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Waffenrecht Österreich


MF1

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Nix genaues weiss man quasi nicht!

Ziemlich sicher wird man all seine C+D Waffen registrieren müssen wies ausschaut. Auf eine Art WBK evtl., aber auch dass ist noch nicht raus. Die Händler mit denen ich gesprochen habe sind sich ziemlich sicher dass die Registrierung über den Handel läuft und somit auch die Ausstellung dieses Dokuments, sofern es eines gibt und nicht nur einen A4 Zettel im Stile der "Meldung von Kat.C" wo dann alles draufsteht...

Auf meinen Einwurf hin: "Da muss ich vorher kräftig einkaufen" meinte ein Händler: "Papperlapap, da ändert sich gar nix, das ist danach immer noch genausoleicht mit C+D" (ich verlass mich aber nicht drauf)

Ich hebe es mal extra hervor weil ich an beides nicht recht glaube was jetzt kommt, nicht das nachher jemand sagt ich hätte das behauptet:

Ein anderer Händler meinte: Es könnte sein dass man im Zuge dessen jedem Händler/Standbetreiber auf Antrag eine Vollauto Kat.A zugesteht damit Kunden auch einmal damit schiessen können, das würde vielen den Reiz nehmen sich sowas illegal zu besorgen.

Derselbe meinte auch: Kann sein dass es eine Amnestie für Pumpenbesitzer gibt die ihre nicht angemeldet haben (Und andere Waffen wie M1 Carbine und die ganzen .22er Halbautomaten die früher mal "frei" waren und noch unangemeldet irgendwo rumliegen)

Das sind aber nur Latrinengerüchte, die Verhandlungen laufen ja noch! Und nix is fix!

(Ich wollte es nur der vollständigkeit anführen, schliesslich müssen die auch irgendwo ihre Infos herbekommen... Imho von den Händlervertretern die ebenfalls bei den Verhandlungen dabei sind. Blöderweise hockt immer nur eine Partei bei den Verhandlungen: Entweder die IWOE, oder die Händler, oder die Jägeroder Die Antis etc. plus das Ministerium und nie alle Beteiligten zusammen, so kommen die unterschiedlichen Infos zustande, und die müssen am Ende leider allesamt nicht stimmen....)

Näheres kannst du im IWOE Forum nachlesen: Arbeit am Waffengesetz aufgenommen (21 Seiten!)

Gut wäre auch wenn du dir die Zeit nimmst der Frau Dr. Fekter einen Brief zu schreiben, nähere Infos findest du auf den letzten 2-3 Seiten des IWOE Threads. Es scheint nämlich zu helfen!

Gerade jetzt wo die Frau Dr. von allen Seiten unter Beschuss ist wegen dem Asylwerberzentrum das Hinterrücks ohne Wissen der Bevölkerung gebaut werden sollte sehe ich eine Chance für uns weil sie evtl. nicht noch eine Zweite Front haben will aus der es ihr der Wind entgegenweht... vielleicht hilft es unserem Anliegen und Madame und ihr Ministerium rudern in unserem Sinne etwas zurück um nicht noch mehr Chaos heraufzubeschwören als sie jetzt schon an der Backe hat!

lg

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  • 2 Wochen später...
Gemäß EU-RL dürfen afaik die Griffstücke nicht mehr frei erwerbbar sein (bzw. werden als "gefährlicher" eingestuft). Eventuell nimmt er darauf Bezug?

Gruß Georg

hallo

verstehe

naja, kann schon sein dass das dann tatsaecchlich in die aenderungen einfliessen wird

derzeit ist noch nix bekannt, in einigen wochen sollten wir naeheres wissen

ein dzt noch "freies" griffstucke jetzt deshalb zu kaufen wird aber keinen sinn machen

es wird sicher eine frist geben in der der altbesitz nachzumelden ist

wer es nicht nachmeldet verstoesst gegen das gesetz

und das sollte man tunlichst vermeiden

das griffstueck wird sonst zum illegalen wafenbestandteil

und wer das in kauf nimmt kann sich eh an jeder ecke am schwarzmarkt eine illegale plempe holen

das macht dann vermutlich auch schon keinen grossen unterschied mehr

ist genauso verboten

fazit:

keep cool

lg

g

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Mal ein ähnlicher Fall:

Sind eigentlich Upper und Lower fürs AR 15 frei verkäuflich?

Nach meinem Verständnis sind eigentlich nur Lauf und Verschluss wesentliche Teile und dann müssten im Umkehrschluss diese "Metallbrocken" ohne Waffenfunktion eigentlich frei sein nach meiner Einschätzung?

Der Lower ist ja z.B. blöd gesagt nur ein Art Abzugsgehäuse/Magazinschacht? (haha: wie das Glock Griffstück!)

Weiss jemand zufällig was das Österr. WaffG dazu sagt? Schliesslich muss meine Logik nicht mit der (un)Logik des Gesetzes zusammenstimmen :rolleyes:

lg

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Mal ein ähnlicher Fall:

Sind eigentlich Upper und Lower fürs AR 15 frei verkäuflich?

Nach meinem Verständnis sind eigentlich nur Lauf und Verschluss wesentliche Teile und dann müssten im Umkehrschluss diese "Metallbrocken" ohne Waffenfunktion eigentlich frei sein nach meiner Einschätzung?

Der Lower ist ja z.B. blöd gesagt nur ein Art Abzugsgehäuse/Magazinschacht? (haha: wie das Glock Griffstück!)

Weiss jemand zufällig was das Österr. WaffG dazu sagt? Schliesslich muss meine Logik nicht mit der (un)Logik des Gesetzes zusammenstimmen :rolleyes:

lg

Hallo,

AR15 Lower sind genau wie Glock Griffstucke FREI !!!! Solange es OA Austria Lower sind :00000733:

Alles andere verboten.......

DVC

Joe

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  • 1 Monat später...

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