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Neu hier und gleich eine Frage bzgl. Waffensachkunde!


MuenchnerBua

Empfohlene Beiträge

Servus zusammen und liebe Grüße aus dem schönen (aber Ar...kalten!) München!

Folgende Frage stelle ich mal hier in den Raum und ich hoffe, mir kann geholfen werden:

Ich habe von ´95 bis ´97 meine Ausbildung bei der Polizei gemacht - bin aber vorzeitig ausgeschieden und in den Rettungsdienst gewechselt!

Bis zum Ende habe ich verständlicherweise meine Waffensachkunde absolviert - nur damals habe ich mir leider keine Bestätigung darüber austellen lassen.

Da ich jetzt wieder mit dem GK-Schießen anfange, fehlt mir natürlich der Nachweis über die WSK-Prüfung.

In meinem Akt war lediglich der Schießbogen hinterlegt (also der Nachweis über bestanden Schießübungen!).

Leider ist mein ehemaliger Ausbilder inzwischen im Ruhestand und der Nachfolger weiß nach so langer Zeit auch nichts mehr von internen Akten.

Gibt es die Möglichkeit, ggf. NUR die Prüfung abzulegen (der Kurs gilt ja unbegrenzt!) oder sogar eine Stelle, bei der ich den Schießnachweis zur Waffensachkundeprüfung "umschreiben" lassen kann?

(Es ist ja in der Ausbildungsordnung geregelt, das die WSK-Prüfung vor absolvieren der Schußprüfung stattzufinden hat, etc.!)

Wäre super, wenn mir hier jemand helfen könnte!

Mit bestem Dank aus München

Markus

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§ 3 AWaffV

Anderweitiger Nachweis der Sachkunde

(1) Die Sachkunde gilt insbesondere als nachgewiesen, wenn der Antragsteller

….

c) die nach § 7 des Waffengesetzes nachzuweisenden Kenntnisse auf Grund einer anderweitigen, insbesondere behördlichen oder staatlich anerkannten Ausbildung oder als Sportschütze eines anerkannten Schießsportverbandes erworben und durch eine Bescheinigung der Behörde, des Ausbildungsträgers oder Schießsportverbandes nachgewiesen hat, sofern die Tätigkeit nach Nummer 2 Buchstabe b oder Ausbildung nach Nummer 2 Buchstabe c ihrer Art nach geeignet war, die für den Umgang mit der beantragten Waffe oder Munition erforderliche Sachkunde zu vermitteln. Ausbildungen im Sinne der Nummer 2 Buchstabe c können auch durchgeführt werden im Rahmen von

……

(2) Die staatliche Anerkennung von Lehrgängen zur Vermittlung der Sachkunde im Umgang mit Waffen und Munition erfolgt durch die zuständige Behörde; sie gilt für den gesamten Geltungsbereich des Waffengesetzes. Eine Anerkennung des waffenrechtlichen Teils einer zum Führen eines Luft- oder Wasserfahrzeuges berechtigenden staatlichen Prüfung soll erfolgen, wenn die theoretische Ausbildung auf der Grundlage anerkannter Grundsätze, insbesondere eines zwischen Bund, Ländern und Verbänden abgestimmten Fragenkatalogs, stattfindet und die praktische Unterweisung im Umgang mit Seenotsignalmitteln durch sachkundige Personen erfolgt.

Formloser Antrag an das Landratsamt mit Erklärung und Schilderung sowie den Unterlagen die du noch hast wenn es nicht klappt gibt es in München und Umgebung einige Vereine die Sachkunde für 30 Euro anbieten.

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Servus zusammen und liebe Grüße aus dem schönen (aber Ar...kalten!) München!

Folgende Frage stelle ich mal hier in den Raum und ich hoffe, mir kann geholfen werden:

Ich habe von ´95 bis ´97 meine Ausbildung bei der Polizei gemacht - bin aber vorzeitig ausgeschieden und in den Rettungsdienst gewechselt!

Bis zum Ende habe ich verständlicherweise meine Waffensachkunde absolviert - nur damals habe ich mir leider keine Bestätigung darüber austellen lassen.

Da ich jetzt wieder mit dem GK-Schießen anfange, fehlt mir natürlich der Nachweis über die WSK-Prüfung.

In meinem Akt war lediglich der Schießbogen hinterlegt (also der Nachweis über bestanden Schießübungen!).

Leider ist mein ehemaliger Ausbilder inzwischen im Ruhestand und der Nachfolger weiß nach so langer Zeit auch nichts mehr von internen Akten.

Gibt es die Möglichkeit, ggf. NUR die Prüfung abzulegen (der Kurs gilt ja unbegrenzt!) oder sogar eine Stelle, bei der ich den Schießnachweis zur Waffensachkundeprüfung "umschreiben" lassen kann?

(Es ist ja in der Ausbildungsordnung geregelt, das die WSK-Prüfung vor absolvieren der Schußprüfung stattzufinden hat, etc.!)

Mach es NEU!!!

Zum einen hatten wir seit 1997 " ein Paar WaffG-Änderungen", zum anderen ist der Ausbildungsumfang vorgeschrieben.

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@Zm@n: Kannst du mir mit einem Link helfen - welche Vereine bieten dies an?

Hab da nur >300 Euro im Netz gefunden (reine Prüfung ab 80 Euro!)

@HornerArms: An sich sicher keine falsche Idee - nur hab ich mich durchaus auf der Höhe der Entwicklung gehalten - div. Punkte betrafen ja auch den Rettungsdienst ... - "Rescue-Knife" ist da so ein Begriff, nettes Einhandmesser, wegen dem das KVR München Sonderschreiben an das Rettungsdienstpersonal ausgegeben hat (bzw. welches man sich holen konnte!).

Was das peinlich, wenn man zwischen den Einsätzen aus Jux mit dem Bekannten von der Pol gealbert hat und dieses Thema zur Sprache kam ...

So ungefähr nach dem Motto: Klar, sie haben zwar nen Herzinfarkt, aber der Sani kann gerade nicht, der wird als Beschuldigter vernommen, weil er ein Rettungswerkzeug mit sich führte! *lach*

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Danke dir - mit denen komme ich schon klar ... - die an der BWUni sind echt in Ordnung, kenne da sogar ein paar Leute!

Was halt relevant ist - ich möchte ja nicht unbedingt den großen Schein - mir geht es einfach nur darum eigene Sportpistolen zu haben, diese zu Hause im Waffenschrank zu lagern, in zwei Koffern zum Schießstand zu bringen und das Ganze wieder Rückwärts!

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Was halt relevant ist - ich möchte ja nicht unbedingt den großen Schein - mir geht es einfach nur darum eigene Sportpistolen zu haben, diese zu Hause im Waffenschrank zu lagern, in zwei Koffern zum Schießstand zu bringen und das Ganze wieder Rückwärts!

Was ist den ein "großer" Schein?

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Also ob es die "Blaue" ist ... - bei uns stand das damals nur auf der "Grünen" - also dem Dienstausweis! *GG*

Bzgl. der Unterscheidung - ich will ja keinen Waffenschein sondern nur die WBK für Sportschützen!

Es muß also für mich nicht zwingend die Prüfung anerkannt werden, die man für den Waffenschein benötigt (obwohl ja diese Prüfung abgelegt wurde!).

Mir geht es nur um die WBK für Sportschützen, der Rest juckt mich nicht!

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Also ob es die "Blaue" ist ... - bei uns stand das damals nur auf der "Grünen" - also dem Dienstausweis! *GG*

Bzgl. der Unterscheidung - ich will ja keinen Waffenschein sondern nur die WBK für Sportschützen!

Es muß also für mich nicht zwingend die Prüfung anerkannt werden, die man für den Waffenschein benötigt (obwohl ja diese Prüfung abgelegt wurde!).

Bei welcher Polizei willst Du die Prüfung abgelegt haben?

Karl

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...

Ich habe von ´95 bis ´97 meine Ausbildung bei der Polizei gemacht - bin aber vorzeitig ausgeschieden und in den Rettungsdienst gewechselt!

Bis zum Ende habe ich verständlicherweise meine Waffensachkunde absolviert - nur damals habe ich mir leider keine Bestätigung darüber austellen lassen.

Da ich jetzt wieder mit dem GK-Schießen anfange, fehlt mir natürlich der Nachweis über die WSK-Prüfung.

In meinem Akt war lediglich der Schießbogen hinterlegt (also der Nachweis über bestanden Schießübungen!).

...

Du hast den Vorbereitungsdienst nicht erfolgreich beendet, verstehe ich das richtig? Denn dann könnten wesentliche Teile der polizeilichen Ausbildung fehlen, die diese Ausbildung als "anderweitige, z.B. behördliche Ausbildung" zum Erwerb der Sachkunde im Sinne des WaffG machen.

Was verstehst du bitte unter Waffensachkunde? Klingt für mich so, als ob du damit die praktische Ausbildung an den Polizeiwaffen meinst, nur ein Teil der Sachkunde im Sinne des WaffG.

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Hmm - also damals wurde klar gesagt (Bayerische Polizei), das der theoretische Teil die Waffensachkunde inkl. Prüfung ist.

Auch wenn ich damals vor dem zweiten Stern aufgehört habe, so war die Erlaubnis zum Führen bereits erteilt und auch im Dienstausweis eingetragen.

Auch die telefonische Aussage eines "Personales" im zuständigen Präsidium bestätigte, das er Inhalt der Ausbildung exakt die Waffensachkunde für Waffenscheine ist und so im Grunde zertifiziert werden darf.

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Mal meine unmaßgebliche Meinung zu dem Thema...

Selbst wenn die Ausbildung bei der Polizei als Sachkunde angerechnet werden würde, empfehle ich trotzdem die Sachkunde neu zu machen. Seit 1997 hat sich einfach so viel geändert, dass die Auffrischung nicht verkehrt ist.

Das Geld ist meiner Meinung nach gut angelegt, denn die Sachkunde ist auf dem aktuellen Stand und wird auf jeden Fall anerkannt...

Greetings

Johnny

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Auch die telefonische Aussage eines "Personales" im zuständigen Präsidium bestätigte, das er Inhalt der Ausbildung exakt die Waffensachkunde für Waffenscheine ist und so im Grunde zertifiziert werden darf.

Dann kannst Du die Bescheinigung ja anfordern.

Hast du da auch auf Dein Ausbildungsjahr hingewiesen?

Die Ausbildung der bay. Polizei wurde erst nach dem WaffG 2006 (25Jahreregel) dahin geändert dass die Sachkunde auch den für Schützen erforderlichen Teil entspricht und auch so bescheinigt wird.

Karl

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Ah, jetzt ja, wird das alles etwas verständlicher.

In Bayern dürfen die Kollegen ja wohl nicht privat die Dienstwaffe führen und erhalten anstelle dessen die Möglichkeit einen Waffenschein für eine private Waffe zu erwerben.

Du wirst doch noch irgendeine Urkunde über den Abschluss des Vorbereitungsdienstes besitzen, falls nicht sollte dir die Personalakten-führende Dienststelle helfen können.

Wenn ich richtig zwischen deinen Zeilen lese, dann fängst du jetzt mit dem sportlichen Schießen an. Brauchst also ein Jahr Verbandszugehörigkeit und musst regelmäßiges Schießtraining nachweisen bevor du eine WBK bekommst.

In der Zwischenzeit

- fragst du bei der Waffenbehörde an ob ihnen deine Ausbildung genügt,

- wirst in einem vernünftigen Verein von den Kameraden auch ohne extra Sachkundelehrgang gebrieft,

- kannst dich in die Neuerungen des Waffenrechts einlesen, hast du ja mal gelernt.

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Ersteinmal möchte ich mich herzlich bedanken - viele gute Infos, die mir zumindest Denkanreize gegeben haben!

Briefen - eh klar

Wissen vertiefen - sowieso!

War halt auch ein Erfolgserlebnis - nach 13 Jahren mit der P226s gleich 131 und mit der Python .38 103 Ringe - Ausbaufähig, aber verstecken muß ich mich nicht!

Karl - danke dir ganz herzlich für diese Info, ich denke, hier finde ich den Knackpunkt, vielleicht hatte die SB ja die aktuelle Neuerung im Kopf und nicht daran gedacht, dies auf vorher ausgeschiedene umzulegen - ich werde hier einfach mal beim KVR nachfragen, wenn die ihr OK geben ist es gut, wenn nicht werd ich es auch erleben - hab ja noch ein Jahr Zeit "bis es Ernst" wird - nur lieber nehme ich mir die Zeit und bin Safe und alles ist ordentlich!

Was die Dienstzeit anging - ab Ende Ausbildung durfte man auch die Waffe mit nach Hause nehmen (korrekte Lagerung vorausgesetzt!) - deswegen war die Waffe auf dem Dienstausweis eingetragen!

Weitere Waffen konnte man aber auch als Polizist nicht so einfach erwerben!

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Wen ich als alter Laie hier deine Beitträge lese,kann ich dir nur empfehlen, alles!! komplett und neu zu machen. Und billig ist nicht immer gut!

Wenn die grundlegenden Dinge nicht bekannt sind, wird es mit dem Rest nicht besser sein..

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OHHHHKAY - also nach div. Telefonaten (alte Dienststelle POL, KVR, WSK-Prüfer, etc.!):

POL, WSK-Prüfer und ein SB aus dem KVR München meinte: Schießprüfungsbogen zählt als WSK-Nachweis!

Meine Zuständige SB meint, das wäre net so einfach!

Ich hab mich jetzt einfach freundlich bedankt und mich für nen Kurs entschieden - danke Braunbär für den Link!

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also ich hab vor nem halben jahr einfach gewartet, bis einer von meinem verband in der nähe angeboten wurde. der spass hat mich 35 € gekostet und auch wenn ich vieles einfach schon wusste / gelesen hatte / praktisch versucht hatte, so muss ich doch sagen, dass mich das wochenende jetzt nicht "umgebracht" hat. war ja auch witzig, mal mit anderen schützen als nur denen aus dem verein zusammen zu kommen, neue kontakte zu knüpfen und bissi zu klönen...

mein tipp: warte, bis es von deinem verband angeboten wird, vor ablauf eines jahres brauchst die sachkunde eh nicht wirklich (jaaaaa, ich weiß... nicht wirklich).

es sei denn, du meinst diese ominöse SURT, aber das kann dir vielleicht einer erklären, der im BDS ist. Ich im DSB brauch meine Sachkunde erst ab dem zeitpunkt, wo ich mich ans amt wende...

gruß

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SURT???

Nee - ich hab ja Zeit, das ist nicht das Thema, nur will ich halt die Zeit auch "günstig" nutzen und mich alle schlau machen!

Hab von Braunbär hier jemanden empfohlen bekommen, wo mich das WE komplett 75 Euro kostet - inkl. Unterlagen, Naschwerk, etc.!

Aktuell hab ich die Zeit - ist halt immer so ne Sache als Freiberufler!

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bei vielen Ordnungsbehörden wird der Polizeidienst nicht als WSK anerkannt.

Ich habe auf meine Kursen laufend aktive PVB und auch Beamte des LKA da.

Alle hatten in der Regel einen sicheren Umgang mit Waffen vorzuweisen, allerdings vom Waffenrecht so wie es heute geschult wird kaum Ahnung. Die Ordnungsbehörden hatten die Ausbildung dieser Polizisten nicht als Waffensachkundeprüfung anerkannt.

Du kannst ja eine Prüfung direkt bei der Behörde machen. Diese müssen keine Schulungen vorweg machen.

Kostenpunkt ca. 160 Euronen, Fragen kommen per Post und dann gibt es den Termin zur Prüfung.

Gelernt wird zu Hause.

Ich Frage mich allerdings immer wieder ob das eine Waffensachkunde ist.

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