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IGNORED

Verständnissfrage §8 Abs 1 WaffG "...oder wirtschaftliche Interessen..."


Patriotischer Souverän

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Geschrieben

Was ist mit wirtschaftlichen Interesse als Bedürfnisgrund gemeint (ausser Jagd) ? In der AWaffV und im WaffG konnte ich dazu keine genaueren Informationen finden und im Antragsformular der zuständigen Behörde steht dazu ebenfalls nichts. :confused:

Angenommen jemand entwickelt Produkte zum stoppen von Geschossen und muss neue Materialien testen, Prototypen sowie Rückstellmuster von Produkten beschiessen, erfüllt derjenige dann den Bedürfnissgrund "wirtschaftliche Interessen"?

Wenn ja, wo können dann diese Beschusstests ordnungsgemäß stattfinden solange noch kein eigener abgenommener Schiesstand für diese Beschusstests existiert, auf einem für Sportschützen zugelassenen Stand wohl kaum, da der Schiessstand ja üblicherweise nur entsprechend der jeweiligen Sportordnung und nicht für Beschusstests abgenommen wurde (das Gleiche dürfte für privatbetriebene kommerzielle Schiesstätten gelten). In einem Jagdrevier mit Zustimmung des Pächters? Oder evtl sogar nur auf einem Truppenübungsplatz der BW?

Wie das in CH oder AT geregelt ist, ist ziemlich klar aber über die Situation in der BRD findet man kaum was im Netz, hoffentlich könnt ihr da weiterhelfen.

Beste Grüße!

PS

Geschrieben
Was ist mit wirtschaftlichen Interesse als Bedürfnisgrund gemeint (ausser Jagd) ?

Im Rahmen einer wirtschaftlichen Tätigkeit brauchst Du plausibel eine Waffe. Das trifft für Geldtransporteure oder Wachmänner zum Beispiel zu. Auch als Waffen-Experte (Sachverständiger) hättest Du solch ein Interesse.

Die Nummer mit der SportOrdnung auf'm Stand ist eine Betreiber-Marotte. Bei uns schießen z.B. auch Bewacher, ganz gewiss nicht nach SpO. Wichtig ist nur, daß der Stand für das Stück Blei zugelassen ist. Wenn Du Beschuss-Tests (eine neue Panzerweste beschießen) durchführen willst, musst Du nur den Betreiber fragen.

Die Beschusstests auf dem Beschussamt beziehen sich hauptsächlich auf die Waffen+Mun ! allerdings testen die auch Materialien. Oder die PTB, oder TÜV, frag' die mal und berichte.

Geschrieben
Meines Wissens nach führt unter anderen das Beschussamt Mellrichstadt Beschusstests von Schutzmaterialien durch. Einfach mal dort nachfragen. Sind sehr umgängliche Leute dort.

sieht aus, als wären es sogar 3: Ulm, Mellrichstadt und München... Beschussämter

Gruß

Sebastian

Geschrieben

Es gibt einige Hersteller/Entwickler von Schutztechnologien sowie unabhängige Prüfinstitute (nicht Beschußämter), die zu Versuchszwecken Schießstände, Waffen und/oder Schießapparate haben.

Geschrieben

Danke für die Antworten, es geht aber primär darum das nicht immer ein offizieller Beschuss bei einem Beschussamt oder einem Prüfinstitut benötigt wird, da das auf Dauer einfach zu teuer und umständlich ist, wenn es nur darum geht ob sich die Produkt Eigenschaften zb durch Temperaturänderungen oder UV-Strahlung bzw Alterung geändert haben, oder ob eine neue Materialzusammensetzung/-charge immernoch die benötigten Eigenschaften hat, bzw um zu prüfen nach wieviel Schuss es zu Materialermüdungen kommt.

Da ist es einfach sinnvoller kurz zum nächsten Schiesstand zu fahren und die benötigten Beschusstests selbst vorzunehmen.

Das man mit Prototypen neuer Produkte nicht zum Schiesstand eines Mitbewerbers/Konkurrenten fahren kann um diese zu testen sollte eigentlich jedem klar sein.

Beste Grüße!

PS

Geschrieben

Erzähl erstmal ob das mit der Waffe geklappt hat. Sachverständigen-WBK als Schutzwestenhersteller mag ja mir plausibel sein, was sagt denn Deine Behörde ?

Geschrieben
...Sachverständigen-WBK als Schutzwestenhersteller mag ja mir plausibel sein, was sagt denn Deine Behörde ?

Bis jetzt sagt die noch garnichts dazu, da ich mich erst mal informieren will bevor eine 'rechtsverbindliche Auskunft' bei der Behörde diesbezüglich eingeholt wird, nicht das es dazu irgendwo im WaffG oder in der AwaffV was gibt, was ich nur noch nicht gefunden habe.

ME wäre das dann auch keine "Sachverständigen WBK", sondern eine ganz normale grüne WBK, die halt aus "wirtschaftlichen Interessen" als Bedürfnis ausgestellt werden würde. Da sowas vielleicht einmal pro SBler Dienstzeit vorkommt, wenn überhaupt, muss man leider davon ausgehen, dass das solange nach oben weitergereicht wird, bis es endlich mal bei einem landet der es nicht mehr weiterreichen kann, das kann also dauern.

Deshalb auch meine Frage, wäre schade 3-6 Monate zu verschwenden, bis man dann endlich eine eventuell negative Antwort erhält, nur weil irgendwer vielleicht doch noch was im WaffG oder der AWaffV gefunden hat. Die 3-6 Monate Zeit kann man dann auch gleich in den Verlagerung des Betriebs nach CH oder AT investieren...

Beste Grüße!

PS

Geschrieben
Da ist es einfach sinnvoller kurz zum nächsten Schiesstand zu fahren und die benötigten Beschusstests selbst vorzunehmen.

Das man mit Prototypen neuer Produkte nicht zum Schiesstand eines Mitbewerbers/Konkurrenten fahren kann um diese zu testen sollte eigentlich jedem klar sein.

Das ist durchaus möglich, allerdings brauchst du ggf. auch eine ordentliche Meßtechnik, was ggf. die Nutzung irgendeines Schießstandes ausschließt. Kommt allerdings auf das Niveau des Versuchs an. Das Bedürfnis für die Waffen zu solchen Versuchen sollte eher kein Problem sein. Das Bedürfnis kann ja durch die gewerbliche Tätigkeit nachgewiesen werden und die Waffen gibt es dann auf "grün".

Es gibt jedoch auch Firmen, die entwicklungsbegleitende Beschußversuchse für Hersteller und Entwickler anbieten - wie gesagt, müssen das nicht die Beschußämter sein.

Darf man fragen, was du genau vor hast?

Geschrieben
...

Darf man fragen, was du genau vor hast?

Danke für die Infos.

Es geht um die Entwicklung von neuartigen Geschossfängen für KK und GK, die bleistaubfrei arbeiten und sehr einfach zu reinigen sind. Mehr kann ich zum gegenwärtigen Zeitpunkt dazu nicht sagen...

Beste Grüße!

PS

Geschrieben

§ 8 Abs. 1 WaffG gibts gar nicht mehr. :rolleyes:

Gut, das war spitzfindig. Letztendlich ist § 8 eine Auffangnorm für anderweitige Bedürfnisfälle abseits der organisierten Sportschützen, Jäger, Brauchtumsschützen, Sammler, Sachverständigen, gefährdeten Personen und Bewachern.

Ein persönliches wirtschaftliches Interesse kommt z.B. auch in Betracht, wenn jemand eine wertvolle oder aufwändig verzierte Waffe in Besitz hat. Denkbar ebenfalls, wenn ein Erbe zur Erbwaffenblockierung aufgefordert wird und daraufhin als Sportschütze ohne Wettkampfinteresse hobbymäßig den Schießsport ausüben möchte und hierzu ein Schießbuch führt.

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