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IGNORED

Einverständniserklärung


maxmaas

Empfohlene Beiträge

Hallo zusammen.

Was sollte denn in einer Einverständniserklärung der Eltern für Jugendliche (15/16 Jahre) stehen, wenn diese bei uns auf dem Stand KK schießen möchten? Sollten da irgendwelche Paragrafen rein? Haftungsauschluss eventuell noch? Habe mit der Suchfunktion leider nichts zum Thema gefunden.

Danke schonmal.

OO

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Ich hatte mal sowas selbstgestricktes für meine Tochter, als die noch VOR der Änderung auch was größeres Schiessen durfte und mal mit wollte:

Hermit bestätigen wir, dass unsere Tochter L**** A*******, geb. xx.xx.1995, als Gastschütze am Training des SSV xxxxxxxxx am xx.xx.09 teilnehmen und unter entsprechender fachlicher Anleitung bzw. unter Beachtung der gültigen gesetzlichen Vorschriften mit den beim Training verwendeten Lang- oder Kurzwaffen Schiessen darf.

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Hermit bestätigen wir, dass unsere Tochter L**** A*******, geb. xx.xx.1995, als Gastschütze am Training des SSV xxxxxxxxx am xx.xx.09 teilnehmen und unter entsprechender fachlicher Anleitung bzw. unter Beachtung der gültigen gesetzlichen Vorschriften mit den beim Training verwendeten Lang- oder Kurzwaffen Schiessen darf.

... da ich faul bin, habe ich es mal etwas gekürzt... alleine schon es auf nur einen Tag zu begrenzen wäre mir zu viel Arbeit. Ohne Verfallsdatum - und ab in den Ordner bis sie 18 ist! :bb1:

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Ja komm, dann noch en Gedicht:

Ausnahmen bestätigen die Regel...

Dereinst flog eine Fledermaus

mal anstatt nachts bei Tage aus.

Befragt bekannte die aalglatt,

sie hätt´ das Schattendasein satt.

Sie wolle, das müsst man versteh´n,

nu endlich auch mal Sonne seh´n

und nich wie Dracula verpennen,

wie manche sich den Pelz verbrennen.

Hierauf sah selbst der Dümmste ein,

die will wohl was Besondres sein

und nich nur blöde Motten jagen,

die nix nach Sonnenbrillen fragen.

Auch schwärmte die mit viel Pläsier

vom Urlaub an der Cote d´azur,

von Nizza, Cannes und richtig fett

von einem Reibach beim Roulett,

worauf die hübsch Abartgemäße

ratzfatz in einer Talkshow säße,

in der man ihr als Prominente

gleichsam Erleuchtung anerkennte.

Kein Einwand? Nein? Dann sei erlaubt,

dass man mir jeden Schwachsinn glaubt.

Is arg off Topic, aber blödeln muss ja auch erlaubt sein! Reiner :hi:

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Gast 112-Oymanns@fvlw.de
Ja, würde mich interessieren, wie die Behörden mit dem § 3(3) in Bezug auf "GK" und "besondere Gründe" umgehen.

hattest du diesen Antrag noch nicht gestellt??

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Da bin ich ja froh,-das ich einen mit " Zipfel " habe.

Aber der will nicht an :357Mag rann;-45-90 mit schwarzes Pulver;-findet er lustiger.- und trifft auch noch ? ? ?

Und ich;-lassen wirs

Na ja - dann darf der Papa zahlen... auch nicht besser.

Zum Glück sind m,eine beiden schon einige Jahre jenseits der 20 - und ich darf mich raushalten :eclipsee_gold_cup:

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