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IGNORED

Umfrage: Euer Wille+Spendenbereitschaft für Verfassungsklagen


Schwarzwälder

Das neue WaffG §36 (Kontrollbesuche der Behörden) und unser Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung  

376 Benutzer abgestimmt

  1. 1. Soll ein Verband Klage vor dem Bundesverfassungsgericht wegen der grundrechtsverletzenden verdachtsunabhängigen+unangemeldeten Kontrollen einreichen?

    • Nein. Ich kann mit den Kontrollen gut leben und habe nichts zu verbergen.
      18
    • Nein. Ich mag diese Kontrollen zwar nicht, aber eine Klage hat keinerlei Aussicht auf Erfolg und wäre eher schädlich für uns.
      16
    • Ja. Zwar werden wir wohl keinen Erfolg vor Gericht erstreiten können, aber schon allein als Warnschuss an Regierung/Politik wäre sie wichtig.
      91
    • Ja. Mit professioneller Hilfe/Organisation haben wir auch Chancen auf Erfolg!
      251
  2. 2. Wer würde eine solche Klage mit ggf. welchem Spendenbeitrag unterstützen?

    • Ich will keine Klage und spende auch nicht.
      27
    • Ich kann im Moment nichts spenden.
      38
    • Ich würde gerne 10-20 EUR spenden.
      138
    • Ich könnte in einer Größenordnung von etwa 50 EUR spenden.
      114
    • Ich könnte etwa 100 EUR dafür geben.
      40
    • Wenn nötig > 100 EUR
      19
  3. 3. Besteht ganz allgemein Interesse, dass unsere Interessenvertreter auch auf dem Gerichtswege gegen Waffengesetzverschärfungen (z.B. auch: Blockiersysteme, Gebührenerhöhungen, best. Waffenverbote, Sportordnungen usw.) vorgehen?

    • Ja.
      367
    • Nein.
      9


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