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IGNORED

Irisches Gesetz stärkt Heim-Selbstverteidigung


Gast We are Borg

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Ja, aber was ist die Lehre daraus: Notwehr nur noch für Leute mit gutem Anwalt und Glück bei der Richterauswahl ?

Im übrigen ging der Fall bis zum BGH - das ist also ein strukturelles Problem und keines von schlechten Richtern.

Hier mal ein Artikel, der auch einen guten Überblick über den aktuellen, realen Stand des Notwehrwesens in D gibt:

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,660228,00.html

Geschrieben
Hast du mir mal bitte ein paar Aktenzeichen von rechtskräftigen (bzw. letzinstanzlichen) Urteilen?

Guten Morgen,

s. Beiträge hier 23 - 26. Sicher nicht juristengemäß mit AZ, oder gar letztinstanzlich, aber mir reicht das, um mein klar strukturiertes Bild vom "Rechtsstaat" zu festigen.

Und der Zug nimmt Fahrt auf ...

Geschrieben

Nach meinem Eindruck kommt es in D entscheidend auf die Tatumstände und deren "Klarheit" an..

Messerstecherei in oder vor der Kneipe, Schusswaffeneinsatz im Hinterhof in entsprechenden Kreisen, "Notwehr"-Schlag mit der Bierflasche

unter Jugendcliquen... Da wird es - bei naturgemäß völlig unterschiedlichen Tatdarstellungen diverser Zeugen von allen Seiten - zumindest

erstinstanzlich schnell "eng" für den sich Wehrenden.

Abwehrhandlungen (auch unter Gewalt- und im höchsten Fall Schusswaffeneinsatz) bei einem nächtlichen Überfall auf ein Wohnhaus,

oder vergleichbare Szenarien - da hätte ich weniger Bedenken, da Sachlage deutlich klarer.

Geschrieben
Sein eigenes Verhalten war suboptimal

Vor allem hat er im Stress den selben Fehler wie seinerzeit Bernhard H. Goetz begangen.

Hier mal ein Artikel, der auch einen guten Überblick über den aktuellen, realen Stand des Notwehrwesens in D gibt:

Und SPON macht aus einer Gruppe nachts ohne Hilfe in Sicht zu prügeln beginnender Kosovoalbaner verniedlichend

einen pöbelnden Jugendlichen
.

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