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IGNORED

Waffensachkundelehrgang


fratre in armis

Empfohlene Beiträge

Einen schönen guten Abend zusammen.

Ich bin auf der Suche nach einer Liste bezüglich einer Ansammlung von Vereinen und Unternehmen bei denen ich den staatlich anerkannten Waffensachkundelehrgang samt Prüfung absolvieren kann.

Ich habe eure Liste von Vereine und Clubs des Schiesssports im wiki gefunden, aber leider keine Liste mit Anbieter für den o.g Lehrgang, ebenfalls ergab die Forensuche nichts konkretes.

Erste Frage wäre: Existiert überhaupt solch eine Liste (muss ja nicht unbedingt von WO stammen), denn selbst die Suche mit google stellt sich als recht schwierig heraus.

Ich denke das liegt auch an der teils unausgereiften Internetpräsenz ... oder meiner mangelnden Kenntnis nach den entsprechenden Websites zu suchen :D

Jedenfalls würde ich mich über Antworten freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Dennis

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Mit freundlichen Grüßen

Dennis

Frag mal bei deinem Verband an.

Im LV7 läuft das so, das Interessierte sich bei der Geschäftsstelle anmelden, und wenn genügend beisammen sind, wird ein Termin gemacht.

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Einen schönen guten Abend zusammen.

Ich bin auf der Suche nach einer Liste bezüglich einer Ansammlung von Vereinen und Unternehmen bei denen ich den staatlich anerkannten Waffensachkundelehrgang samt Prüfung absolvieren kann.

...

Herzlich Willkommen im Forum.

Ja, wie schon erwähnt, wäre es vielleicht ganz hilfreich zu wissen, wo du denn wohnst (also Bundesland, nächste größere Stadt).

So kann dir vielleicht geholfen werden. Eine deutschlandweite Auflistung von Anbietern dieser Kurse wird es wohl (auch ausserhalb von WO) nicht geben.

Edit hat gesagt: Vollqoute ist zu groß.

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Hui, das ging ja schnell.

@Ralf:

Danke, ich werde da sofort einmal rumstöbern.

@Zman:

Ich komme aus dem Kreis (UN)na

@HornorArms:

Ich gehöre noch keinem Verein an. Ich möchte die Sachkundeprüfung als Referenz nutzen, da ich bedenken habe, dass mich ein Verein ohne einen Vorweis auf entsprechende Kenntnisse wegen meines jungen Alters nicht mit GK-Waffen schiessen lassen würde

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@HornerArms:

Ich gehöre noch keinem Verein an. Ich möchte die Sachkundeprüfung als Referenz nutzen, da ich bedenken habe, dass mich ein Verein ohne einen Vorweis auf entsprechende Kenntnisse wegen meines jungen Alters nicht mit GK-Waffen schiessen lassen würde

Falscher Weg!

Zur Prüfung musst du auch praktische Fähigkeiten nachweisen.

Das bedeutet Schiessen und Umgang mit waffen.

Ohne das geht garnix!

Ohne vorheriges Train ing imho nicht machbar. Weiterhin sind die Waffensachkunden bei den Verbänden/Vereinen in der Regel günstiger als die gewerlich angebotenen.

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Die Mindestdauer eines Sachkundelehrgangs (ohne Prüfung) soll nicht unter 16 Stunden sein, viel mehr Stunden werden es aber auch nicht. Entweder die Leute führen den Lg in ihrer Freizeit durch oder aus Gewinnzeck.

Ziel des Lehrganges ist es dir Rechtssicherheit zu vermitteln, auch und gerade in der Handhabung. Deshalb ist ja auch die Schiessfertigkeit kein Prüfungskriterium!

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Gast solideogloria

Hallo Fratre, dein Alter spielt die entscheidende Rolle. Wenn du unter 18 bist wirds für einen Verein unmöglich dich mit GK-Waffen schießen zu lassen.

Nimm lieber erst mal Kontakt zu einem Verein auf. Da wird dir, wenn es ein guter ist auch weitergeholfen.

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Wieso möchtest du überhaupt sofort den Lehrgang machen.

Suche Dir erstmal einen Verein und schiesse ein paar Monate lang. Vielleicht macht es dir garkeinen Spaß, dann brauchst du das Geld für den Lehrgang nicht investieren.

Und wie alt bist du denn nun? Das würde auch weiterhelfen.

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Wieso möchtest du überhaupt sofort den Lehrgang machen.

Damit er einen sicheren und rechtskonformen Umgang mit Waffen von Grund auf erlernt - und seine Mitschützen weder ungewollt gefährdet oder diese laufend mit unnötigen Fragen löchern muss.

Ich unterstütze das und finde ausgesprochen löblich und richtig!

Meine beiden letzten Jungschützn waren 15 und 12 Jahre alt als ich sie zur Sachkunde angemeldet hatte (übrigens beide bestanden).

Dass sie trotzdem keine Aufsicht machen oder alleine schießen dürfen ist klar - aber sie kennen sich sich entsprechend im Waffenrecht aus und wissen sich auf dem Stand zu benehmen. (... und was man hat, das hat man...)

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Hallo zusammen.

Also ich bin 21 Jahre jung.

Den Grund für den verfrühten Lehrgang habe ich in meinem ersten Beitrag genannt, den Lusumi etwas (ehrlich gesagt- schöner formuliert) ausgeweitet hat.

Da mein Vater früher Waffenwart im Polizeiausbildungsinstitut und mein Großvater Jäger war, bin ich sozusagen mit Waffen(technik) groß geworden. Und da ich nun Geld verdiene und mir den Sport einigermaßen leisten kann, möchte ich auch nicht länger warten auf etwaige (verständlicherweise) Mißtrauen der Vereinsmitglieder (denn meine Waffenkenntnisse bzgl meiner Familie kann ich mir auch schlichtweg ausgedacht haben).

Jedenfalls bin ich voller Elan und hoffe eure Fragen beantwortet zu haben.

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"Nächste Woche" wird wegen der meldfrist an die Behörde wohl etwas zu kurzfristig sein.

... und etwas Übung und Training der Handhabung und des Umgangs mit Schusswaffen sollte der Kursteilnehmer schon mit haben, wenn er zu dem Kurs geht. Ganz ohne Vorkenntnisse würde ich einen Kurs nicht empfeheln.

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Warrior: Wie darf ich das verstehen? Falls du mir keine Nachrichten senden kannst liegt das eventuell an meinem frischen Account, mir fehlen nämlich die Rechte den Nachrichtendienst zu nutzen ;-)

@ Floppy: Ich komme aus dem Kreis UN(na). Grenznah Kreis COE(sfeld).

@ Plotzki: Danke für den Tipp. Essen ist zwar ein Stückchen, ist aber schonmal notiert.

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Das würde mich mal interessieren, muss der Veranstalter des Lehrgangs mich bei der Behörde melden, das Ich dort teilnehme?

ja.

AWaffV §3 Abs.4 nr1: 1. die Durchführung der Prüfung und die Namen der Prüfungsteilnehmer der für den Ort der Lehrgangsveranstaltung zuständigen Behörde zwei Wochen vor dem Tag der Prüfung anzuzeigen und

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Mir ist noch kein Fall zu Ohren gekommen, wo die Behörde ein Veto bezüglich eines Teilnehmers eingelegt hat.

Das ist ein Kontrollmechanismus. Du meldest 2 Wochen vorher die Namen der Lehrgangsteilnehmer, die Teilnahme der gemeldeten Personen KANN bei einem Besuch des SB

(wozu er ein Gesetzliches Recht besitzt siehe AWaffV §3 Abs. 4 Nr. 2: einem Vertreter der Behörde die Teilnahme an der Prüfung zu gestatten. Im Falle seiner Teilnahme hat der Vertreter der Behörde die Stellung eines weiteren Beisitzers im Prüfungsausschuss; bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag.)

durch ihn vor Ort geprüft werden.

Das dies oft geschieht liest man hier vereinzelt. Ich hatte durch meinem SB noch keinen Besuch bei der Sachkunde.

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Darf sie eigentlich nicht (und wird meines Wissens auch nicht gemacht), da ja keiner der Teilnehmer eine Erlaubnis beantragt hat. Er nimmt nur an einem Lehrgang teil. Dies darf rein theoretisch auch ein entmündigter, vorbestrafter und auf Hafturlaub befindlicher Alkoholiker. (Nur ein sehr weit hergeholtes BEISPIEL!!!)Der Veranstalter erlangt von diesen Dingen ja keine Kenntnisse.

Alles mal wieder ein schönes Beispiel für Bürokratie. Begründet wird die Anmeldefrist meist damit, dass die für den Prüfer zuständige Behörde bei einer Prüfung an einem anderen Ort/Zuständigkeitsbereich/Bundesland mit der am Ort der Prüfung zuständigen Behörde durch diese im Rahmen der Amtshilfe eine Teilnahme an der Prüfung vereinbaren kann. Dazu ist eine gewisse Vorlaufzeit (Prüfungen finden meist außerhalb der Dienstzeiten statt) erforderlich.

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Das dies oft geschieht liest man hier vereinzelt. Ich hatte durch meinem SB noch keinen Besuch bei der Sachkunde.

Ist doch gut. Anderswo streiten sie sich, wer denn nun zuständig ist und bei wem denn nun angemeldet werden muss. Beim für den Veranstalter zuständigen Amt oder beim Amt, in dessen Bereich der genutzte Raum sich befindet..........

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