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IGNORED

Jugendliche und Schwarzpulverschießen?


Andreas357

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo miteinander,

ein Bekannter fragte mich neulich, ob seine 14-jährige Tochter mit einer BP-Einzellader Langwaffe schießen darf.

Irgendwie habe ich im WaffG nicht die richtige Stelle gefunden, nur §27 (3):

(3) Unter Obhut des zur Aufsichtsführung berechtigten Sorgeberechtigten oder

verantwortlicher und zur Kinder- und Jugendarbeit für das Schießen geeigneter

Aufsichtspersonen darf

1. Kindern, die das zwölfte Lebensjahr vollendet haben und noch nicht 14 Jahre alt sind, das Schießen in Schießstätten mit Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase verwendet werden (Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 und 1.2),

2. Jugendlichen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben und noch nicht 18 Jahre alt sind, auch das Schießen mit sonstigen Schusswaffen bis zu einem Kaliber von 5,6 mm lfB (.22 l.r.) für Munition mit Randfeuerzündung, wenn die Mündungsenergie höchstens 200 Joule (J) beträgt und Einzellader-Langwaffen mit glatten Läufen mit Kaliber 12 oder kleiner

Eine Schwarzpulver Langwaffe (z.B. Kal. .54) wäre ja ein Einzellader mit Kaliber kleiner 12, ist das schon die Lösung?

Waihei! Andreas

Geschrieben
Eine Schwarzpulver Langwaffe (z.B. Kal. .54) wäre ja ein Einzellader mit Kaliber kleiner 12, ist das schon die Lösung?

Aber die sind meistens gezogen und nicht glattläufig...

Geschrieben
Hallo miteinander,

ein Bekannter fragte mich neulich, ob seine 14-jährige Tochter mit einer BP-Einzellader Langwaffe schießen darf.

Irgendwie habe ich im WaffG nicht die richtige Stelle gefunden, nur §27 (3):

(3) Unter Obhut des zur Aufsichtsführung berechtigten Sorgeberechtigten oder

verantwortlicher und zur Kinder- und Jugendarbeit für das Schießen geeigneter

Aufsichtspersonen darf

1. Kindern, die das zwölfte Lebensjahr vollendet haben und noch nicht 14 Jahre alt sind, das Schießen in Schießstätten mit Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase verwendet werden (Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 und 1.2),

2. Jugendlichen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben und noch nicht 18 Jahre alt sind, auch das Schießen mit sonstigen Schusswaffen bis zu einem Kaliber von 5,6 mm lfB (.22 l.r.) für Munition mit Randfeuerzündung, wenn die Mündungsenergie höchstens 200 Joule (J) beträgt und Einzellader-Langwaffen mit glatten Läufen mit Kaliber 12 oder kleiner

Eine Schwarzpulver Langwaffe (z.B. Kal. .54) wäre ja ein Einzellader mit Kaliber kleiner 12, ist das schon die Lösung?

Waihei! Andreas

Ich muss dazu ergänzen: Vater ist Inhaber §27 SprengstoffG und als Aufsichtsperson mit dabei, es geht also nur um das "Dürfen" nach WaffG!?

Waihei! Andreas

Geschrieben

Grundsätzlich ist die Idee nicht schlecht.

Aber unsere Gesetzgeber haben da die Vorderlader wohl schlicht vergessen, obwohl die schon Einsteigerfreundlich wären.

IMHO haben sie da nur die Olympischen Disziplinen im Auge gehabt um keinen Ärger mit den Sportverbänden zu bekommen von wegen Nachwuchs... :rolleyes:

Ich finde der VL-Einstieg ist gar nicht ohne, Glattläufige gibts auch. Sollte sich keine Ausnahmeregelung nach einer Weile von der zuständigen Behörde machen lassen (die Möglichkeit gabs doch, oder?) um einen glatten Lauf beim VL durch einen gezogenen zu ersetzen muss es eben dabei bleiben bis das Mädel 18 ist.

Also, klein (glattläufig) anfangen. Wenns Ihr gefällt mal nachfragen ob man da rechtmäßig was machen kann in Sachen gezogener Lauf.

Und ab 21 dann Pulverschein. :gutidee:

Bei der Waffenwahl evtl. überlegen ob es nicht eine Waffe werden könnte für die es sowohl gezogenen wie auch glatten Lauf gibt. Ich denke da z. B. an die Pedersoli Mortimer bei den Gewehren...

Geschrieben

Brown Bess ist glaub ich knapp über 12.

Aber eine Bessie für ein 14jähriges Mädl? Ladungen im Bereich von 100grs und ein nicht grad kleiner Bleibatzen vorne dran...

Steinschloß zum Anfangen? Es soll ja auch genug Anfangserfolg und Spaß geben um dabei zu bleiben.

Wenn schon Steinschloß dann evtl. eher eine Indian Trade. Auch glattläufig, 20er Kaliber und nicht so schwer. :icon14:

Man köööönte auch überlegen ob man an einen Importeur rangeht! Ich meine mich zu erinnern dass es schonmal eine Tryon mit glattem Lauf gab.

Angesichts der rechtlichen Situation bräuchte man ein Jugendprogramm - vielleicht bei der SPI oder so, mit dem man dann diese glattläufigen Jugeddisziplinen verankert.

Das könnte dann auch für die Hersteller ein Grund sein den einen oder anderen glatten Austauschlauf anzubieten. ;)

Damit wäre vielen Interessen gedient. Die Verbände hätten eine Einstiegsmöglichkeit mehr für Jugendarbeit - der Jugendtrainer braucht halt den Pulverschein. Die Firmen könnten Läufe verkaufen. Und die Jugend schießen.

Geschrieben

Steinschlosspistole mit glatten Lauf,

z.B. die Boutet von Pedersoli in .45

für die Disziplin 7.61 im RSB.

Ansonsten 7.60 ist sie nicht ausgeschlossen,

wenn auch nicht unbedingt mit Siegchancen.

Die Ladung ist auf alle Fälle angenehmer als die der Brown Bess.

Und Muskete ist nicht die einfachste Disziplin.

Es gäbe da aber noch z.B. die französischen Musketen in .69.

Geschrieben

Hallo miteinander,

ein Bekannter fragte mich neulich, ob seine 14-jährige Tochter mit einer BP-Einzellader Langwaffe schießen darf.

Habt ihr einen Jugendtrainer mit Schwarzpulverschein?

Dann könnt ihr über ihn eine Ausnahmegenehmigung bei der Behörde beantragen.

Ist meiner unwesentlichen Meinung nach das Sicherste.

mfg Mathias

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