Zum Inhalt springen
IGNORED

Pfefferspray beschlagnahmt!


iltisfahrer87

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Manchmal ist die Polizei halt etwas übereifrig und beschlagnahmt auch mal unzulässigerweise falsche Gegenstände. Ein freundlicher Hinweise der Waffenbehörde vor Ort wirkt da aber oftmals Wunder und ruckzuck ist das Verfahren wieder eingestellt. :)

Geschrieben
Manchmal ist die Polizei halt etwas übereifrig und beschlagnahmt auch mal unzulässigerweise falsche Gegenstände. Ein freundlicher Hinweise der Waffenbehörde vor Ort wirkt da aber oftmals Wunder und ruckzuck ist das Verfahren wieder eingestellt. :)

Ich wußte gar nicht, dass die Waffenbehörde bei Strafverfahren mitwirkt, hier sind eigentlich immer die Sachverständigen vom LKA KT gefragt.

Aber Irrtümer gibt es überall, habe auch schon etwas zurückgegeben, wo die Waffenbehörde etwas fälschlicherweise beschlagnahmen lassen hat.

Durch Fehler lernt man eben!

Wer keine Fehler macht lernt auch nicht.

Geschrieben
Es sei denn Ihr wart an einem gefährlichen Ort, oder auf dem Wege zu einer Versammlung, dann fällt es unter Schutzbewaffnung.

Was ist denn ein "gefährlicher Ort"? Und warum soll man sich gerade an einem gefährlichem Ort nicht selbst schützen dürfen???

bye knight

Geschrieben
Was ist denn ein "gefährlicher Ort"? Und warum soll man sich gerade an einem gefährlichem Ort nicht selbst schützen dürfen???

bye knight

Z.B. kriminalitätsbelastete Orte, wie Bahnhof Zoo u. a., dort dürfen eben Kontrollen ohne besonderen Grund durchgeführt werden, so dass es auch mal zu einer Taschenkontrolle kommt!

Geschrieben
Ich wußte gar nicht, dass die Waffenbehörde bei Strafverfahren mitwirkt,

Öfters als Du denkst. Polizei und Staatsanwalt informieren sich in der Praxis lieber bei der Waffenbehörde, bevor was aus dem Ruder läuft, denn Unsicherheit ist bei denen fast immer im Spiel.

Und im Rahmen von OWI-Verfahren wird die Waffenbehörde von der Bußgeldbehörde angehört und kann dort die rechtliche Lage klarstellen.

Geschrieben
Öfters als Du denkst. Polizei und Staatsanwalt informieren sich in der Praxis lieber bei der Waffenbehörde, bevor was aus dem Ruder läuft, denn Unsicherheit ist bei denen fast immer im Spiel.

Hier weniger, denke mal an meine letzte PM, da wurde die Waffenbehörde gezwungen zu reagieren!

Und im Rahmen von OWI-Verfahren wird die Waffenbehörde von der Bußgeldbehörde angehört und kann dort die rechtliche Lage klarstellen.

Die gehören hier ja auch fast zusammen!

Vor Gericht wird nur der Sachverständige von LKA KT gehört, hatte noch keinen Fall, dass die Waffenbehörde gutachterlich tätig wurde, aber das soll auch nichts heißen, ist eben alles möglich, auch wenn ich das nicht kenne! :rolleyes:

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.