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IGNORED

unterbringung


vancblau

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Geschrieben

hallo ich will mir jetzt eine kk sportpistole holen! und da habe ich eine frage zur unterbringung! darf ich die bei meinem vater der mit ihm haus wohnt mit in seinem waffenschrank unterbringen? wird das von der behörde akzeptiert?

Geschrieben
hallo ich will mir jetzt eine kk sportpistole holen! und da habe ich eine frage zur unterbringung! darf ich die bei meinem vater der mit ihm haus wohnt mit in seinem waffenschrank unterbringen? wird das von der behörde akzeptiert?

Sachkunde? Ich sach nur Stichwort "häusliche" Gemeinschaft

Geschrieben
hallo ich will mir jetzt eine kk sportpistole holen! und da habe ich eine frage zur unterbringung! darf ich die bei meinem vater der mit ihm haus wohnt mit in seinem waffenschrank unterbringen? wird das von der behörde akzeptiert?

Nein. Nur Du darfst den Zugriff auf deine Waffe ausüben können, sonst keiner.

Geschrieben

AWaffV: (10) Die gemeinschaftliche Aufbewahrung von Waffen oder Munition durch berechtigte Personen, die in einer häuslichen Gemeinschaft leben, ist zulässig.

Hier ist immer wieder der Begriff "berechtigte Person" Grund für Diskussionen. Lösung bei mir: Landratsamt angeschrieben, Sachverhalt erklärt Erlaubnis schriftlich bekommen.

So gibt es für alle Parteien keine Probleme.

Geschrieben

Hmm. Ich hatte gegenteiliges im Hinterkopf...

Quelle: http://www.ljv-hessen.de/Aktuelles/2009/20...ufbewahrung.htm

Zitat: Nun bringt die Allgemein Verordnung zum Waffengesetz hier eine Erleichterung für Personen, die Waffen besitzen und in häuslicher Gemeinschaft leben. Diese dürfen ihre Waffen in einem oder mehreren Behältnissen aufbewahren, auch wenn sie keine gemeinsame Waffenbesitzkarte haben.

Geschrieben
AWaffV: (10) Die gemeinschaftliche Aufbewahrung von Waffen oder Munition durch berechtigte Personen, die in einer häuslichen Gemeinschaft leben, ist zulässig.

Hier ist immer wieder der Begriff "berechtigte Person" Grund für Diskussionen. Lösung bei mir: Landratsamt angeschrieben, Sachverhalt erklärt Erlaubnis schriftlich bekommen.

So gibt es für alle Parteien keine Probleme.

Ist ein heisses Eisen und wird nicht überall so gesehen. Hier in BW wird dafür meines Wissens nach wie vor ein gegenseitiger Eintrag in die WBK fällig.

Geschrieben
also dürfte es kein problem geben mit der behörde!

Lass es dir auf jeden Fall schriftlich von der Behörde bestätigen!

Geschrieben
Ist ein heisses Eisen und wird nicht überall so gesehen. Hier in BW wird dafür meines Wissens nach wie vor ein gegenseitiger Eintrag in die WBK fällig.

Deshalb die Behörde fragen! Verordnung zitieren und damit klar machen das man eigentlich weiß von was man redet (auch wenn man nie eine Sachkunde gemacht hat :rolleyes: ) und auf Augenhöhe diskutieren. Ich habe ein sehr entgegenkommendes Landratsamt das bei guter Argumentation dir auch mal was erlaubt oder dir eine Lösung vorschlägt (z.B. Erwerb .22 SL von Colt als Sportschütze). Wohne aber nicht mehr in BW sondern jetzt in Bayern.

Geschrieben
Ist ein heisses Eisen und wird nicht überall so gesehen. Hier in BW wird dafür meines Wissens nach wie vor ein gegenseitiger Eintrag in die WBK fällig.

Keine Ahnung, hab's nur so mal gelesen und hier gepostet. Für mich stellt sich die Frage nicht....

Geschrieben
Sachkunde?

Klasse Antwort! :angry2:

... besonders wenn dann diese folgt:

Nein. Nur Du darfst den Zugriff auf deine Waffe ausüben können, sonst keiner.

:confused:

Lebst du mit deinem Vater in häuslicher Gemeinschaft, dann geht das in Ordnung.

Bei der Beantragung der Waffe musst du die Aufbewahrung ohnehin nachweisen, dann klären dich deine Fragen dazu.

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