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IGNORED

zweite 9mm "auf" Fallenschein?


xamoel

Empfohlene Beiträge

guten morgen allerseits!

wie schon im titel steht, besitze ich auf jagdschein bereits eine (uralte) 9mm pistole. nun würde ich gerne eine glock 17 oder 19 erwerben. als jäger darf ich ja 2 kurzwaffen ohne bedürfnis erwerben, und nach nachweis eines fallenlehrganges eine dritte, die "für die fallenjagd geeignet" sein sollte (oder muss?).

ich plane ausser der glock noch die anschaffung einer HK45, aber vermutlich nicht mehr dieses jahr.

theoretisch sollte eine 9mm ja für die fallenjagd geeignet sein, in hinsicht auf wirkung am wild/unnötige qualen vermeiden etc. ich habe aber von SBs bzw ämtern gehört, die nur kleinkaliber für die fallenjagd genehmigen.

mein zuständiges amt ist münchen stadt. wie sind da eure erfahrungen, habe ich überhaupt eine chance, die 9mm oder .45 auf fallenschein ausgestellt zu kriegen?

wie schauts mit den rechtlichen grundlagen aus? besser gesagt wie kann ich den SB "überzeugen", das zu genehmigen?

vielen dank für eure hilfe!

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moin , meister der grünen zunft !

eine 9mm für die fallenjagd ?

super idee, ich liefere diir gerne deinen enormen bedarf an fallen........

nee, aber mal im ernst: für die bei der erlegung von in lebendfallen gefangenen tieren verwendet man ein kaliber, das das tier tötet, aber nicht die falle zerstört und den jäger durch herumfliegendes material gefährdet.

das ist z.b. eine 22er angesagt - oder munition mit ähnlichen energiewerten.

gut schuss und KEINE splitter !

handgunner

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guten morgen allerseits!

wie schon im titel steht, besitze ich auf jagdschein bereits eine (uralte) 9mm pistole. nun würde ich gerne eine glock 17 oder 19 erwerben. als jäger darf ich ja 2 kurzwaffen ohne bedürfnis erwerben, und nach nachweis eines fallenlehrganges eine dritte, die "für die fallenjagd geeignet" sein sollte (oder muss?).

ich plane ausser der glock noch die anschaffung einer HK45, aber vermutlich nicht mehr dieses jahr.

theoretisch sollte eine 9mm ja für die fallenjagd geeignet sein, in hinsicht auf wirkung am wild/unnötige qualen vermeiden etc. ich habe aber von SBs bzw ämtern gehört, die nur kleinkaliber für die fallenjagd genehmigen.

mein zuständiges amt ist münchen stadt. wie sind da eure erfahrungen, habe ich überhaupt eine chance, die 9mm oder .45 auf fallenschein ausgestellt zu kriegen?

wie schauts mit den rechtlichen grundlagen aus? besser gesagt wie kann ich den SB "überzeugen", das zu genehmigen?

vielen dank für eure hilfe!

naja, ich glaube kaum das der SB da mitmacht.

die Dritte auf Fallenschein ist in der Regel IMMER ne .22 oder max. 6,35mm,..................................wenn vorher 2 Großkaliber-KW da sind!

ne GK-KW auf Fallenschein......DAS möchte ich sehen wie das begründest! Was willst den mit den Fallen fangen? Bären???

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Jetzt mal von der praktischen seite abgesehen, dass ich damit fallen kaputtmachen wuerde ist mir auch klar. Mir geht es eher darum die idiotische 2KW regel zu umgehen. Bei einem bekannten im muenchner umfeld war das uebrigens kein problem, der hat ein drittes grosskaliber ohne grosse beschwerden gekriegt. Duerfte ich fuer die 22er denn ein WS kaufen, in groesserem kaliber? Wohl nicht oder? Gibts noch andre.moeglichkeiten, ausser den umweg ueber den schiesssport? Jagd im ausland mit der KW hab ich auch schon gehoert z.b.

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Ich mein, das Gesetz ist ja auch voll zu verstehen.

Bei der erheblichen Anzahl von Straftaten bei denen legale Schusswaffen eine Rolle spielen

(war es nicht irgendetwas um die 0,0026%?) macht immer die 3. und 4. Kurzwaffe

den gösseren Anteil.

Mit der 1. und 2. Kurzwaffe werden ja praktisch nie Straftaten begangen.

Wennschon, dann mit der 3. und 4.

Achso, mit der 3. und 4. werden noch weniger Straftaten begangen.

Naja, dann ist es wohl reine Schikane?

Oder haben wir Alkohol verboten, weil viel mehr unschuldige Menschen durch

Alkoholmißbrauch am Steuer sterben als durch den Gebrauch legaler Waffen

und sich die Fahrer einfach nicht an das Gesetz halten.

LG

M

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mir ist grad noch eine andre möglichkeit eingefallen, aber darauf wird sicher schon jemand vor mir gekommen sein, und vlt hab ich auch grundsätzlich einen denkfehler drin:

also folgendermassen:

1) ich habe bereits eine eingetragene 9mm und eine .45er.

2) ich hole einen voreintrag für .22, und kaufe damit z.b. eine glock, die von bereits ein KK-lauf eingebaut hat, also ohne den original 9mm lauf.

3) wechselläufe muss ich in der WBK ja nicht eintragen lassen, wenn ich keine munition dafür erwerben will, korrekt?

4) jetzt kaufe ich einen wechsellauf für die 22er-glock in 9mm, munition darf ich ja wg der andren 9mm bereits erwerben

5) ich habe somit die alte 9mm und .45er, und eine neue glock mit 22er lauf UND 9mm wechsellauf.

6) tada!

wo ist mein denkfehler? kriege ich keinen 9mm-wechsellauf verkauft, weil das "grundkaliber" der glock .22 ist?

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3) wechselläufe muss ich in der WBK ja nicht eintragen lassen, wenn ich keine munition dafür erwerben will, korrekt?

4) jetzt kaufe ich einen wechsellauf für die 22er-glock in 9mm, munition darf ich ja wg der andren 9mm bereits erwerben

wo ist mein denkfehler? kriege ich keinen 9mm-wechsellauf verkauft, weil das "grundkaliber" der glock .22 ist?

zu 3): doch musst du! egal ob munitionsberechtigung oder nicht!

zu 4): kannst du machen! aber für den 9mm-lauf musst du ein separates bedürfnis ( wie für einen ganze waffe in 9mm ) nachweisen, da kalibier größer als kaliber der grundwaffe!

denkfehler ? JA ! das WaffG spricht dagegen! 9mm-Wechsellauf zu bekommen ist möglich, aber nicht "einfach mal so", das WaffG muss schon beachtet werden!

gruß alzi

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Ich glaub, wenn ich bei Dir SB wäre, würde ich dich darauf verweisen, dass Du für Deine vorhandenen Kurzwaffen ja auch ein .22er Wechselsystem kaufen kannst ...

Bei Deiner Argumentationshartnäckigkeit wäre das mal ne angemessene Verwaltungsschläue ...

Aber im Ernst. Schau ins Waffenrecht oder stell Fallen für tasmanische Beutelteufel auf ...

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ja, das mit der kaliber wechsellauf größer als kaliber grundwaffe hab ich mir schon gedacht.

was nützen fallen für beutelteufel? sind die so schusshart?

@alzi:

bist du dir sicher, dass man wechselläufe (zumindest solange das kaliber kleiner als das grundkaliber ist) eintragen lassen MUSS?

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bist du dir sicher, dass man wechselläufe (zumindest solange das kaliber kleiner als das grundkaliber ist) eintragen lassen MUSS?

ja!

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@alzi:

bist du dir sicher, dass man wechselläufe (zumindest solange das kaliber kleiner als das grundkaliber ist) eintragen lassen MUSS?

ich empfehle an dieser stelle, die suchfunktion des forums zu bemühen, sowie die lektüre des WaffG.

mehr schreibe ich da nicht zu, und sollte auch nicht mehr dazu schreiben.

gruß alzi

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