Piet-kun Posted May 10, 2010 Share Posted May 10, 2010 Hallo! An mein Ruger 10/22 soll ein Schaft mit Pistolengriff und Schubschaft, gleichzeitig soll auch der Lauf Kürzer werden. Zum Sportlichen Schießen braucht er in jedem Fall mind. 42cm Lauflänge und das WaffG verlangt das die Knifte mindestens 60cm Gesamtlänge hat, wenn ich es nicht falsch verstehe, richtig? Was sind diese 42cm? Ab dem Anfang der Züge bis zum Ende der Züge? Von der Stirnseite des Patronenlagers bis zum ende der Züge? Oder von der Stirnseite des Patronenlagers bis zum Ende des Laufes auch wenn sich auf den letzten Zentimetern keine Züge befinden sondern eine Festgeklebte Mündungsbremse(n Atrappe)? Vielleicht findet sich ja jemand der auf meine Frage eingehen möchte und sich nicht nur profilieren muss mit dem an den Kopf schmeissen von Paragraphen oder dem verweis auf die Suchfunktion. Kann ich beides Nutzen, Frage trotzdem offen. Über Sinn und unsinn muss man auch nicht reden, ich möchte das so und das muss als Grund reichen. Vielen Dank und Grüße. Peter Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted May 10, 2010 Share Posted May 10, 2010 Die Maße stehen, wie Du ja erkannt hast, im Gesetz. Lauflänge ist imho die Vorderkante Patronenlager (einschließlich des Lagers) bis Ende des Laufes (Mündung), wozu sicher nicht ne Mündungsbremsenattrappe gehört, da diese kein Laufbestandteil ist. Allerdings erschliesst sich mir der Sinn dieses Umbaus nu gar nicht. Im Kaliber .22 sieht das ja noch nicht mal martialisch aus ..., über Pistolengriff kann man sicher streiten und der Schubschaft machts praktisch zum Transport, aber die Laufkürzung ? Gruß, Coltfan Link to comment Share on other sites More sharing options...
alzi Posted May 10, 2010 Share Posted May 10, 2010 sorry, aber ich muss mal so ganz blöd fragen: Woher sind die 42cm, stehen die im Gesetz oder in der DSB-Sportordnung (daher kenn ich die 42 cm) ? gruß alzi Link to comment Share on other sites More sharing options...
weLLman~ Posted May 10, 2010 Share Posted May 10, 2010 sorry, aber ich muss mal so ganz blöd fragen: Woher sind die 42cm, stehen die im Gesetz oder in der DSB-Sportordnung (daher kenn ich die 42 cm) ?gruß alzi http://www.gesetze-im-internet.de/awaffv/__6.html Link to comment Share on other sites More sharing options...
weLLman~ Posted May 10, 2010 Share Posted May 10, 2010 Vielleicht findet sich ja jemand der auf meine Frage eingehen möchte und sich nicht nur profilieren muss mit dem an den Kopf schmeissen von Paragraphen oder dem verweis auf die Suchfunktion.Kann ich beides Nutzen, Frage trotzdem offen. Über Sinn und unsinn muss man auch nicht reden, ich möchte das so und das muss als Grund reichen. Ganz einfach: messe an Deinem Putzstock 42cm ab, entferne einen mgwl. vorhandenen MFD !werkzeuglos! - stecke den Putzstock von vorne in den Lauf (Verschluss geschlossen und verriegelt) und bete das die Markierung nicht sichbar ist. So ähnlich macht das auch das BA! . Link to comment Share on other sites More sharing options...
Raiden Posted May 10, 2010 Share Posted May 10, 2010 Ähm, die 42cm gelten aber nur für den "kleinen Anschein". Wenn der nicht erweckt wird, ist die Lauflänge so ziemlich egal (natürlich Lauf+Verschlusslänge und Mindestlänge für Langwaffen beachten). Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted May 10, 2010 Share Posted May 10, 2010 http://www.gesetze-im-internet.de/awaffv/__6.html Hmmm???? In der o.a. Verordnung heißt es: Vom sportlichen Schießen sind ausgeschlossen: [...]halbautomatische Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach den Anschein einer vollautomatischen Kriegswaffe hervorrufen, die Kriegswaffe im Sinne des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen ist, wenn a) die Lauflänge weniger als 42 Zentimeter beträgt, b) das Magazin sich hinter der Abzugseinheit befindet (so genannte Bul-Pup-Waffen) oder c) die Hülsenlänge der verwendeten Munition bei Langwaffen weniger als 40 Millimeter beträgt; Da steht nichts von Patronen mit Zentralfeuerzündung oder ähnliches. Die Bedingungen der Buchstaben a), B) und c) sind mit oder verknpüft, wenn auch nur eine der Bedingungen a), b) oder c) erfüllt ist UND die Waffe eine halbautomatische Schusswaffe ist, "die ihrer äußeren Form nach den Anschein einer vollautomatischen Kriegswaffe hervorruft [...]" dann ist die Waffe vom Schießsport ausgeschlossen. Eine Ruger 10/22 ist ein Halbautomat für .22 lfb. Die Hülsenlänge der Patrone .22 lfb ist kürzer als 40 Millimeter!? Wenn die Ruger also ausschaut wie eine "vollautomatische Kriegswaffe", dann ist sie, völlig unabhängig von ihrer Lauflänge, vom Schießsport ausgeschlossen weil schon die Hülsenlänge zu kurz ist. Auf die 42 cm Lauflänge kommt es nicht mehr an. Richtig oder falsch? ?????????????? Wegen der Langwaffeneigenschaft muss der Lauf natürlich so lang sein, dass Lauf und Verschluss in geschlossener Stellung länger als 30 cm sind und mit eingeschobener/eingeklappter Schulterstütze muss die Waffe länger als 60 cm sein. Die Lauflängen waren eine heiße Diskussion. Man hat sich geeinigt die Lauflänge mit Patronenlager zu messen, außer bei Revolvern natürlich. Link to comment Share on other sites More sharing options...
weLLman~ Posted May 10, 2010 Share Posted May 10, 2010 Eine Ruger 10/22 ist ein Halbautomat für .22 lfb. Die Hülsenlänge der Patrone .22 lfb ist kürzer als 40 Millimeter!? Wenn die Ruger also ausschaut wie eine "vollautomatische Kriegswaffe", dann ist sie, völlig unabhängig von ihrer Lauflänge, vom Schießsport ausgeschlossen weil schon die Hülsenlänge zu kurz ist. Auf die 42 cm Lauflänge kommt es nicht mehr an. So ist es! So geht es in D leider nicht: . Link to comment Share on other sites More sharing options...
SeinePestilenz Posted May 10, 2010 Share Posted May 10, 2010 Richtig oder falsch? ?????????????? Richtig. Es gibt aufgrund der Formulierung von c) eine exotische Ausnahme: KW mit 42 cm Lauf. Gibt es aber kaum. Na ja, die Frage haben wir pro Jahr so vierzig, fünfzig Mal. Ich schreibe dazu nichts mehr. Ist mir zu mühsam. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted May 10, 2010 Share Posted May 10, 2010 edit sagt Irrtum. Kann man sein Posting löschen, wenn man merkt Unsinn geschrieben zu haben? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Piet-kun Posted May 10, 2010 Author Share Posted May 10, 2010 Hallo und Danke für die Antworten! Ganz einfach: messe an Deinem Putzstock 42cm ab, entferne einen mgwl. vorhandenen MFD !werkzeuglos! - stecke den Putzstock von vornein den Lauf (Verschluss geschlossen und verriegelt) und bete das die Markierung nicht sichbar ist. Das ist ja noch die Frage, wenn der MFD Festgeklebt/Verstiftet ist, zählt er dann mit zur Lauflänge? Grüße, Peter Link to comment Share on other sites More sharing options...
Piet-kun Posted May 10, 2010 Author Share Posted May 10, 2010 Allerdings erschliesst sich mir der Sinn dieses Umbaus nu gar nicht. Muss doch auch garnicht, was hast daran nicht verstanden? "Über Sinn und unsinn muss man auch nicht reden, ich möchte das so und das muss als Grund reichen." Besonders Deutsche haben es gemein inne das sie andere von ihrer Meinung überzeugen müssen und das etwas das für sie keinen Sinn macht auch für andere unnütz ist und nicht sein muss. Konnt ich noch nieh verstehen... Kannst du mir das vielleicht erklären? Ich möcht das so, obs Sinn macht oder nich is doch vollkommen egal wenn ich das so möchte weil ichs hübsch finde, was ist dann die Motivation daran das in frage zu stellen? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Bigyoda Posted May 10, 2010 Share Posted May 10, 2010 ich dachte die 42cm sind nur um die 16" Läufe aus dem Rennen zu nehmen und den Sport teurer zu machen. Sin haben sie sicher keinen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
weLLman~ Posted May 10, 2010 Share Posted May 10, 2010 Das ist ja noch die Frage, wenn der MFD Festgeklebt/Verstiftet ist, zählt er dann mit zur Lauflänge? Wenn der MFD nicht wergzeuglos entfernt werden kann, muss er wohl mitgemessen werden Link to comment Share on other sites More sharing options...
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