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Rettungsmesser


knight

Empfohlene Beiträge

Gast 143-Koenig@fvlw.de
Geschrieben

Der Zweck von Gesetzen ist es, in abstrakter Form konkrete Sachverhalte zu regeln. Mehr ist dazu nicht zu sagen.

Geschrieben
Gerade deswegen wundert es mich ja, dass es nicht möglich ist, diese Frage im Vorfeld zu klären. Dann hätte man meinetwegen ein Schreiben dabei, in dem der Sachverhalt bestätigt wird und das Führen zu diesem Zweck anerkannt wird. Das würde es doch für alle Beteiligten einfacher machen. Gerade deshalb solltest du dich doch darüber aufregen, dass eben dies nicht möglich ist und nicht darüber, dass jemand einen Weg sucht, Klarheit zu finden....

Ich reg mich so schnell nicht mehr auf!

Sorry, falls ich jetzt etwas falsch aufgeschnappt haben sollte, aber dein Posting klingt halt so.

bye knight

Das Problem liegt doch nicht im Gesetz und an den vollziehemdem Organen!

Wenn man ernsthaft an die Sache gegen wollte, müßte man das Übel an der Wurzel packen, also nicht von hinten aufzäumen und den Besitzer des Gegenstandes bestrafen!

Die Herstellung und den Vertrieb will man nicht verhindern, da ist doch noch Geld zu verdienen!

Geschrieben
Das ist mir auch klar und mir ist auch klar, dass gerade bei so einem Wischi-Waschi-Paragrafen nicht alles klar ist und genau deswegen habe ich ja gefragt, wie man Klarheit schaffen kann. Was mir aber nicht klar war - und vielleicht gehe ich da entweder zu naiv oder zu sehr mit bürgerlichem Menschenverstand ran - ist, dass es anscheinend keinen Weg gibt, risikolos im Vorfeld zu Klarheit zu kommen.

Sagen wir's doch einfach so:

Vor dem 01.04.08 hatten wir einigermaßen nachvollziehbare, klare, und vergleichsweise liberale Messer-Führregelungen.

Seit dem 01.04.08 haben wir gleich schlechte, konturlose, Rechtsunsicherheit produzierende Regelungen wie in vielen anderen europäischen

Ländern. Dem kontrollierenden Beamten fällst du auf, oder nicht... ihm gefällt deine Nase, oder nicht... du hast spontan eine gute Erklärung

parat, oder sie fällt dir eben nicht ein...

Traurig, aber wahr. Rechtsstaatlichkeit und Klarheit ist für mich etwas anderes.

Geschrieben

Seit dem 1.4.2008 haben sich da einige am Thema festgebissen und wollen nicht wahrhaben, dass sich das Gesetz geändert hat !

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