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Mauch / HK Patent No. 7562480


knro99

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http://v3.espacenet.com/publicationDetails...718A1&KC=A1

[0001] Die vorliegende Erfindung betrifft eine Waffensicherung, bei der die Waffenfreigabe (d.h. das Versetzen der Waffe in einen funktionsbereiten Zustand) über einen Kennungsaustausch zwischen einer Waffe und einer Freigabeeinrichtung gesteuert wird. Die Waffe selbst weist dabei eine individuelle Waffenkennung auf, sowie eine Sicherungseinrichtung, wobei die Freigabeeinrichtung die Waffenkennung erfasst und ein Freigabesignal an die in der Waffe eingerichtete Sicherungseinrichtung abgibt. Solche oder ähnliche Waffensicherungssysteme sind beispielsweise aus DE 25 05 604, DE 29 40 513 oder US 3,703,845 und DE 102 22 332 bekannt. Nach DE 25 05 604 dient dazu eine Strahlenquelle, die auf einen Strahlenempfänger an der Waffe gerichtet ist, wobei der Empfänger nur Signale (z.B. Lichtsignale) aus einer bestimmten Richtung aufnehmen kann. Nach DE 29 40 513 wird dieser Gedanke weitergebildet, indem die Signale, hier Infrarotlichtsignale, codiert sind und an der Waffe eine Decodierungseinrichtung vorhanden ist, die nur bestimmte Funktionen der Waffe freigibt, je nachdem, welches codierte Signal in der Sicherungseinrichtung der Waffe empfangen wird (z.B. ein Signal zur Entriegelung der Waffe für das Laden und Entladen und ein weiteres Signal für die Entriegelung zur Schussabgabe).

[0002] US 3,703,845 geht darüber hinaus noch auf eine elektromagnetische Ent-/Verriegelungseinrichtung ein. Gemäss DE 102 22 332 ist ein Mustersender (Codesender) vorgesehen, welcher Signale in Form von Funkwellen, akustischen, optischen oder elektrischen Signalen an die Waffe abgibt, wobei in der Waffe selbst eine elektronische Vergleichsschaltung vorgesehen ist, welche die empfangenen Signalmuster auf ihre Gültigkeit überprüft und eine Entsperrung (Entsicherung der Waffe) nur vornimmt, wenn ein entsprechend gültiges Signal empfangen wird.

[0003] Alle diese Systeme sind im Prinzip geeignet, in einer Schiesseinrichtung oder einem Schiessstand verwendet zu werden, um den Waffeneinsatz auf einen bestimmten räumlichen Bereich zu beschränken. D.h. die Waffe kann z.B. nur in eine bestimmte Richtung abgefeuert werden oder nur in einer bestimmten Zone, in der sie entsprechende Freigabesignale empfangen kann. Es ist auch möglich, wie in der DE 102 22 332 beschrieben, die Waffe für unterschiedliche Freigabesignale einzurichten. Dabei können über entsprechende Dialogfunktionen auch sich verändernde Signalmuster verwendet werden. Hier können solche Waffen verwendet werden, die die Signale der entsprechenden Freigabeeinrichtung empfangen können. Der Informationsaustausch zwischen Waffe und Freigabeeinrichtung ist jedoch darauf beschränkt, dass die Waffe ein Anfragesignal an den Mustersender aussendet, welcher dann wiederum ein entsprechendes Freigabesignal an die Waffe aussendet. Der Mustersender gibt jede Waffe frei, die in seinem Sendebereich liegt und ein entsprechendes Anfragesignal abgibt. Eine individuell steuerbare Freigabe von Waffen ist nicht vorgesehen. Das heisst, die Flexibilität dieser Systeme bezüglich der ansteuerbaren oder anzusteuernden Waffen ist beschränkt. So kann beispielsweise nur dann sichergestellt werden, dass eine abhanden gekommene oder gestohlene Waffe nicht mehr durch den Mustersender aktiviert werden kann, wenn die Signalmuster zur Freigabe und/oder das Anfragesignal verändert werden. Dazu müssen dann auch die Signalempfänger bzw. die Anfragesignalsender an den weiterhin freizugebenden (autorisierten) Waffen entsprechend verändert werden.

ich will jetzt HK nicht schlecht reden - aber die mischeln da auch ganz schön mit - nicht nur Anschütz. Offenbar ist es zur Zeit in Deutschland modern solche Systeme zu entwickeln.

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So einige ersteller werden die Lizenzen von Armatix erworben haben.

Es ist nur die Frage, wer sich auf den Tanz einlassen will. Anschütz hat den Anfang gemacht und einen ziemlichen Gegenwind zu spüren bekommen.

Ob dieser Gegenwind etwas bringt und sich Anschütz von Armatix im Nachgang wieder distanzieren wird, bleibt fraglich.

Aber da die Patentanmeldung von 2009 stammt, kommt das in etwa hin, mit der Klage, die Armatix gegen HK, wegen nicht Verwendung der Lizenzen.

HK hat dich angegeben es sich zu Gemüte geführt zu haben, aber nicht für rentabel genug angesehen.

Hinzu kommt, dass Mauch früher Geschäftsführer bei HK gewesen ist, bevor er 2006 zu Armatix gewechselt ist.

Es ist nicht auszuschließen, dass bereits da schon die Patentanträge gelaufen sind,abe rerst 2009 eingetragen wurden.

Ich kann mir aber sehr gut vorstellen, dass nach dem Fiasko mit Anschütz, die meisten anderen Hersteller verdammt auf ihre Werbeflyer achten werden und wohl erst mit den Produkten auf den Markt kommen würden, wenn auch eine erkennbare Abnehmergruppe ersichtlich ist.

Ob das nun Biathleten, Jäger oder was weis ich für Gruppen sind, ist dahingestellt.

Edit sagt:

Application - Beantragung

No. 11617311 filed on 12/28/2006

Der Antrag wurde, wie vermutet im Jahre 2006 gestellt. Ich gehe davon aus, dass Herr Mach zu diesem Zeitpunkt noch bei HK beschäftigt war oder gerade zu Armatix gewechselt ist.

Somit ist das nun nichts neues, nur ein geschickt eingefädeltes Geschäft.

Ein Schelm wer hier sehr böses denkt.

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