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IGNORED

BBF in .22lfB und 9mm Flobert Erwerb?


Speedshooter

Empfohlene Beiträge

Moin moin Leute,

ich hätte mal eine Frage. Ich spiele mit dem Gedanken mir eine BBF in .22 lfB und 9mm Flobert zuzulegen.

Ich bin Sportschütze und im DSB und BDS, kein Jäger.

Kann ich mir solch ein Modell einfach kaufen und samt Munitionserwerb für 9mm Flobert (für .22 lfB mehrfach vorhanden) auf die gelbe WBK eintragen lassen oder geht das nicht da ja 9mm Flobert, soweit ich weiß (okay, mein Wissen ist auch nur beschränkt und nicht allumfassend), kein Sportkaliber ist und es für dieses Waffenmodell wohl keine "sportliche" Verwendung gibt.

Gruß

Speedshooter

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Auf der gelben WBK werden u.a. "Einzelladerlangwaffen" eingetragen. Das Bedürfnis wird mit Ausstellung der Selben anerkannt. Somit ist der Fall doch klar.

Gruß Jägermeister

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Auf der gelben WBK wird kein Munitionserwerb eingetragen, der ist ex lege inklusive.

Zugelassen ist eine Bockbüchsflinte für die verschiedenen .22er-EL-Disziplinen, daher erwerbbar. Besonders sinnvoll nicht gerade; aber was soll's.

Carcano

Das habe ich mir auch überlegt, dass die ja für die .22er-EL-Disziplinen zugelassen ist, deshalb ja die Frage nach dem Mun.-erwerb für 9mm Flobert. Aber wenn das mit dem Mun.-erwerb ja so ist wie Du schreibst (habe ich nicht gewußt, muß ich mal auf meine Gelbe schauen), dann sollte es ja kein Problem geben.

Jetzt muß ich nur noch mit mir ins Gericht gehen ob ich wirklich so ein Teil (für 100 - 130€) brauche. Aber bei einer Rattenplage wäre so eine Flobert mit Doppelschrot nicht schlecht...zumindest besser als eine .22er oder ein Luftgewehr...

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Auf der gelben WBK werden u.a. "Einzelladerlangwaffen" eingetragen. Das Bedürfnis wird mit Ausstellung der Selben anerkannt. Somit ist der Fall doch klar.

Gruß Jägermeister

Die gelbe WBK wird aber nur mit dem Bedürfnis für Sportschützen für die Ausübung des Schießsports ausgestellt. Auch wenn technisch gesehen andere Waffen der technischen Beschreibung entspricht, heißt das noch lange nicht, dass sie auch im Sinne der gelben WBK zulässig sind. Zur Erinnerung - die Waffen für die gelbe WBK sind in § 14 beschrieben. Dieser heißt ... Erwerb von Waffen... für Sportschützen. Weiterhin steht unmissverständlich drin: "die zu erwerbende Waffe für eine Sportdisziplin nach der Sportordnung des Schießsportverbandes zugelassen und erforderlich ist".

Wenn das nicht so wäre, könnte der Inhaber einer gelebn WBK auch eine Kal. 4 Signalpistole oder einen Derringer eintragen. Denn auf der Gelben sind Einzelladerkurzwaffen auch zulässig.

Daher muss die auf Gelb einzutragende Waffe prinzipiell zu einer Sportordnung passen. Eine BBF ist aber als Jagdwaffe konzipiert und passt m.E. nicht zur Dispizplin. Weiterhin will der Themenstarter Kaliber anmelden, die auch nicht sportlich geschossen werden.

Daher bleibe ich bei meiner Auffassung, dass alles was auf der neuen gelben WBK, ausgestellt nach § 14, offiziell sportlich nutzbar sein muss. Einzelladerlangwaffen mit dem Kal. .22 lfb sind sicher zugelassen, aber nicht wenn die Waffe eine Kombinierte ist.

Kombinierte Waffen darf sicher der Jäger beispielsweise zur Übung auf dem Jagdparkurs schießen, aber er hat sie auch mit einem anderen Bedürfnis erworben.

Sollte in einer Sportordnung explizit auch kombinierte Waffen in einer Disziplin genannt werden, wäre das was anderes.

Ich kenne aber auch nicht alle Sportordnungen.

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Aber bei einer Rattenplage wäre so eine Flobert mit Doppelschrot nicht schlecht...zumindest besser als eine .22er oder ein Luftgewehr...

Wo willst Du das denn durchführen? Du bräuchtest auch auf eigenem Grundstück eine Schießgenehmigung. Und ob man Ratten außer mit einer Falle selbst bejagen darf, bin ich nicht so sicher.

Irgendwo ist beschrieben, dass man für die Bejagung und Tötung von Wirbeltieren sachkundig sein muss. Aber auch der (sachkundige) Jäger oder Schädlingsbekämpfer darf nicht so einfach auf befriedetem Besitztum Ratten jagen.

Korrigiert mich, wenn ich da falsch liege.

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...

Korrigiert mich, wenn ich da falsch liege.

Das ist so weit richtig, bis auf das die Schießgenehmigung dann explizit für den Abschuss von Ratten ausgestellt werden würde (was aber nicht passieren wird, da dort i.d.R. nur Wild mit abgedeckt wird.)

Gruß Jägermeister

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Gast solideogloria

Auf die alte gelbe kannst du dir jeden Einzellader holen, auf die neue gelbe nur noch sportlich verwendbare. Aufgrund des .22lfb Laufes ist die jedoch theoretisch sportlich verwendbar.

Und wer viel fragt bekommt auch viele Antworten :)

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Die gelbe WBK wird aber nur mit dem Bedürfnis für Sportschützen für die Ausübung des Schießsports ausgestellt. ...

OK, ich hätte genauer gesagt noch "alte" dazu schreiben sollen. Da war die "Zweckbindung" noch nicht vorhanden und diese alte gelbe WBK rückwirkend von Behördenseite aus zu beschränken ist m.M. nach nicht rechtmäßig.

Gruß Jägermeister

Edith meint, das solideogloria schneller war.

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Gast solideogloria

Wer will mich denn daran hindern mit der BBF die DSB Disziplinen zu schießen? (Mal ganz abgesehen davon, dass es im BDS eine passende Disziplin gibt)

(1) Die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition zum Zweck des sportlichen Schießens wird abweichend von § 4 Abs. 1 Nr. 1 nur erteilt, wenn der Antragsteller das 21. Lebensjahr vollendet hat. Satz 1 gilt nicht für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen bis zu einem Kaliber von 5,6 mm lfB (.22 l.r.) für Munition mit Randfeuerzündung, wenn die Mündungsenergie der Geschosse höchstens 200 Joule (J) beträgt, und Einzellader-Langwaffen mit glatten Läufen mit Kaliber 12 oder kleiner, sofern das sportliche Schießen mit solchen Waffen durch die genehmigte Sportordnung eines Schießsportverbandes zugelassen ist.

gilt wohl nur für Sportschützen unter 21 :lol:

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Wo willst Du das denn durchführen? Du bräuchtest auch auf eigenem Grundstück eine Schießgenehmigung. Und ob man Ratten außer mit einer Falle selbst bejagen darf, bin ich nicht so sicher.

Irgendwo ist beschrieben, dass man für die Bejagung und Tötung von Wirbeltieren sachkundig sein muss. Aber auch der (sachkundige) Jäger oder Schädlingsbekämpfer darf nicht so einfach auf befriedetem Besitztum Ratten jagen.

Korrigiert mich, wenn ich da falsch liege.

Okay, also wie gehabt, ich haue mit der Schaufel drauf, da erschrecken sich die Gäule im Stall zwar auch, aber die beruhigen sich auch wieder. Ist auf die Dauer auch billiger als jede Schußwaffe. Ich hoffe nur das darf ich :confused:

Ich könnte natürlich unseren Kater mit Anabolika füttern... Seine Mutter war da, obwohl kleiner, viel giftiger gegen die Ratten.

Scherz beiseite, ich hatte vor auf dem Stand mal damit zu schießen und zu sehen was es damit so auf sich hat, denn viele Ältere hier schwärmen noch immer von den Floberts, mit denen sie als Jungs den Hof von den Ratten usw. frei gehalten haben.

Aber jetzt habe ich irgendwie keine Lust mehr auf solche Experimente, sowohl schießtechnisch als auch waffenrechtlich, zumal ich dann nur einen Platz in meiner WBK und dem Schrank blokieren würde.

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Man könnte das auch mal anderes hinterfragen:

Würde ein Sportschützenverband für eine Disziplin das (Erst-)Bedürfnis für eine BBF ausstellen?

Hier geht es ja nicht um ein gelegentliches Mitschießen, sondern um die Frage, ob eine BBF auf Neu-Gelb eintragbar ist oder nicht.

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Gast solideogloria

Was ist ein Erstbedürfnis? Entweder jemand bekommt eine gelbe oder nicht. An die gelbe WBK ist kein Bedürfnis gekoppelt sondern die nachgewiesene Sportschützeneigenschaft.

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Hallo Jägermeister 17

auf die "Alte" kannst du dieses Teil kaufen. Ich habe zwar noch eine alte gelbe WBK, da kommt so ein Dingens aber nicht drauf. Um bei deinem SB keine Verwirrung zu erzeugen, melde eine BBF im Kaliber .22/9mm an. Den verwirre ich schon genug, wenn ich 12 Waffen auf einmal eintragen lasse... :ninja::teu38::chrisgrinst:

...

Gruß Jägermeister

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Hallo Jägermeister

wenn du eine alte Gelbe hast, ist es der einfachste Weg, diese BBF darauf einzutragen. Rechtlich völlig OK. Ich habe auch einige von diesen Hühnerfutterverschießenden Teilchen darauf. Sicherlich wird die BRD nicht an den Rand ihrer Existens getrieben, wenn diese Waffe, wenn nicht originär für den Schießsport gedacht, dafür verwendet wird.

12 Waffen auf einmal ist eine Leistung. Soweit habe ich es noch nicht geschafft.

Steven

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Hallo Jägermeister

wenn du eine alte Gelbe hast, ist es der einfachste Weg, diese BBF darauf einzutragen. Rechtlich völlig OK. Ich habe auch einige von diesen Hühnerfutterverschießenden Teilchen darauf. Sicherlich wird die BRD nicht an den Rand ihrer Existens getrieben, wenn diese Waffe, wenn nicht originär für den Schießsport gedacht, dafür verwendet wird.

Zur Klarstellung. Ich habe die Eingangsfrage nicht gestellt und auch nicht vor, so etwas zu machen bzw. zu kaufen. Ich habe bereits eine BBF in .22 Magnum und 20/76.

12 Waffen auf einmal ist eine Leistung. Soweit habe ich es noch nicht geschafft.

Das kommt, wenn man der Witwe eines verstorbenen Jagdfreundes einen Gefallen tuen tut...

War eine ganz schöne Arbeit, die Dinger alle für einigermaßen vernünftiges Geld loszuwerden. 3 sind nur noch übrig. :eclipsee_gold_cup:

Gruß Jägermeister, der den Revolver aus dem Nachlass ohne Bedürfnis und so ein Quatsch eingetragen bekommen hat... :heuldoch:

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