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IGNORED

Schreckschusspistole


Planck1858

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Bitte-- doch nicht solche Feinheiten. Ist doch alles ganz einfach!

Geschrieben

@ Fyodor

"das schwächste,wirksamse und zur verfügung stehende Mittel einsetzen."

In einer Notwehrsituation handelt der Normalbürger unter Stress und in einer außergewöhnlichen Situation.

Er ist gar nicht in der Lage einzuschätzen was das schwächste, wirksamste und zur Verfügung stehende Mittel sein könnte um einen rechtswidrigen Angriff abzuwehren.

Primär geht es darum einen rechtswidrigen Angriff abzuwehren.

Ich schrieb es hier schonmal.

Der BGH hat entschieden das jemand der einen anderen zu einer Notwehrtat nötigt generell in Kauf nehmen muß das er dabei tödlich verletzt wird.

Wie willst du eigentlich in der Lage sein zu erkennen wer dein gegenüber ist, zu was er fähig ist?

Wir haben hier momentan so einen Fall.

Es ist ein ehemaliger norwegischer Soldat der in Jugoslawien ein Trauma erlitten hat. Der Typ ist völlig durch.

Der lebt in seiner eigenen Welt meistens in der, seiner Zeit in Jugoslawien.(ehemaliger Falli)

Jetzt stell dir also vor der ist auf Droge unterwegs und geht dich an.

Dann sagst du also ich habe einen Knüppel und er hat nichts, also wende ich das schwächste, wirksamste zur verfügung stehende Mittel an um den Angriff abzuwehren.Du läßt also die Waffe im gerade geöffneten Kofferraum und verteidigst dich mit deinem Knüppel.

Da mußt du aber ganz Tapfer sein aber das ist wahrscheinlich das letzte was du in deinem Leben tun wirst.

Du wirst das wahrscheinlich nicht überleben.

@ lobo

ich weiß auch nicht was ich an meinem ersten Beitrag überlegen sollte.

- das jemand mit einem Messer unter 5m meistens schneller ist ?

So wie ich herausgelesen hatte bist du Polizist und weißt selbst das es so ist. Gerade in engen Gegebenheiten mußt du die Situation erkennen, die Waffe freimachen und hast einen gewissen Schwenkbereich.

Zu guter letzt muß der erste Schuß auch noch so sitzen das der Angriff augenblicklich unterbunden wird.

Geschrieben

Warum glauben eigentlich einige Leute, daß sie schon jetzt ihre "Heldentaten" bei noch nicht stattgefundenen Ereignissen in allen Details erläutern müssen.

Sollte es wirklich einmal zu einer überzogenen Notwehrreaktion gekommen sein, sind die Beiträge hier sehr hilfreich - für den Staatsanwalt.

Geschrieben
@ Fyodor

"das schwächste,wirksamse und zur verfügung stehende Mittel einsetzen."

In einer Notwehrsituation handelt der Normalbürger unter Stress und in einer außergewöhnlichen Situation.

Er ist gar nicht in der Lage einzuschätzen was das schwächste, wirksamste und zur Verfügung stehende Mittel sein könnte um einen rechtswidrigen Angriff abzuwehren.

Wer so sehr unter Streß steht, daß er den Abschußbecher aus der Tasche fummeln und auf die Waffe schrauben kann, und dann noch so unter Streß steht daß er die Signalrakete aus der Tasche fummeln und richtig rum in den Abschußbecher stecken kann, und dann noch so unter Streß steht, daß er die Waffe mit wackeliger Signalrakete im Signalbecher auf sein Gegenüber richten, zielen und abdrücken kann, ohne daß die Signalrakete rauspurzelt, der...

... kann offensichtlich mit Streß so gut umgehen, daß er auch erkennen kann daß er damit nicht durchkommen wird.

Geschrieben
...

Äähhh. Signalpistole:

- Knicken

- Patrone laden

- Zuklappen

- Bamm!

Oki? Darum auch mein Posting von vorhin.

Und was die ganze Thematik angeht: Es darf das Mittel benutzt werden, daß sicherstellt, daß der Angriff endgültig abgewehrt wird.

Sofern man also eine SW parat hat, so könnte man diese auch benutzten, es sei den es besteht ein extremes Mißverhältnis (SW Einsatz gegen Kinder z.B.).

Tatsache ist, daß insbes. niedere Instanzen immer wieder zuungunsten eines Notwehrers urteilen. Hier trifft leider der alte Spruch mit dem Gericht und der hohen See zu. Was wir nicht tun sollten ist aus diesen Fehlentscheidungen allzuviel abzuleiten, denn das diese Urteile in jeder Hinsicht falsch sind kann man leicht alleine schon an den Folgen erkennen (München z.B.: 20 Leute gucken zu, wie jemand totgeschlagen wird).

So oder so kann wohl keiner von uns sagen, wie er/sie in einer Notwehrsituation reagieren würde.

Letztlich bitte ich stets zu beachten, daß, wenn eine Waffe zum Einsatz kommen MUSS, schon vorher etliche Dinge fatal schief gelaufen sind.

Anstatt also zu sinnieren mit welchem Kaliber man Ede eins draufbrät sollte der geneigte Schreiber stattdessen vielleicht einfach beim nächsten Besuch der örtlichen Bank vorher investigativ den Blick ins Innere der Bank schweifen lassen, damit er nicht mitten in einen Überfall reinrennt. Das ist dann nämlich (so oder so) für die Person stressfreier, als anschließend ein 33er Mag nach dem anderen durch die Glock 17 zu nageln bzw. selbst als Geisel zur Verfügung zu stehen.

In diesem Sinne!

:bb1:

EDIT: Und bei denen, die immer am lautesten von Notwehr reden würde ich gerne mal überraschend checken, ob sie wenigstens immer ein Messer dabei haben.

Da würden die Gesichter dann wohl schon lang werden.

Geschrieben
Äähhh. Signalpistole:

- Knicken

- Patrone laden

- Zuklappen

- Bamm!

Oki? Darum auch mein Posting von vorhin.

Ich würde nochmal den Eingangspost mit der zu beantwortenden Frage ganz genau lesen:

Ist es verboten in einer Notsituation die Schreckschusswaffe mit einer Leuchtrakete zu bestücken und mit dieser dann zu schießen?

(Hervorhebung durch mich)

Geschrieben

Leute, spart Euch die Mühe. User "Planck1858" hat nur die erste Antwort gelesen. Danach war er nicht mehr hier. Somit scheint ihn offenbar die Antwort auf seine Frage nicht groß zu interessieren.

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