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IGNORED

2 Schuss Selbstladeflinte ohne WBK?


Bill Edge

Empfohlene Beiträge

Hallo!

Es gibt ja Selbstladeflinten deren Magazinkapazität auf max. 2 Schuss begrenzt ist.

z.B bei einer FN Browning Auto 5 hab ich das schon gesehen(war zwar eine 5 Schuss aber begrenzt auf 2 Schuss zwecks Jagdtradition).

Stimmt es das diese Flinten in Österreich auch WBK-frei erworben werden können?

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Nein, das gilt nur für Einlauf und Doppelflinten. (bzw. auch für 3, 4, 5 läufige Flinten, sind aber selten und teuer. Zumindest 4-läufige habe ich schon gesehen!)

Die Crux daran ist: Schussanzahl ist im Prinzip egal, aber nicht wenn diese alle durch den selben Lauf abgeschossen werden beim Selbstlader oder Repetierflinte.

Vor allem: die 2 Schuss Begrenzung besteht in der Regel aus einem Holzstöckchen das man reingibt wenn man sie jagdlich verwendet, auf dem Schiesstand gilt die 2 Schuss Regel nicht, da ist es erlaubt. Oder auch zuhause, zum Selbstschutz.

Also: Einlaufflinte und Doppelflinte --> Kategorie D = frei ab 18

SLF und Repetierflinte ---> Kategorie B = WBK pflichtig (mit Ausnahme der Pumpguns, die sind Kat. A und nur auf Ausnahmegenehmigung zu haben.)

lg

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  • 3 Wochen später...

Aus dem WaffG!

Eine Repetierbüchse ist frei ab 18

Repetierflinten NICHT!

bzw. nicht mehr.... bis 1996 waren sie es, die Halbautomaten waren da auch noch ab 18, und auch die heute verbotenen Pumpguns.

Dann kam die Gesetzesänderung...

Und da ich auch Österreicher bin, muss ich mich mit diesem Misthaufen von Gesetz tagtäglich herumschlagen, daher die Weisheit! ;)

lg

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  • 2 Monate später...
Ist das Kaliber unabhängig?

AndreasE

hallo

nein, alles was erlaubt ist (bis 50.BMG denk ich ..?) ist frei ab 18jahren

buechsen mit meldung beim haendler

flinten komplett frei, keine meldung, keine registrierung, kein nix ...

lg

g

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Und wie ist das wenn nun ein Bürger der BRD ohne ersten Wohnsitz in Österreich solch eine Flinte erwerben möchte?

Gilt dann auch:

keine meldung, keine registrierung, kein nix ...

Oder wie verhält sich das?

Und wie sieht es mit der Munition aus?

AndreasE

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Und wie ist das wenn nun ein Bürger der BRD ohne ersten Wohnsitz in Österreich solch eine Flinte erwerben möchte?

Gilt dann auch:

Oder wie verhält sich das?

Und wie sieht es mit der Munition aus?

AndreasE

hallo

muni fuer flinten ist sowieso frei

ab 5000stk muss man halt innerhalb von 4 wochen nach kauf selbststaendig melden wegen der verwahrung

das wird dann mal geprueft

und dann wieder ab 10.000stk, 20.000stk, 40.000stk, 80.000stk

immer bei verdopplung der menge halt

verkauf waffe an auslaender ist spannend

der haendler muss sich eine erklaerung geben lassen dass der kaufer nicht vorhat das ding auszufuehren

wenn er die nicht bekommt muss er eine meldung machen ans BMI

bei kauf von privat .... spannend ..... keine ahnung

ich bin als privater verkauefer nur verpflichtet zu kontrollieren dass der kauefer mindestens 18 jahre alt ist

sonst garnichts.

auch bei einer buechse nicht

die meldepflicht trifft - bis sommer - NUR den kaufer

der verkauefer muss sich nichtmal die daten aufschreiben

es ist auch kein sschriftlicher kaufvertrag gesetzlich vorgeschrieben

wenn der verkaeufer also sicher sein kann dass du ueber 18 bist und daher nicht auf ausweisvorlage zwecks alterskontrolle besteht hat er wohl keine chance festzustellen dass du nicht aus AT bist, fuerchte ich ....

lg

g

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@abo

verkauf waffe an auslaender ist spannend

der haendler muss sich eine erklaerung geben lassen dass der kaufer nicht vorhat das ding auszufuehren

wenn er die nicht bekommt muss er eine meldung machen ans BMI

Wenn ich nun eine Repetierbüchse erstehen möchte, muss der Händler sich denn nicht den Ausweis zeigen lassen?

Und schreibt der Händler sich denn nicht die Daten aus dem Ausweis ab? (Photokopie...)

AndreasE

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und was ist Wissen betr. .50 BMG?

hallo

ich weiss ned bis wohin rauf wir hier in AT duerfen

"panzerbuechsen" sind verboten

da ist auch eine 407 chey tac dabei glaub ich

einige .50 sind "noch" erlaubt , andere .50 nimmer

bitte mich ned festnageln drauf, war fuer mich nie ein thema so fette murmeln ...

lg

g

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Wenn ich nun eine Repetierbüchse erstehen möchte, muss der Händler sich denn nicht den Ausweis zeigen lassen?

Und schreibt der Händler sich denn nicht die Daten aus dem Ausweis ab? (Photokopie...)

AndreasE

hallo

bei kat C (buechsen?)

logisch

der haendler jedenfalls

du hast auch drei tage abkuehlphase

kriegst den pruegel erst nach drei tagen

in der zeit muss der haendler mit deinen daten eine abfrage beim BMI machen ob evt ueber dich ein behoerdliches waffenverbot verhaengt wurde.

aber der private nicht

von privat an privat ist - theoretisch - keinerlei papierkram noetig

der VERkaeufer muss NICHT melden an wen er verkauft hat

der KAUFER MUSS innerhalb von vier wochen nach dem kauf MELDEN dass er gekauft hat

das wars

soweit die theorie

in der praxis tummeln sich da draussen in unserem grossen zoo die lustigsten tierchen

da gibts welche die wollen eine WBK (!) kontrollieren wenn sie ein zielfernrohr verkaufen ...

lg

g

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Beim Kauf vom Händler kommt noch die 3-tägige Abkühlphase hinzu die dieser dafür nützt um bei der Behörde nachzufragen ob gegen die Person ein Waffenverbot vorliegt. Bei Vorhandensein eines waffenrechtlichen Dokumentes entfällt dies allerdings.

Eine Flinte wird zwar nicht gemeldet, jedoch muss der Händler den Verkauf ebendieser genauso wie bei Kat.C in sein Waffenbuch eintragen.

Nebenbei - es hat immer einen schalen Beigeschmack wenn ein Nicht-Österreicher danach fragt ob er ohne Dokumente an Waffen in Österreich kommen kann. Und insbesondere in öffentlich zugänglichen Waffenforen liest auch die Behörde gerne mit.

Gruß Georg

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