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Jungjäger wird Sportschütze


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Hallo, alle zusammen!

Erstmal bitte ich den zigsten Thread zum Thema "mehr KW als Jäger und Sportschütze" zu entschuldigen, aber in den bisherigen habe ich leider noch nicht die passende Antwort gefunden.

Ich bin momentan Jungjäger und nun seit 2 Wochen auch Mitglied in einem DSB-Verein vor Ort.

Meine beiden Kurzwaffen auf Jagdschein sind Gebrauchswaffen im Kaliber 9mm bzw .45 und schießen auch ganz prächtig, aber gegen STIs, X-Fives oder CZ Sports kann ich nie im Leben was ausrichten, zumindest nicht in den DSB-Disziplinen.

Das mir das 25m Schießen richtig Spaß macht, wollte ich fragen, wie das mit dem Erwerb weiterer Kurzwaffen (ich plane die Anschaffung einer präziseren 9mm) aussieht.

Muss ich nun ein ganzes Jahr warten, bis mir der Verband bescheinigt, dass ich eine Sportwaffe benötige, oder gibt es einen schnelleren Weg?

Brauche ich insgesamt meine 18 Schiesstermine und sollte ich ein Schießbuch führen?

Wie gehe ich in meiner Situation am besten vor?

Sry, wenn die Fragen etwas naiv gestellt sind, aber ich habe als Jäger leider etwas zu wenig Ahnung vom Quereinstieg in einen Schützenverein.

Vielen Dank schon mal im Voraus, Viele Grüße

Mike

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...Muss ich nun ein ganzes Jahr warten, bis mir der Verband bescheinigt, dass ich eine Sportwaffe benötige,

JA

...oder gibt es einen schnelleren Weg?

Nein

Brauche ich insgesamt meine 18 Schiesstermine und sollte ich ein Schießbuch führen?

2mal Ja...

Vielen Dank schon mal im Voraus, Viele Grüße

Mike

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Hallo Mike T.,

dein dasein als Jäger hat ersteinmal nichts mit dem Sportschießen zu tun, außer dass du schon Sachkundig im Sinne des Waffg, aufgrund der bestandenen Jäger Prüfung, bist. Somit musst du um waffenrechtliche Bedürnisse als Sportschütze geltend machen zu können ersteinmal mindestens ein Jahr Mitglied in einem anerkannten Verband / Verband angeschlossenem Verein Mitglied sein und 18 Trainingstermine nachweisen können. Leider ist es in Berlin so dass Kurzwaffen die man als Jagscheininhaber erworben hat einem auch an das Kontingent als Sportschützen angerechnet werden. Soll heißen besitzt man, wie in deinem Fall schon zwei Kurzwaffen, und sind diese aufgrund ihrer technischen Gegebenheiten ( Lauflänge , Calieber, Visierung, Triggerstop etc) für spezifische Disziplinen deines Verbandes für die du deine Waffe erwerben möchtest, zugelassen so benötigst du für den Erwerb ein gesteigertes Bedürfniss nach § 14 Abs. 3 WaffG. Und eine gute Begründung warum du eine zweite Kurzwaffe im gleichen Calieber benötigst. Ob andere Waffenbehörden den Fall andes sehen kann ch nicht beantworten.

jgr81

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nun, da er ja anscheinend nicht aus berlin kommt hat er bei seinem sb vielleicht glück!

also bei meinem sb wurde sportschü.- und jj-kontingent vollkommen getrennt!

aber du musst die kw die auf sportschü. haben willst wie jeder andere auch über "wartezeit", schiessnachweise und bedürfnisantrag erwerben! da beißt die maus kein faden ab...

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aber du musst die kw die auf sportschü. haben willst wie jeder andere auch über "wartezeit", schiessnachweise und bedürfnisantrag erwerben! da beißt die maus kein faden ab...

Das wollte ich wissen :)

Vielen Dank Euch allen, Viele Grüße

Mike

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