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IGNORED

Waffenkauf aus dem EU-Ausland


czbopfingen

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo zusammen,

habe bisher noch nichts genaues und aktuell gefunden. Wer kann mir helfen:

Möchte mir eine Dessert Eagle .50 AE kaufen. Allerdings haben die in Deutschland gesalzene Preise.

Wie läuft so was ab, wenn ich z. B. eine günstige Waffe aus dem EU-Ausland mir besorge.

Import / Zoll / Beschuss etc.

Danke für Eure Antowrt.

Gruß Christian

Geschrieben

Hast Du denn schon eine Quelle im EU-Ausland?

Der Import für ganz Europa läuft "offiziell" über 1 Firma...

Gug doch lieber mal auf egun, da gehen regelmäßig fast neue zum Spottpreis weg...

Geschrieben

habe ich schon geschaut. aber ne .50 ae ist nicht so oft drin :-(

und dann möchte ich noch eine in chrome. meistens wird diese ja in schwarz angeboten.

Bin sehr oft im Ausland unterwegs und da könnte ich schon in einige Geschäfte mich erkundigen

Geschrieben
Hallo zusammen,

habe bisher noch nichts genaues und aktuell gefunden. Wer kann mir helfen:

Möchte mir eine Dessert Eagle .50 AE kaufen. Allerdings haben die in Deutschland gesalzene Preise.

Wie läuft so was ab, wenn ich z. B. eine günstige Waffe aus dem EU-Ausland mir besorge.

Import / Zoll / Beschuss etc.

Danke für Eure Antowrt.

Gruß Christian

Du brauchst von deiner Behörde neben der Voreintragung ein Papier, welches den Import unter Angabe der Waffendaten genehmigt.

Dieses Papier braucht auch der im EU Ausland sitzende Verkäufer von dir. Damit geht er wiederum zu seiner Behörde, welche ihm den Verkauf nach Deutschland genehmigt.

Hat der Verkäufer dir die Waffe geschickt, musst du innerhalb von 14 Tagen zu deiner Behörde und den Besitz der Waffe anzeigen/abstempeln lassen.

Zoll innerhalb der EU entfällt ! -freier Warenverkehr- !

Geschrieben

das ist ja eine super Antwort. Klingt ja auch relativ einfach.

Und noch eine Frage: Wie verhält es sich mit den Beschusszeichen? Sind die z. B. von Belgien oder Österreich auch in Deutschland gültig?

Habe da mal was gehört von CGI? ??

LG

Christian

Geschrieben
das ist ja eine super Antwort. Klingt ja auch relativ einfach.

Und noch eine Frage: Wie verhält es sich mit den Beschusszeichen? Sind die z. B. von Belgien oder Österreich auch in Deutschland gültig?

Habe da mal was gehört von CGI? ??

LG

Christian

Von Österreich weiss ich, das die dortigen Beschusszeichen auch hier uneingeschränkt anerkannt werden und kein zusätzlicher Beschuss nötig ist.

Geschrieben

hallo

wenn es um AT -> DE oder umgekehrt geht dann ist es einfacher das ueber zwei haendler (einen in DE, einen in AT) zu machen.

kostet pauschal 45,- und du hast mit dem behoerdenkram nix mehr zu tun.

die oesterreichische waffe geht vom alten besitzer zum oesterreichischen haendler

der schickt sie zu deutschen haendler

und du erhaeltst sie vom deutschen haendler

fuer dich ist das waffenrechtlich ein ganz normaler kauf vom deutschen haendler

die historie der waffe ist rechtlich unerheblich

und einen haufen versandkosten sparst dir auch dabei

das klappt in beide richtungen (DE -> AT) und umgekehrt

habe ich kuerzlich genutzt

klappt einwandfrei

Geschrieben
Wie verhält es sich mit den Beschusszeichen? Sind die z. B. von Belgien oder Österreich auch in Deutschland gültig?

Habe da mal was gehört von CGI? ??

Nicht CGI, sondern CIP (Commission Internationale Permanente pour l'Epreuve des Armes à Feu Portatives). Der Beschuss aus CIP-Mitgliedsstaaten ist in .de anerkannt. Das sind, neben Deutschland:

Belgien

Chile

Finnland

Frankreich

Großbritannien

Italien

Österreich

Russische Föderation

Slowakische Republik

Spanien

Tschechische Republik

Ungarn

Siehe § 4 (2) BeschG:

Eine Beschusspflicht nach § 3 besteht nicht für Feuerwaffen und höchstbeanspruchte Teile, die das Beschusszeichen eines Staates tragen, mit dem die gegenseitige Anerkennung der Beschusszeichen vereinbart ist.
Geschrieben

Die Verbringungserlaubnis nach § 29 Abs. 2 WaffG wird allerdings als Zustimmung zur ausländischen Erlaubnis erteilt. Also muss diese zuerst mal vorliegen für Deine Waffenbehörde.

Danach wie gehabt innerhalb von zwei Wochen Erwerb anzeigen und WBK zur Eintragung vorlegen. Fertig.

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