Zum Inhalt springen
IGNORED

Fragen an Schäuble wegen Teilzeitkontrolleure für 400 Euro


archangel

Empfohlene Beiträge

Weil er recht hat?

Die Frage ist in der Tat einfach an den Falschen gestellt worden. Er kann sich drastisch ausgedrückt nicht um jeden "Mist von Kleinvieh" kümmern. Dafür sind andere Instanzen zuständig, die er nicht übergehen kann/darf.

Ganz genau. Ein Blick in unser geliebtes GG hilft weiter :Lies. Deutlich wird es u.a. daran, dass in Art. 84 GG (Waffenrecht fällt darunter) eine dem Art.85 II S.2 GG entsprechende Regelung fehlt.

Wir reden hier über eine Angelegenheit, die der Organisations- und Personalhoheit der Länder bzw. der Kommunen unterfällt. Die Bundesregierung kann nicht nur nicht, sie darf dort nicht "hineinregieren".

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ganz genau. Ein Blick in unser geliebtes GG hilft weiter :Lies. Deutlich wird es u.a. daran, dass in Art. 84 GG (Waffenrecht fällt darunter) eine dem Art.85 II S.2 GG entsprechende Regelung fehlt.

Wir reden hier über eine Angelegenheit, die der Organisations- und Personalhoheit der Länder bzw. der Kommunen unterfällt. Die Bundesregierung kann nicht nur nicht, sie darf dort nicht "hineinregieren".

Ist das dann so zu verstehen, das die Länder machen können was sie wollen und der Inhalt der Bundesgesetze daher absolut unwichtig ist?

Warum dann erst die Mühe ein Bundesgesetz zu erlassen, wenn die Länder den Waffenbesitz direkt selbst verbieten können da Bundesrecht anscheined nicht gilt?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ist das dann so zu verstehen, das die Länder machen können was sie wollen und der Inhalt der Bundesgesetze daher absolut unwichtig ist?

Nein, inhaltlich gilt das jeweilige Gesetz bundesweit, die Länder dürfen daher selbstverständlich nicht "machen was sie wollen" . Den Ländern (bzw. den jeweils zuständigen kommunalen Gebietskörperschaften) obliegt die Umsetzung bzw. Ausführung des Gesetzes in die (Verwaltungs)praxis vor Ort, wozu eben auch Personalauswahl und Personaleinstellung gehören. Diese sog. Personalhoheit ist den Kommunen über die grundgesetzlich geschützte kommunale Selbstverwaltung garantiert.

Entscheidet nun eine mit der Ausführung des WaffGs befasste Behörde, 400 € -Kräfte für die Kontrolle einzustellen, so ist dies natürlich alles andere als wünschenswert. Hierin liegt jedoch nicht per se ein Fehler in der Umsetzung des WaffGs, da das WaffG Personalauswahl- und einstellung gar nicht regelt und letztlich - aufgrund der erwähnten Personalhoheit der Länder - auch gar nicht regeln dürfte.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Nein, inhaltlich gilt das jeweilige Gesetz bundesweit, die Länder dürfen daher selbstverständlich nicht "machen was sie wollen" . Den Ländern (bzw. den jeweils zuständigen kommunalen Gebietskörperschaften) obliegt die Umsetzung bzw. Ausführung des Gesetzes in die (Verwaltungs)praxis vor Ort.

Warum wird dann inhaltlich trotzdem selbst innerhalb eines Bundeslandes von Kommune zu Kommune inhaltlich unterschiedlich entschieden?

Warum kann dann innerhlab selbst nur eines Bundeslandes nicht erreichr werden, das inhaltlich einheitlich verfahren wird?

Edit meint, lass den Ketzermodus weg.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Warum wird dann inhaltlich trotzdem selbst innerhalb eines Bundeslandes von Kommune zu Kommune inhaltlich unterschiedlich entschieden?

Warum kann dann innerhlab selbst nur eines Bundeslandes nicht erreichr werden, das inhaltlich einheitlich verfahren wird?

Edit meint, lass den Ketzermodus weg.

In Bayern werden Anweisungen an die Landratsämter verfasst und verteilt. Diese sind, zumindest auf Nachfrage der Vereine, auch zugänglich. Ich habe mich schon des Öfteren darauf berufen und bei sehr Entspannte Gespräche auch immer eine Lösung mit dem LRA gefunden. Oder ich hatte wirklich nicht Recht ….

Hier ein Beispiel zur Sache: Klick me

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ist das dann so zu verstehen, das die Länder machen können was sie wollen und der Inhalt der Bundesgesetze daher absolut unwichtig ist?

Ich jedenfalls sehe es so-

Frage an Radio Eriwan (meinetwegen auch RTLVOXSATGANZSATT):

Ja, haben wir denn nicht ein EINHEITLICHES Grundgesetz?

Antwort: Im Prinzip ja-----ABER:

Nicht aufregen, da müssen wir durch!

MfG!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.