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IGNORED

Zahlenschlösser oder DNS-Spurenverschleppung


MajTom

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Geschrieben

http://de.news.yahoo.com/17/20100623/twl-p...rs-562a590.html

Moin,

ein jeder vermag zu lesen, vor allem zwischen den Zeilen..... Wenn es der StAA gelingt, nachzuweisen, dass der Amoktäter von W. Zugriff auf den Schrankinhalt hatte, dürfen wir ALLE uns neue Schränke mit Fingerabdrucksicherung/biometrischen Systemen anschaffen. Wer glaubt, die Dildofirma sei aus dem Rennen, hat gepennt, da die biometrische Sicherung auch noch im Angebot ist.

Hoffentlich hat KillerT`Papa einen Rechtsbeistand, der Ahnung von DNS-Spurenverschleppung hat....

Schönen Abend und viel Spass bei Balltretenzuschauen.....

Geschrieben
da sich der Vorwurf auf den Verstoß gegen das Waffengesetz beschränkt.

Und dafür, für eine Ordnungswidrigkeit, 27 Verhandlungstage?

Verwunderte Grüße

Michael

Geschrieben

Zitat:

"Die Strafkammer könne nicht ausschließen, dass Tim K. die Tat auch dann begangen hätte, wenn der Angeklagte Tatwaffe, Magazin und Munition im gesicherten Waffentresor verwahrt hätte. Es lägen erhebliche Anhaltspunkte vor, dass der Jugendliche die Zahlenkombination kannte."

Dieser Satz ist blanker Unsinn. Denn wenn der Vater auf irgendeine Weise dem Jungen die Zahlenkombination

(oder den Schlüssel, etc.) zugänglich macht, dann bewahrt er nicht mehr im gesicherten Waffentresor auf -

es dann ist nichts gesichert!

Geschrieben

Ohne einer gewissen Sorte Behördenvertreter zu Nahe treten zu wollen, spricht man in gewissen Kreisen auch von Ähnlichkeiten zur Kavallerie:

Dumm und Schneidig! Und im Gegensatz zu Richtern (siehe Zumwinkel) auch schon mal Weisungsgebunden... Davon ab, dass hier die "Unschuldsvermutung" pervertiert wird.... aber so isses im Rechtsstaat...

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