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IGNORED

Definition Klingenlänge


Mats

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

ich benötige etwas Hilfe bei der Definition der Klingenlänge eines festehenden Messers.

Mir liegt eine Definition vor die die Klingenlänge bis zu den Griffschalen definiert. Bei dem fraglichen Messer ist aber eine ausgeprägte Parierstangen vorhanden. Die Frage ist nun geht die Klinge bis zur Parierstange, bis zum Schneidenende, oder bis zum Griff?

Was ist wenn das Messer gar keinen Griff aufweist?

:confused: Mats

Geschrieben

Die Klinge geht bis zur Parierstange, ist sie nicht vorhanden, so geht die Klinge bis zum Griff. Im Regelfall ist aber die Parierstange (mehr oder weniger stark ausgeprägt) die Abtrennung zwischen Griff und Klinge.

Und ein Messer ohne Griff ist kein Messer, sondern eine Klinge. Somit kann eigentlich auch nicht die Regelung mit der Klingenlänge für Messer gelten.... aber jetzt wird´s mir doch selbst zu verzwickt.

...und weg...

mephisto0815

Geschrieben
... ein Beispielbild ...

Wurfmesser ?

Da gibt es welche, die sind komplett durchgängig ohne Griff und nur an der Spitze geschärft.

Was ist denn da jetzt die Klinge ?

Egal. Pauschal verbieten. :icon13::angry2:

Geschrieben
Wurfmesser ?

Sind zwar Sportgeräte, fallen aber unter das Führverbot wenn über 12 cm Klingenlänge!

Da gibt es welche, die sind komplett durchgängig ohne Griff und nur an der Spitze geschärft.

Was ist denn da jetzt die Klinge ?

Alles? :confused:

Ich würde die Pauschaldefinition anwenden: "Alles was in den Körper eindringen kann, zählt als Klingenlänge".

Egal. Pauschal verbieten. :icon13::angry2:

Geschrieben

Selbst die Wurfmesser haben zumindest optisch einen Griff. was aber die Bestimmung der Klingenlänge nicht gerade erleichtert.

Zur Klingenlänge zählt alles von der Spitze bis zur Parierstange bzw. wenn die nicht vorhanden bis zum Griff.

Die Fehlschärfe, also das Teil vom Schneidenende bis Parierstange oder Griff zählt mit zur Klingenlänge.

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