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IGNORED

Wie verkaufe ich korrekt eine KW?


Haensje

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Hallo,

ich möchte gerne ein KW von mir verkaufen. Hintergrund ist, dass ich die Pistole gekauft hatte um mit ins Revier zu nehmen. Dies habe ich aber kein einziges mal getan, da mir die Waffe dafür doch zu schade ist. Und da ich sie auch nicht auf dem Stand verheizen will, möchte ich mich nun schweren Herzens von ihr trennen. Vllt. kommt sie ja zu nem Sammler oder so...

Wie dem auch sei... Meine Frage ist nun, wie ich den verkauf korrekt abwickle. Also ich würde das so machen: Mal angenommen die Waffe ist nun verkauft, dann überweist der Käufer den Kaufbetrag und schickt mir eine beglaubigte Kopie seiner WBK. Daraufhin schicke ich einen Kaufvertrag zum Käufer der dann auch natürlich von beiden Seiten auszufüllen ist. Alternaiv kann das natürlich alles in einem passieren, sollte der Käufer persönlich die Pistole abholen kommen. So, nun würde ich mit dem Kaufvertrag und der Kopie seiner WBK zu meinem SB gehen und mir die Waffe dann austragen lassen! Damit wäre für mich die Sache erledigt.

Ist das Korrekt so oder habe ich noch etwas wichtiges vergessen worauf ich achten sollte?

Ist die erste Waffe von mir, die ich verkaufen will, deshalb möchte ich dass alles Reibungslos und Korrekt über die Bühne geht!

Hoffe ihr könnt mir weiter helfen!

Grüsse

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Alles korrekt, was bisher hier steht. Von mir noch ein paar Schnörkel:

- irgendwann im Prozess musst Du die Original Erwerbserlaubnis sehen, und am besten mit dem SB Deines Käufers verifizieren. Fax ist Dokumenten-Echt.

- Versenden von Waffen mit "Post" ist schwierig, weil einige Transporteure das a) ausschließen oder b ) keine sichere, eigenhändige Zustellung mit Identifizierung machen. Persönliches Abholen ist zu bevorzugen. General Overnight und Spedition Lundl machen den Versand korrekt und auch für Privatleute.

- Visier und Caliber haben Kaufverträge im Netz, afair auch der BDMP. Wenn Du keinen eigenen Vordruck hast.

Viel Erfolg

Sorry, wenn ich jetzt etwas flapsig rüberkomme: Du benutzt die Pistole nicht, weil sie Dir zu schade ist, und jetzt verkaufst Du sie ? Irgendwie unlogisch. Gib Deinem Herzen einen Stoß und führ sie Ihrer Bestimmung zu. Dann machst Du beim Verkauf auch keinen Verlust. Oder brauchst Du Platz für ein Arbeitstier á la Glock ?

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Alles korrekt, was bisher hier steht. Von mir noch ein paar Schnörkel:

- irgendwann im Prozess musst Du die Original Erwerbserlaubnis sehen, und am besten mit dem SB Deines Käufers verifizieren. Fax ist Dokumenten-Echt.

- Versenden von Waffen mit "Post" ist schwierig, weil einige Transporteure das a) ausschließen oder b ) keine sichere, eigenhändige Zustellung mit Identifizierung machen. Persönliches Abholen ist zu bevorzugen. General Overnight und Spedition Lundl machen den Versand korrekt und auch für Privatleute.

- Visier und Caliber haben Kaufverträge im Netz, afair auch der BDMP. Wenn Du keinen eigenen Vordruck hast.

Viel Erfolg

Sorry, wenn ich jetzt etwas flapsig rüberkomme: Du benutzt die Pistole nicht, weil sie Dir zu schade ist, und jetzt verkaufst Du sie ? Irgendwie unlogisch. Gib Deinem Herzen einen Stoß und führ sie Ihrer Bestimmung zu. Dann machst Du beim Verkauf auch keinen Verlust. Oder brauchst Du Platz für ein Arbeitstier á la Glock ?

Danke auch für deine Tipps erstmal.

Also ein Arbeitstier á la Glock hab ich schon. Daran liegt es also nicht. Da ich aber nicht sportlich schiesse, sondern nur auf die Jagd gehe und deshalb auch nur ne KW brauche die ich im Revier mitführen tue, reicht mir dafür meine andere Pistole. Da ich dann mit dieser Pistole auch auf den Stand üben gehe, hab ich somit wirklich keine Verwendung mehr für die andere! Und vllt. hört es sich ja komisch an, aber das alte Schätzchen ist mir wirklich zu Schade um auf der Jagd dreckig zu werden und auf em Stand verheizen will ich sie auch nicht! Von daher ist ein Sammler oder jemand der sportlich mit der Waffe wirklich was anfangen kann der geeignetere Besitzer denke ich.

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Hallo Haensje

bisher ist das ein ziemlich umständliches Prozedere. Und die Waffe ist immer noch nicht beim Käufer.

In der Regel läuft das so ab: Du verkaufst die Waffe an irgendwen. Der weist dir nach, daß er berechtigt ist. Dies geschieht bei mir indem ich dem Verkäufer einen Scan der WBK zukommen lasse. Dabei ist dann die Adresse und Tel. Nr. des zuständigen SB. Der Verkäufer ruft an und sagt, daß der Herr Steven die Waffe gekauft hat und ob die Berechtigung gültig ist. Der SB bejaht, der Steven überweist das Geld und sobald das da ist, geht die Waffe auf den Weg.

Der Nachweis der Berechtigung ist mit dem Scan und dem Anruf beim SB erbracht. Manchmal liegt ein Kaufvertrag bei, ist aber nicht nötig.

Was für eine Waffe ist es denn? Alte Schätzchen sind immer gesucht.

Steven

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Hallo Haensje

bisher ist das ein ziemlich umständliches Prozedere. Und die Waffe ist immer noch nicht beim Käufer.

In der Regel läuft das so ab: Du verkaufst die Waffe an irgendwen. Der weist dir nach, daß er berechtigt ist. Dies geschieht bei mir indem ich dem Verkäufer einen Scan der WBK zukommen lasse. Dabei ist dann die Adresse und Tel. Nr. des zuständigen SB. Der Verkäufer ruft an und sagt, daß der Herr Steven die Waffe gekauft hat und ob die Berechtigung gültig ist. Der SB bejaht, der Steven überweist das Geld und sobald das da ist, geht die Waffe auf den Weg.

Der Nachweis der Berechtigung ist mit dem Scan und dem Anruf beim SB erbracht. Manchmal liegt ein Kaufvertrag bei, ist aber nicht nötig.

Was für eine Waffe ist es denn? Alte Schätzchen sind immer gesucht.

Steven

Ist ne Colt Government 1911A1 original Militärfertigung.

Danke für die Hilfe. Auch deine Tipps helfen mir sehr! Ich denke so langsam bekomm ich bei der Sache den Durchblick!

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