deutschland. Dann gehts gleich nochmal schneller. Die Zustimmung nach § 29 Abs. 2 WaffG kostet 10,23 Euro (zumindest dort, wo die WaffKostV noch angewendet wird).

4. Nach erfolgter Verbringung läufts wie mit Inlandbezug ab: innerhalb von zwei Wochen unter Vorlage der WBK den Erwerb anzeigen (bzw. als bloßer JS-Inhaber WBK-Erteilung beantragen) und das wars dann auch schon.

Geschrieben
Also um hier mal etwas Licht ins dunkel zu bringen:

3. Wenn die Waffe - wie hier wohl geschildert - dauerhaft in Deutschland bleiben soll, braucht man aber gemäß § 29 Abs. 2 WaffG eine Zustimmung der deutschen Waffenbehörde zur vorher erteilten österreichischen Ausfuhrerlaubnis

Und wenn DU das machst, ja dann hast Du verloren.

Es gibt nämlich leider Widersprüche zwischen der deutschen Umsetzung und der EG-Vereinbarung.

Die Österreicher warten nämlich erst auf deine Importerlaubnis bevor Sie die Exporterlaubnius erteilen,

Wenn du nun einen paragraphenreitenden Sachbearbeiter auf beiden Seiten hast bleibt die Waffe in At bis sie verschimmelt. Weil der eine wartet auf den anderen.

Meine SBine war so nett mir erst die Importerlaubnis auszustellen und hat schon direkt alles bis auf den Empfang der Waffe in die WBK eingetragen.

Nun hat der VK die Gebühr für die Exporterlaubnis bezahlt und dann dürfte die Waffe langsam zu Versand gehen.

Wie gesagt, zwei engstirnige SB´s und du bekommst die Waffe nie - wegen Problemen mit den DFVo.

Meine SBine verhält sich immer sehr korrekt und da kann und will ich nicht meckern.

Ich erwarte von ihr keine Übertretung bestehenden Rechtes - weder zu meinen Gunsten noch zu meinen ungunsten.

Danke an die KPB Soest hier in der Öffentlichkeit.

(Wenn die SB natürlich von zwei verschiedenen LWB´s Bilder von den gleichen Tresoren mit der gleichen Tapete im Hintergrund

bekommen wird auch meine SB ungemütlich und schaut mal nach, ob da wirklich zeitnah zwei den gleichen Tresor angeschafft haben

und die selbe Tapete haben. Nunja, seit dem gibt es zwei LWB weniger, da war die Zuverlässigkeit nicht mehr gegeben...)

LG

M

Geschrieben
Und wenn DU das machst, ja dann hast Du verloren.

Es gibt nämlich leider Widersprüche zwischen der deutschen Umsetzung und der EG-Vereinbarung.

Nein, ich verweise hierzu auf Ziff. 2.2.5.1 der Anwendung der Richtlinie 91/477/EWG des Rates vom 18. Juni 1991

über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen vom 15.12.2000:

"2.2.5.1. Verbringung von Feuerwaffen von einem Mitgliedstaat in einen anderen (Artikel 11)

(23) Die Verbringung von Feuerwaffen von einem Mitgliedstaat in einen anderen darf nur

dann erfolgen, wenn der Mitgliedstaat, aus dem die Feuerwaffen stammen, zuvor eine

Genehmigung erteilt hat. Im Falle der Verbringung von Feuerwaffen im

Versandhandel zwischen Waffenhändlern können die Mitgliedstaaten dieses System

der vorherigen Genehmigung durch eine maximal für drei Jahre geltende

Genehmigung ersetzen."

Und daran müssen sich auch die Österreicher halten !!! :boese040:

Geschrieben

hallo

nur nochmal als anmerkung:

der "normale" weg ueber die behoerde ist in dem fall wirklich kontraproduktiv

sucht euch haendler die das machen

kostet ein drittel weniger und der amtsschimmel soll alleine im stall rumwiehern ...

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