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IGNORED

Erbwaffen und...............


kirstin

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Liebes Forum,

ich bitte euch um Informations zum Thema; geerbte Waffen.

Ich besitze mehrere Waffen (Pistolen, LW), die ich von meiner Familie geerbt habe. Vor 3 Jahren wurde mir ein WBK offiziel

ausgestellt. Jetzt plötzlich soll ich diese Waffen durch ein Sicherheitssystem (offensichtlich gibt es nur Trustlock) blockieren lassen. Spontan denke ich an einen Oldtimer, dessen Batterie entfernt werden muss, damit er nicht mehr gebrauchsfähig ist................

Ich frage euch, muss ich dieser Aufforderung nachkommen?

Oder welche Möglichkeiten gibt es? Einspruch

Welche Möglichkeiten zur legalen Nutzung gibt es?

Ich habe gelesen, dass Sportschützen nur bis Kaliber zugelassen sind..........

Ist die einzige Alternative, einen Jagdschein zu erwerben?

vielen lieben dank an alle, die mir Tipps geben können

Kirstin

Geschrieben
Liebes Forum,

ich bitte euch um Informations zum Thema; geerbte Waffen.

Ich besitze mehrere Waffen (Pistolen, LW), die ich von meiner Familie geerbt habe. Vor 3 Jahren wurde mir ein WBK offiziel

ausgestellt. Jetzt plötzlich soll ich diese Waffen durch ein Sicherheitssystem (offensichtlich gibt es nur Trustlock) blockieren lassen. Spontan denke ich an einen Oldtimer, dessen Batterie entfernt werden muss, damit er nicht mehr gebrauchsfähig ist................

Ich frage euch, muss ich dieser Aufforderung nachkommen?

Oder welche Möglichkeiten gibt es? Einspruch

Welche Möglichkeiten zur legalen Nutzung gibt es?

Ich habe gelesen, dass Sportschützen nur bis Kaliber zugelassen sind..........

Ist die einzige Alternative, einen Jagdschein zu erwerben?

vielen lieben dank an alle, die mir Tipps geben können

Kirstin

Moin,

da gibt es mehrere Möglichkeiten. Du kannst dir diese Erbwaffensicherungen zulegen, die Waffen bei einem Erwerbsberechtigtem einlagern (bei KW's auch an den BüMa um die Ecke denken), Jagdschein machen oder die Waffen verkaufen. Eine letzte Möglichkeit wäre noch Sportschütze zu werden aber wie es dann aussieht dazu könnte sich ja vll. ein Waffenrechtsexperte äussern. ;)

Gruß Christian

PS. Mir wäre da der Jagdschein noch die sympathischste Lösung :gutidee:

Geschrieben

Wenn Du eine gewisse Affinität zu diesen Waffen hast, wäre der Erwerb eines eigenen Bedürfnisses und einer eigenen Sachkunde ja naheliegend ? Entweder als Jäger/in oder Sportschütze/ Schützin.

Dazu wäre es aber hilfreich zu erfahren, welche Waffen (Modell, Art, Kaliber) das sind, weil sich danach auch richtet, nach welchem Bedürfnis man sie "betreiben" kann, bzw. in welchem Verband es dafür sportliche Disziplinen gibt.

Der erste Schritt wäre sicherlich, Kontakt mit Deiner Behörde aufzunehmen, um die Voraussetzungen für eine Vermeidung der Blockierung zu erfahren, denn diese Kosten wären dann ja mindestens mittelfristig vermeidbar. Der erste Schritt wäre sicherlich, überhaupt erstmal einen Sachkundelehrgang zu machen.

Wenn sich deine Behörde auf nichts einlässt, wäre die Zwischenlagerung bei einem Händler oder einem anderen Berechtigten eine (vorübergehende) Lösung, denn der Erwerb des Bedürfnisses ist ja auch mit (nicht unerheblichen) Kosten verbunden.

Gruß,

Coltfan

Geschrieben
Liebes Forum,

Welche Möglichkeiten zur legalen Nutzung gibt es?

Kirstin

such Dir einen netten Verein, oder eine SLG <_<

wir haben gerade eine Schützin in einem ähnlichen Fall bei uns aufgenommen...

Gruß Jens

Geschrieben

Hallöle,

was auch noch eine Rolle spielen könnte,

aus welchem Grund hat

deine Familie die Waffen besessen? (Schützen, Jäger oder Sammler)

Wie Coltfan schon schreibt, würde ich an Deiner Stelle die Behörde kontaktieren welche Optionen Du hast.

Eventuell auch noch einen Sachverständigen um Rat fragen.

Ich war anfangs in ähnlicher Lage nur war es bei mir nur eine Waffe, diese aber illegal.

Die Waffe hab ich immer noch bin heute Sammler und seit kurzem Schütze.

Du siehst es gibt so gut wie immer einen Weg.

Gruß

Achim

Geschrieben
Welche Möglichkeiten zur legalen Nutzung gibt es?

Ich habe gelesen, dass Sportschützen nur bis Kaliber zugelassen sind..........

Ist die einzige Alternative, einen Jagdschein zu erwerben?

Erstmal willkommen im Forum,

Du hast die Waffen im Zuge der Erbfolge erworben, leider hat der Gesetzgeber da die Auflagen bei der Aufbewahrung verschärft. Es gibt noch gar nicht für alle Waffen Blockiersysteme, die wie das Entfernen der Auto-Batterie wirken. (Prima Vergleich übrigens :eclipsee_gold_cup: )

Hier übrigens der relevante Gesetzestext

Das ganze ist für Dich ein Entscheidungsbaum, Waffen behalten ist aber jetzt mit zusätzlichen Kosten für Dich verbunden. Wenn Du den ganzen Klumpatsch loswerden willst, kannst Du die Waffen zum Materialwert (meistens zumindest) an einen Büchsenmacher abgeben. Wir würden dann alle hier eine Trauerträne verdrücken.

Ansonsten kannst Du es als Chance begreifen, jetzt selbst "aktiv/e" Waffenbesitzer/in zu werden. Es gibt (im Wesentlichen) drei Möglichkeiten, erlaubnispflichtige Schusswaffen zu besitzen.

- Sportschütze: in Verein eintreten, Waffensachkundekurs bestehen

- Jäger: Jagdprüfung ablegen

- Sammler: Gutachten über kulturhistorisch oder Technisch wichtiges Sammelthema

Benutzen darfst Du die Waffen auf jeder (für die Waffen zugelassenen) Schießstätte.

Der sinnvollste Weg ist nmM, in einen Schützenverein einzutreten und der Behörde mitzuteilen, daß Du einen Teil der Waffen in Zukunft sportlich nutzen möchtest. Das Geld, daß Du für die Blockiersysteme sparst, kannst Du dann in Vereinsbeiträge und die Sachkunde investieren. Das geht auch relativ fix, und hat nach meiner Auffassung eine aufschiebende Wirkung auf den Erlass der Behörde. Falls die Behörde darauf besteht, sind ja schon genügend Tipps für eine Vorübergehende Aufbewahrung gegeben.

Für Detailfragen wäre noch interessant: um welche Waffen handelt es sich ? Wo liegt Dein Wohnort, dann können sich die hier Herumtreibenden mit Dir in Verbindung setzen, wenn Du Interesse hast.

Geschrieben

Da die Aufforderung zur rückwirkenden Erbwaffenblockierung rechtswidrig ist gibts nur eins:

1. rechtsmittelfähigen Bescheid verlangen

2. Widerspruch einlegen und Widerspruchsbescheid abwarten

3. Klagen vor dem VG

4. Es bleibt alles beim alten. :eclipsee_gold_cup:

Gibt schon diverse Threads hier dazu... Suchfunktion nutzen !

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