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IGNORED

Schießbuch führen...


Will Kane

Empfohlene Beiträge

Während der ersten drei Jahre, richtig. ......

Ja, klar.

Nach den ersten drei Jahren muss halt jeder sehen, wie er im Nachfragefall sein Bedürfnis nachweist.

Der Regelfall ist und bleibt die entsprechende Bescheinigung des Verbandes, die der Schütze dann bei seiner Behörde vorlegt. Damit hat es dann auch sein Bewenden, da es (noch) keine Rechtsgrundlage gibt, nach der die Behörde die Vorlage eines Schießbuches verlangen kann. Insofern würde ich im Fall des Falles den SB immer freundlich bitten, mir die entsprechende Rechtsgrundlage für sein Verlangen zu nennen. Da er das (noch nicht) kann, wird er sich dann wohl oder übel mit der Verbandsbescheinigung zu begnügen haben.

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Keine Pflicht, aber ausgesprochen nützlich: Stell Dir vor, Du trittst wegen irgendeines Ärgers aus deinem Verein aus. Sobald der Austritt pflichtgemäß gemeldet wird, will die Behörde wissen, wo Du jetzt schiesst.

Verbindet sie das dann gleich mit einer Bedürfnisprüfung und Du bekommst von deinem alten Verein keine Rückmeldungen oder Bescheinigungen mehr, guckst Du erstmal in die Röhre.

Soll ja keine so ganz irreale Konstellation sein ...

Un getz zu hier. Das ist der gefühlt 180.Thread zu diesem Thema.

Gruß,

Coltfan

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Ich führe sogar zwei.

Eines für das Regime, und eines nur für mich.

Im Letzteren steht alles genauer,Ringzahl,Munition...usw.

Verstehe gar nicht,warum Manche dabei immer so tun,als wolle man Ihnen was abschneiden.

SO schlimm is das doch alles gar nicht und wenn irgendein Offizieller sowas mal sehen

würde wollen kopiere ich Ihm ersteres und gut ist.

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Da er das (noch nicht) kann, wird er sich dann wohl oder übel mit der Verbandsbescheinigung zu begnügen haben.

Damit ist die Behörde, soweit mir bekannt, in der Regel auch zufrieden. Aber was ist mit dem Verband? Der stellt

keine Bescheinigung aus, wenn kein entsprechender Nachweis, also z.B. Schießbuch vorgelegt wird. Ich persönlich

halte das für einen bürokratischen Humbug, der keinerlei zusätzlichen Sicherheitsgewinn bringt.

Auf der anderen Seite verstehe ich die Kollegen, die beim Verband Funktionen inne haben und die Bescheinigungen

ausstellen müssen. Sollte das etwas nicht "ordnungsgemäss" laufen, könnte der Verband seine Anerkennung verlieren,

und das wäre dann der MegaGau.

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Ich führe kein Schießbuch, hab ich noch nie gemacht. Wenn ich die 18 Termine zwecks eines neuen Voreintrags nachweisen muss, nehme ich die Schießkladde zur Hand. Außerdem habe ich die offiziellen Ergebnisslisten von den Wettkämpfen.

Dem kann ich mich anschliessen. genau so laeuft es bei mir auch und in unserem Verein kenne ic niemanden, der ein Schiessbuch fuehrt.

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Ich muss aber ehrlich sagen, dass die Waffenbehörde weder bei meiner ersten Waffe vor zwei Jahren, noch bei meiner zweiten Waffe, im Januar 2010, die Schießbucheinträge sehen wollte.

Ich hatte sie zwar beim Originalantrag mitgeschickt, aber den hat die Behörde versemmelt und bei dem nachschicken, lief kulanterweise alles per email, haben die nicht danach gefragt.

Lediglich beim beantragen der Bedürfnisbescheingung bei meinem LV, wollen die Schießbucheinträge gesehen werden.

Aber ich Denke auch, dass das von Behörde zu Behörde ein wenig unterschiedlich gehandhabt wird.

Ich denke auch, mein Glück, bzw. das Glück aller Waffenbesitzer in meinem Kreis, ist dass unser SB selber langjährieger Sportschütze ist.

Letztlich muss jeder selber wissen, wie er es handhabt, bei SLG ohne eigenen Verein oder Stammverein, hat man aber keine Wahl, als ein Schießbuch zu führen. Immerhin kann man schlecht alle Vereine, bei denen man geschossen hat abklappern um die Einträge aus der Schießkladde zu notieren, bzw. sich nachträglich betsätigen zu lassen.

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